Illegales Autorennen

Illegales Autorennen:
Das sind die möglichen Strafen 

Die Autonation Deutschland ist die Heimat bekannter Weltmeister im Motorsport. Dass das Autorennen eine der Lieblingssportarten der Deutschen ist, wundert somit die Wenigsten. Strikte Tempolimits gelten jedoch fast überall – wobei Autos oft weit höhere Geschwindigkeiten fahren können. Die Grenzen von Technik und Können auszuloten, ist reizvoll, gilt jedoch als illegales Autorennen und somit als Straftat. Welche Strafen für Sie als Beschuldigter drohen und was Sie dagegen tun können, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Anwälte für Verkehrsrecht München

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht: Torsten Klose
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht: Sven Fromme

Illegales Autorennen  - die wichtigsten Fakten im Überblick

Illegale Rennen mit Kraftfahrzeugen sind Straftaten. Beschuldigten drohen Geldstrafen und sogar bis zu zehn Jahre Gefängnis. Strafbar macht sich nicht nur, wer Rennen gegen andere Personen fährt. Auch die sogenannten Alleinrennen werden bestraft. Neben der zu erwartenden Geld- oder Freiheitsstrafe drohen auch Punkte, Fahrverbote oder der Entzug des Führerscheins inklusive MPU. Als Besonderheit der illegalen Rennen kann sogar das Fahrzeug beschlagnahmt werden.

Auch wenn bei unerlaubten Rennen die Haftpflichtversicherungen die Schäden anderer Verkehrsteilnehmer zunächst erstatten, fordern die Versicherer das Geld von den Unfallverursachern zurück. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht in München erkämpft für Sie nicht nur eine geringstmögliche Strafe. Mit ihm wehren Sie sich auch erfolgreich gegen die Einstufung als illegales Autorennen. Dies schützt Sie unter anderem vor dem Führerscheinentzug oder der Beschlagnahmung des Autos.

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Was ist ein illegales Autorennen?

Verbotene Kraftfahrzeugrennen sind nach § 315d StGB strafbar. Wer ein solches Rennen ausrichtet, durchführt oder daran teilnimmt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Als Straßenrennen werden Wettbewerbe bezeichnet, in denen durch das Erreichen einer möglichst hohen Geschwindigkeit ein Sieger ermittelt wird. Es kann sich dabei um organisierte Rennen mit Start und Ziel handeln, doch auch "wilde Rennen" werden bestraft. Ein Beispiel sind Zufallsbekanntschaften an der Ampel mit dem Ziel, so schnell wie möglich zu beschleunigen.

Für ein illegales Straßenrennen sind nicht mehrere Teilnehmer notwendig. Auch Alleinrennen sind strafbar. Damit der Straftatbestand erfüllt ist, müssen laut § 315d StGB jedoch vier Kriterien erfüllt sein.

  • So muss sich der Fahrzeugführer rücksichtslos und grob verkehrswidrig verhalten
  • mit nicht angepasster Geschwindigkeit fahren
  • versuchen, eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu erreichen.
Illegales Autorennen Symbolbild Anwalt Verkehrsrecht München

Wo ist die Grenze zwischen sportlicher Fahrweise zur strafbaren Fahrweise?

Nicht nur die Fahrer selbst können bestraft werden. Auch Veranstalter und sonstige Beteiligte (z.B. Zeitnehmer und Streckenposten) machen sich im gleichen Umfang strafbar – was in der Praxis jedoch in der Regel unbedeutend ist. Relevant ist das jedoch für größere organisierte illegale Veranstaltungen wie Gumball 3000.

