Kernaussage: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ohne jeglichen Arztkontakt hat keinen regulären Beweiswert. Das LAG Hamm sah darin eine bewusste Täuschung und bestätigte die fristlose Kündigung (Urteil vom 05.09.2025 – 14 SLa 145/25) – die Kündigungsschutzklage hatte keinen Erfolg
Worum ging es?
Ein IT-Consultant legte seinem Arbeitgeber eine Online-AU „ohne Gespräch“ vor. Formulierungen wie „Fernuntersuchung“ und das an den KBV-Vordruck angelehnte Layout erweckten den Eindruck einer ärztlichen Anamnese – tatsächlich fand kein Arztkontakt statt. Der Arbeitgeber kündigte fristlos; das LAG Hamm gab ihm Recht und sah den Beweiswert der AU als erschüttert.
Rechtlicher Maßstab
Nach der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie darf die Arbeitsunfähigkeit nur aufgrund ärztlicher Untersuchung festgestellt werden – in Präsenz, per Video oder telefonisch. Ein reines Online-Formular ohne Arztkontakt genügt nicht. Fehlt der Kontakt, ist der Beweiswert erschüttert; Arbeitnehmer müssen dann konkret zu Krankheit und Leistungsunfähigkeit vortragen.
Warum eine Abmahnung vor der Kündigung nicht nötig war
Das Landesarbeitsgericht wertete die Vorlage der „Spar-AU“ als erhebliche Pflichtverletzung und Vertrauensbruch. Angesichts der Täuschung war eine Abmahnung entbehrlich; die fristlose Kündigung hielt.
Folgen für Arbeitgeber (Praxisleitfaden)
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung prüfen: Weicht Form/Inhalt von eAU-Standards ab (z. B. „Privatarzt per Telemedizin“, kein eAU-Abruf), Beweiswert hinterfragen.
- Geordnet vorgehen: Mitarbeiter zur Stellungnahme auffordern, Verdachtsmomente dokumentieren, ggf. Medizinischen Dienst einbeziehen.
- Betriebsrat/Datenschutz beachten: Interne Richtlinien zum Umgang mit Online-AUs klar regeln.
- Vergleichbare Fälle: Gerichte haben bereits bei AUs ohne Arztkontakt oder in „auffälligen“ Konstellationen den Beweiswert verneint.
Hinweise für Arbeitnehmer
- Nur mit Arztkontakt: Wer krank ist, braucht eine ärztliche Untersuchung – Praxis, Video oder Telefon sind zulässig; reine Klick-Bescheinigungen sind riskant.
- Im Streitfall: Konkrete Angaben zu Symptomen, Verlauf und Arbeitsbezug sowie ggf. weitere Beweismittel erforderlich.
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FAQ
Ist eine Online-AU ohne Arztgespräch gültig?
Nein. Ohne persönlichen, Video- oder Telefon-Kontakt liegt keine ärztliche Untersuchung vor; der Beweiswert ist erschüttert.
Darf der Arbeitgeber eine solche AU zurückweisen?
Ja, bei begründetem Zweifel am Beweiswert. Er kann Nachweise anfordern und arbeitsrechtliche Schritte prüfen.
Kann das zur fristlosen Kündigung führen?
Ja – das LAG Hamm hat eine fristlose Kündigung bestätigt, wenn mit einer „Spar-AU“ ohne Arztkontakt getäuscht wird (14 SLa 145/25).
Reicht eine telefonische Befragung aus?
Ja, Telefon/Video sind zulässig – entscheidend ist der ärztliche Kontakt.
