Verkehrsstrafrecht

Strafverteidigung in Verkehrsdelikten mit drohendem Führerscheinverlust

Kaum ein anderer Teil des Strafgesetzes ist für die breite Masse so relevant wie die Verkehrsstraftaten. Betroffen sein kann jeder, der ein Kraftfahrzeug führt, wobei ein Moment der Nachlässigkeit genügt, um einen der vielen Straftatbestände zu erfüllen. Die Konsequenzen sind hart: Neben Geld- und in Einzelfällen sogar Freiheitsstrafen drohen Verursachern lang währende Fahrverbote.

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Verkehrsstrafrecht: Ihre Strafverteidigung bei drohendem Führerscheinverlust

Tausende von Fällen werden jedes Jahr in Deutschland verhandelt. Oft muss es bis zum Gerichtsverfahren jedoch gar nicht kommen – der anwaltlichen Unterstützung sei Dank. Wir zeigen Ihnen das Spektrum der Verkehrsstraftaten und wie Sie sich mit unserer Hilfe erfolgreich gegen Geldstrafen, Punkte und den Führerscheinentzug wehren.

Die wichtigsten Fakten zu Verkehrsstraftaten

Wer sich im Straßenverkehr falsch verhält, begeht entweder eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat. Bei vielen Delikten bestimmt die Schwere des Fehlverhaltens, ob eine Straftat vorliegt. Einige Vergehen werden allerdings generell als strafbar angesehen.

Anders als bei einer Ordnungswidrigkeit entscheidet kein Katalog, wie hoch die Strafe sein muss. Diese wird stets vom Gericht bestimmt, sodass auch bei minder schweren Fällen hohe Geldstrafen und auch der Freiheitsentzug theoretisch infrage kommen. Aufgrund der Häufigkeit der verübten Delikte haben sich bei Straftatbeständen wie der Fahrerflucht jedoch gewisse Beurteilungsmaßstäbe etabliert.

Neben der gerichtlich verhängten Strafe warten auf Beschuldigte auch die sogenannten Nebenstrafen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder sogar um den Entzug der Fahrerlaubnis.

Bei einem strafbaren Verkehrsdelikt ist die anwaltliche Unterstützung Gold wert. Wir können so die Einstellung des Gerichtsverfahrens oder die Verringerung der Strafe erreichen. So erhöht sich auch Ihre Chance, von Fahrverbot und MPU verschont zu bleiben.

Gute Verteidigung ist wichtig

Nicht jeder Bußgeldbescheid oder Strafbefehl ist korrekt und unanfechtbar. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in München berät Sie und betreibt schnelle Schadensbegrenzung. Sie sollten in jedem Fall rechtzeitig einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen und nicht abzuwarten, bis das Urteil rechtskräftig ist.

Diese Straftatbestände kennt das Verkehrsstrafrecht

Zu schnell gefahren oder eine rote Ampel übersehen – all das sind Vergehen im Straßenverkehr, die wohl jedem Autofahrer mindestens einmal im Leben passieren. Meist ist die Sache mit der Zahlung eines Bußgeldes und einem Punkt in Flensburg erledigt. Allerdings handelt es sich bei Tempo- und Rotlichtverstößen, Falschparken und Co nur um Ordnungswidrigkeiten. Kritisch wird es bei Straftatbeständen nach dem Verkehrsstrafrecht.

Damit riskieren Sie nicht nur verkehrsrechtliche Konsequenzen, sondern auch eine Strafanzeige. Man unterscheidet zwischen einer Reihe an Delikten. Diese werden zum Beispiel durch das direkte Fehlverhalten im Straßenverkehr verursacht, wie illegale Straßenrennen, das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen oder die Gefährdung des Straßenverkehrs.

Doch auch von außen können Sie Straftaten nach dem Verkehrsstrafrecht begehen. Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr, das Pendant für den Bahn-, Schiffs- oder Luftverkehr sowie der räuberische Angriff auf Kraftfahrer zählen dazu.