Illegale Straßenrennen sind erst seit 2017 strafbar

Bis zum 13. Oktober 2017 galten Autorennen lediglich als Ordnungswidrigkeit. Veranstalter erhielten ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, Teilnehmer ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro. Ebenso wurden zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot fällig. Der Aufnahme in das Strafgesetzbuch (StGB) vorangegangen war ein illegales Straßenrennen im Februar 2016 auf dem Berliner Kurfürstendamm. Zwei Raser duellierten sich dort mit einer Geschwindigkeit von mindestens 160 km/h, wobei ein Unbeteiligter durch einen Unfall getötet wurde. Aufgrund dieses Ereignisses und der steigenden Beliebtheit von Straßenrennen stimmte der Bundestag schließlich für eine Einordnung als Straftat.

Eine erhebliche Strafe erwartete die Raser aber auch in den Fällen vor Einführung der besonderen Strafbarkeit. Der Verursacher des Unfalls wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, der andere Beteiligte wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Teilnehmer den Tod der Person billigend in Kauf nahmen, zudem heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen handelten.

Diese Strafen drohen heute nach einem illegalen Rennen - auch wenn niemand zu Tode kommt.

  • Grundsätzlich wird ein illegales Autorennen mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet. Strafbar ist schon der Versuch, ein illegales Kraftfahrzeugrennen auszurichten. Wer andere Menschen oder Sachen mit hohem Wert gefährdet, riskiert sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Verursachen Teilnehmer an einem Rennen diese Gefahr fahrlässig, dann ist ebenfalls mit einer Geldstrafe oder einem Freiheitsentzug von maximal drei Jahren zu rechnen.
  • Gefährden Raser andere Menschen nicht nur, sondern verletzen oder töten sie sogar, dann folgt definitiv eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und maximal zehn Jahren. In minder schweren Fällen beträgt die Strafe zwischen sechs Monate und fünf Jahre.
  • Im Zuge des illegalen Rennens ist auch die Verurteilung aufgrund anderer Straftaten möglich. Beispiele sind die Nötigung oder die Gefährdung des Straßenverkehrs, was das zu erwartende Strafmaß noch zusätzlich erhöhen kann.

Die weiteren Konsequenzen eines unerlaubten Rennens 

Verkehrsdelikte ziehen nicht nur Geld- und mögliche Freiheitsstrafen nach sich. Auch Punkte und Fahrverbote erwarten Sie bei einer Verurteilung wegen eines illegalen Autorennens. In minder schweren Fällen kann ein Fahrverbot von mindestens einem Monat bis zu maximal sechs Monaten verhängt werden. Dies zieht außerdem zwei Punkte in Flensburg nach sich.

Oftmals wird die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein ganz eingezogen. Die Sperrfrist, um die Fahrerlaubnis wieder zu erhalten, beträgt dann mindestens sechs Monate, unter Umständen aber auch maximal fünf Jahre. Wurde die Fahrerlaubnis in den letzten drei Jahren schon einmal entzogen, beläuft sich die Sperrfrist auf mindestens ein Jahr. In Extremfällen ist sogar der Entzug der Fahrerlaubnis auf Lebenszeit möglich. Oft werden an die Wiedererlangung des Führerscheins Auflagen geknüpft – zum Beispiel die Teilnahme an der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). In jedem Fall erhalten Sie dann statt zwei sogar drei Punkte in Flensburg

Haben Sie den Führerschein frisch erworben? Dann müssen Sie sich nach einem illegalen Rennen zudem auf die Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre gefasst machen. Schließlich handelt es sich dabei um einen sogenannten A-Verstoß.

Im Ernstfall wird das Fahrzeug beschlagnahmt

Kraftfahrzeuge, die für ein unerlaubtes Straßenrennen verwendet wurden, können von der Polizei direkt nach der Tat beschlagnahmt werden. Das ist in der Tat nicht unüblich und wird oftmals bei modifizierten Autos und Motorrädern durchgeführt. Gleichzeitig wird meist auch der Führerschein sofort eingezogen und bis auf Weiteres einbehalten.

