Arbeitgeber zahlt nicht?

In der aktuellen Wirtschaftslage können auch Arbeitgeber in München mit Zahlungsproblemen konfrontiert sein. Dies wirft wichtige Fragen im Bereich des Arbeitsrechts auf, insbesondere für Arbeitnehmer. 

Hier werden wir die Besonderheiten im Arbeitsrecht bei Zahlungsverzug des Arbeitgebers beleuchten.

Dazu gehören die Möglichkeiten der Leistungsverweigerung bis hin zur Abmahnung und Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Als erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in München stehe ich Ihnen bei diesen und weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

Zahlungsprobleme von Arbeitgebern, Arbeitgeber zahlt nicht?

Zahlungsprobleme von Arbeitgebern: Was Arbeitnehmer im Falle von Zahlungsverzug wissen sollten 

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Zahlungsverzug des Arbeitgebers: Was bedeutet das?

Wenn der Arbeitgeber den vereinbarten Lohn nicht oder verspätet zahlt, spricht man von Zahlungsverzug. Dies kann für Arbeitnehmer erhebliche finanzielle und persönliche Konsequenzen haben. Daher ist es wichtig, seine Rechte und Pflichten in einem solchen Fall zu kennen, denn die Miete zahlt sich nicht allein.

Leistungsverweigerung: Ein möglicher Schritt

Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Arbeitnehmer das Recht, seine Arbeitsleistung zu verweigern - ohne Verlust der zunkünftigen Gehaltsansprüche. Dies ist jedoch mit Vorsicht zu genießen.

Bevor man diesen Schritt geht, sollte man den Arbeitgeber schriftlich mahnen und ihm eine Frist zur Zahlung setzen. Erst wenn diese Frist erfolglos verstrichen ist, kann die Leistungsverweigerung in Erwägung gezogen werden. Es ist jedoch ratsam, vor einer solchen Entscheidung einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, denn bei nur geringem Zahlungsverzug besteht kein Leistungsverweigerungsrecht.

Abmahnung: Ein heikles Thema

Eine weitere Möglichkeit ist die Abmahnung des Arbeitgebers, denn auch der Arbeitgeber kann gegen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verstoßen. Die Abmahnung ist ein formaler Schritt, der dokumentiert, dass der Arbeitgeber eine schuldhafte Pflichtverletzung begangen hat. Eine Abmahnung sollte immer schriftlich erfolgen und genau darlegen, welcher Verstoß vorliegt. Sie kann als Grundlage für weitere rechtliche Schritte dienen, sollte der Zahlungsverzug trotz der Abmahnung weiter anhalten.

Strafrechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber

Es ist wichtig zu beachten, dass Zahlungsverzug nicht nur arbeitsrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber haben kann. Nach der Abrechnung des Lohns ist der Arbeitgeber verpflichtet, die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Versäumt er dies, kann dies als Unterschlagung oder Veruntreuung von Arbeitsentgelt gewertet werden. Dies ist ein Straftatbestand, der ernsthafte rechtliche Folgen für den Arbeitgeber haben kann. Daher ist es für Arbeitnehmer umso wichtiger, bei Anzeichen von Zahlungsverzug frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz des Arbeitgebers

Sollte der Arbeitgeber tatsächlich nicht mehr zahlen können und insolvent sein, besteht eine Absicherung der Mitarbeiter durch Insolvenzgeld. Hier kann über die Bundesagentur für Arbeit der Lohn der letzten drei Monate geleistet werden. Diese Zahlungen setzen aber einen rechtzeitigen und förmlichen Antrag auf Insolvenzgeld voraus.

Warum Sie einen Anwalt konsultieren sollten

Zahlungsverzug ist ein komplexes Thema, das spezielle Kenntnisse im Arbeitsrecht erfordert. Als erfahrene Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in München bieten wir Ihnen eine Erstberatung an, um Ihre individuelle Situation zu bewerten und die besten nächsten Schritte zu planen.

Fazit und Handlungsempfehlung

Zahlungsverzug des Arbeitgebers ist ein ernstes Thema, das schnell und professionell angegangen werden sollte. Arbeitnehmer haben verschiedene Möglichkeiten, auf Zahlungsverzug zu reagieren, von der Leistungsverweigerung bis hin zur Abmahnung. In jedem Fall ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um alle Optionen sorgfältig abzuwägen.

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Arbeitsrecht in München haben, stehen Ihnen die Rechtsanwälte unserer Münchner Kanzlei ich gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung für Ihr Anliegen finden.

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht - Torsten Klose

Rechtsanwalt seit 2005. Langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht. Unzählige gewon nene Verfahren. Über 200 5-Sterne Bewertungen seiner Mandanten.

Im Herzen von München ist Torsten Klose als Fachanwalt für Arbeitsrecht für Sie da.