Besonders viele Straftatbestände kennt das Strafrecht bei sogenannten Verstößen gegen die Regeln zur Schadensvorsorge. Gemeint sind hiermit alle Vergehen, die es Geschädigten nach einem Unfall unmöglich machen, Personen- sowie Sachschäden zu regulieren. In diese Kategorie fallen:

  • die Unfallflucht
  • das Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • die unterlassene Hilfeleistung
  • der Verstoß gegen die Versicherungspflicht
  • der Kennzeichenmissbrauch

Darüber hinaus existieren Straftatbestände, die nicht nur auf Vergehen im Straßenverkehr angewendet werden. In erster Linie sind das die fahrlässige Körperverletzung und Tötung sowie die Nötigung.

Welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen bei Verkehrsdelikten?

Für eine Straftat im Verkehr drohen Verursachern Geld- sowie Freiheitsstrafen, teilweise von mehreren Jahren. Zwar werden letztere in den wenigsten Fällen verhängt und dann nur bei besonders schweren Fällen oder bei Wiederholungstätern – unmöglich sind sie jedoch nie. Anders als beim Bußgeldkatalog gibt es keine festen Grenzen, die darüber entscheiden, wie hart eine Strafe sein muss.

Andererseits werden selbst Straftaten im Verkehr relativ häufig begangen. Über 250.000 Fälle von Fahrerflucht und mehr als 80.000 Trunkenheitsfahrten werden pro Jahr in Deutschland begangen. Deshalb haben sich in solchen Fällen Richtlinien etabliert, an denen sich Gerichte orientieren und ihre Strafen bemessen. Die gute Nachricht: Viele Verfahren werden eingestellt oder enden mit einer geringen Geldstrafe.

Ihre Chancen können Sie jedoch deutlich erhöhen – mit Ihrem Anwalt für Verkehrsrecht. Wir vertreten Sie nach einem Delikt und halten mit der besten Strategie Ihren Schaden gering.

Fahrverbot, Punkte, MPU – die verkehrsrechtlichen Konsequenzen

Ein Strafverfahren sorgt bei Betroffenen oft für einen Schreck, entpuppt sich am Ende meist jedoch sogar als das geringere Übel. Schließlich drohen darüber hinaus existenzgefährdende Konsequenzen.

Diese begründen sich im Fahrverbot. Was auch schon nach einer Ordnungswidrigkeit verhängt wird, ist nach vielen Straftaten schnell fällig und beträgt mindestens einen Monat. Im Gegensatz zum Fahrverbot auf Zeit kann die Fahrerlaubnis auch gänzlich entzogen werden – entweder durch Beschluss oder durch das Sammeln von Punkten in Flensburg. Mindestens zwei und maximal drei Punkte werden nach einer Verkehrsstraftat im Fahreignungsregister eingetragen. In diesem Fall müssen Sie den Führerschein nach dem Ablaufen der Sperrfrist gänzlich neu beantragen.

Auch die MPU, der sogenannte Idiotentest, ist ein Schreckgespenst vieler Autofahrer. Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung ist mit Kosten von mehreren hundert Euro nicht nur teuer, sondern kostet auch Zeit. In Kombination mit angeordneten Alkohol- und Drogentests ergibt sich ein langwieriges Verfahren zum Wiedererlangen der Fahrerlaubnis.

Fahranfänger müssen sich außerdem auf die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie auf die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar einstellen.

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Fahrverbot und Führerscheinentzug drohen schnell

Vielerorts ist das Privatauto unabdingbar, um die Arbeitsstelle zu erreichen. Zahlreiche Menschen sitzen sogar beruflich hinter dem Steuer. Dass ein Fahrverbot somit am härtesten trifft, ist nicht überraschend.

Nach § 25 StVG kann ein Fahrverbot nach einer Ordnungswidrigkeit bis zu drei Monate andauern. Wer wegen einer Straftat im Verkehr verurteilt wird, muss sogar ein bis zu sechs Monate währendes Fahrverbot fürchten. In der Zeit wird der Führerschein eingezogen, sodass das Führen eines Kraftfahrzeuges legal nicht mehr möglich ist.