Das Besondere: Fahrzeuge können nach § 315f StGB auch auf Dauer eingezogen werden. In diesem Fall geht das Eigentum an den Staat über. Angewendet wird das Gesetz oft, um weitere Gefahren, die vom umgebauten Fahrzeug ausgehen, abzuwehren. Ein Ersatz steht dem Fahrer nicht zu und sogar geleaste, gemietete oder von Freunden geliehene Fahrzeuge können beschlagnahmt werden. Eingezogene Autos und Motorräder werden versteigert, wenn sie der Eigentümer nicht zurückerhält.

Da zwischen Tat und Prozess größtenteils viel Zeit liegt, kann die Beschlagnahmung des Wagens auch dann großen Schaden verursachen, wenn Sie ihn zurückerhalten. Mit Ihrem Anwalt für Verkehrsrecht in München wehren Sie sich erfolgreich dagegen, wenn die Tatsachen die harten Strafen nicht rechtfertigen.

Zahlt die Versicherung bei Schäden durch unerlaubte Rennen?

Wer an einem Rennen teilnimmt, handelt nach Meinung der Gerichte grob fahrlässig. Weder die Kasko- noch die Haftpflichtversicherungen sind daher zur Zahlung verpflichtet. Ihre Schäden müssen Teilnehmer an einem Straßenrennen untereinander aus eigener Tasche ausgleichen.

Erleiden Unbeteiligte einen Sachschaden oder eine Verletzung, strecken die Kfz-Haftpflichtversicherungen die Reparaturkosten und Schadensbeträge zunächst vor. Später nehmen sie die Verursacher jedoch in Regress. Im Ernstfall müssen Teilnehmer an einem Straßenrennen somit die vollen Kosten der Schäden unbeteiligter Verkehrsteilnehmer selbst tragen.

Ihr Anwalt für Verkehrsrecht - Torsten Klose

Rechtsanwalt seit 2005. Langjährige Erfahrung im Verkehrsrecht. Unzählige gewonnene Verfahren. Über 200 5-Sterne Bewertungen seiner Mandanten.

Im Herzen von München ist Torsten Klose als Anwalt für Verkehrsrecht für Sie da.

Wird Ihnen eine Straftat vorgeworfen - ziehen Sie in jedem Fall einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate.

Autorennen mit mehreren Teilnehmern

Ob der Straftatbestand des illegalen Kraftfahrzeugrennens erfüllt ist, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Schließlich ist der Charakter solcher Rennen nicht einheitlich. Während in Japan Driftrennen und in den USA kurze Sprints beliebt sind, sind in Europa Rennen von A nach B, oft auch über mehrere Länder, verbreitet.

Dabei kann die Strafbarkeit schon deutlich früher erreicht werden. Für ein illegales Rennen müssen schließlich weder eine Absprache, noch eine Mindestlänge oder ein gemeinsamer Start vorliegen. Gerichte betrachten lediglich, ob Beschuldigte nach einer höheren Geschwindigkeit oder Beschleunigung als der andere Fahrer gestrebt haben.

Kontaktieren Sie uns und wir schätzen die Lage in einem ersten Gespräch zunächst anwaltlich ein.

Das illegale Straßenrennen grenzt sich jedoch vom sogenannten Autoposen ab. Das Durchdrehen der Reifen oder das Aufheulen des Motors reichen allein noch nicht aus, um den Straftatbestand des illegalen Kraftfahrzeugrennens zu erfüllen. Wer ohne Grund Lärm mit einem Fahrzeug verursacht, begehrt allerdings eine Ordnungswidrigkeit. Nachgewiesen werden Rennen unter anderem durch Videoaufnahmen. Fehlen diese, entscheiden Gerichte anhand von Indizien wie dem Aufheulen des Motors und dem häufigen Wechseln der Fahrspuren. All diese Indizien sind recht vage. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Torsten Klose in München prüfen genau, inwiefern diese ausreichen, um Ihnen die Teilnahme an einem Straßenrennen berechtigterweise vorwerfen zu können. Dies insbesondere dann, wenn nur die Polizeibeamten Zeugen des Vorfalles sind. Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Videofahrzeug der Beamten nur einen Teilnehmer stellen kann und damit oft unklar ist, wer den anderen Wagen gefahren ist.

Auch Rennen ohne Gegner sind strafbar

Während Rennen ohne Gegner auf einer Rennstrecke undenkbar sind, erfüllen sie im Straßenverkehr ebenfalls den Straftatbestand.

Bei Alleinrennen ist es für Gerichte schwerer, den Charakter eines Rennens festzustellen – schließlich fehlt der Gegner. Vier Merkmale müssen Beschuldigte daher erfüllen. So müssen sie grob verkehrswidrig gefahren sein, zum Beispiel also rote Ampeln überfahren, die Spur nicht eingehalten oder das Tempolimit missachtet haben.

Auch müssen Beschuldigte rücksichtslos gehandelt haben. Schnelles Fahren im dichten Verkehr oder das Überholen in Kurven gelten zum Beispiel als rücksichtslos.

Wichtig ist auch die Geschwindigkeit. Einerseits muss der Fahrer den Wunsch gehabt haben, das höchstmögliche Tempo zu erreichen. Das meint nicht die Höchstgeschwindigkeit des Wagens, sondern das maximale Tempo unter den gegebenen Bedingungen – zum Beispiel im dichten Verkehr oder im Regen.

Andererseits muss der Fahrer mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren sein. Das ist der Fall, wenn das Fahrzeug unter den gegebenen Bedingungen nicht ständig sicher beherrscht werden kann. Allein das Tempolimit reicht zur Betrachtung nicht.

Schließlich kann der Fahrer auch beim Überschreiten möglicherweise das Fahrzeug sicher führen oder auch beim genauen Einhalten der Vorgabe zu schnell unterwegs sein, wenn Witterungsbedingungen oder unübersichtlicher Verkehr eigentlich ein geringeres Tempo erfordern.

Auch Alleinrennen werden anhand von Indizien als strafbar eingestuft. Diese sind jedoch subjektiver Natur, da es vor allem um Absichten des Fahrers geht. Witterungs-, Sicht- und Verkehrsverhältnisse sind im Nachhinein nur schwer nachzuvollziehen. Geht das Gericht von einer Raserabsicht aus, kann ein Gutachten Klarheit bringen.

Anwaltliche Unterstützung bewahrt Sie vor hohen Strafen und dem dauerhaften Verlust der Fahrerlaubnis

Ob ein illegales Rennen vorliegt, ist größtenteils subjektiv und eine Einzelfallentscheidung, die anhand von Indizien getroffen wird. Mit der Unterstützung eines Fachanwalts bestehen für Sie gute Chancen, sich gegen derartige Anschuldigungen zu wehren. Im besten Fall wird so der Vorwurf einer Straftat fallengelassen.

Statt einem illegalen Kraftfahrzeugrennen liegt dann womöglich nur noch das zu schnelle Fahren vor. Diese Entscheidung zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit bewahrt Sie nicht nur vor Geld- oder Freiheitsstrafen. Auch Fahrverbote, der Verlust der Fahrerlaubnis über fünf Jahre oder die Beschlagnahmung des Wagens sind dann kein Thema mehr.

Letzteres kann nicht nur Ihre Existenz, sondern auch die Ihrer Familie extrem bedrohen. Wenden Sie sich daher an Ihren Anwalt für Verkehrsrecht in München. Wir prüfen Ihre Vorwürfe genau, vertreten Sie und erkämpfen so das günstigste Ergebnis für Sie.

Unsere erste Einschätzung zu Ihrem Fall


Anwaltliche Unterstützung ist beim Vorwurf des illegalen Rennens der Schlüssel zum Erfolg. Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht konnten wir schon zahlreiche Fälle zum Positiven wenden. Eine erste Einschätzung erhalten Sie im Erstgespräch mit uns. Wir prüfen Ihr Anliegen, ermitteln Ihre Chancen auf Erfolg und nehmen Ängste vor Strafen und existenzbedrohenden Fahrverboten.

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