Im Gegensatz dazu kann jedoch auch die Fahrerlaubnis gänzlich entzogen werden. Ist dies der Fall, erhalten Sie den Führerschein nicht nach einiger Zeit automatisch zurück. Stattdessen müssen Sie ihn neu beantragen. Möglich ist das allerdings nur, nachdem Sie die auferlegte Sperrfrist abgewartet haben. Je nach der Schwere des Vergehens beträgt diese mindestens sechs Monate und maximal fünf Jahre, zudem bringt der Führerscheinverlust drei Punkte in Flensburg ein. Unter Umständen ist die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis auch an Auflagen wie die Teilnahme an der MPU geknüpft. Verhängt werden kann der Entzug der Fahrerlaubnis bei allen Verkehrsstraftaten.

Das sollten Sie beim Vorwurf einer Verkehrsstraftat tun

Wenn gegen Sie wegen eines Verkehrsdeliktes strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen wurden, sollten Sie erst einmal Ruhe bewahren. Viele Vorwürfe stellen sich später als unbegründet heraus, zudem bestehen gute Chancen, Ihren Schaden so gering wie möglich zu halten.

Bei einem Verfahren gegen Sie sind Sie nicht in der Beweispflicht. Ob die Vorwürfe gegen Sie der Realität entsprechen, müssen die Ermittlungsbehörden zweifelsfrei nachweisen. Erhalten Sie eine Vorladung bei der Polizei, sind Sie außerdem nicht zu einer Aussage verpflichtet. Sich vor der Polizei zu rechtfertigen, hilft Ihnen nicht – Ihre Aussagen können jedoch als Beweise zu Ihren Ungunsten ausgelegt werden.

Handeln Sie dennoch sofort! Wenn Ihnen eine Verkehrsstraftat vorgeworfen wurde, ist der Gang zum Anwalt der richtige Schritt. Wir beraten Sie und vertreten Sie bis zum Ende des Verfahrens professionell.

Unfallflucht: Die Konsequenzen für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Die Fahrer- oder Unfallflucht zählt zu den häufigsten Verkehrsstraftaten. Meist handelt es sich nur um kleinste Blechschäden, doch auch Fälle von Fahrerflucht mit erheblichen Sach- und Personenschäden sind nicht selten, weshalb das unerlaubte Entfernen vom Unfallort als Straftat eingestuft wird. Das Gesetz sieht hierfür Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vor.

Stark abhängig ist das jedoch vom Schaden. Bei Schadenssummen unter 600 Euro wird das Verfahren in der Regel gegen eine Geldzahlung eingestellt. Liegt der Schaden über 600 Euro, aber noch unter 1.300 Euro, folgen im Falle einer Verurteilung eine Geldstrafe von circa einem Monatsgehalt, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von höchstens drei Monaten.

Ab 1.300 Euro oder bei Personenschäden sind die Geldstrafen deutlich höher. Auch Freiheitsstrafen drohen im Ernstfall. Neben drei Punkten müssen Sie nun auch den Entzug der Fahrerlaubnis erwarten.

Trunkenheitsfahrten sind schon ab 0,3 Promille strafbar

Wer wegen des Genusses von Alkohol oder anderer berauschender Mittel nicht mehr zum Fahren eines Fahrzeuges in der Lage ist, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft. Anders als beim Drogen- oder Medikamentenkonsum sieht das Gesetz bei Alkohol jedoch Toleranzgrenzen vor.

Grundsätzlich strafbar ist die Trunkenheitsfahrt erst ab 1,1 Promille. Dann droht Ihnen mindestens eine empfindliche Geldstrafe. Als Nebenstrafe erhalten Sie außerdem drei Punkte in Flensburg sowie den Entzug der Fahrerlaubnis über mindestens sechs Monate.

Fahren Sie auffällig oder gefährden sogar andere Verkehrsteilnehmer, ist das Fahren unter Alkoholeinfluss schon ab 0,3 Promille strafbar. In diesem Fall drohen Ihnen dieselben Strafen.

Alle Informationen zu Promillegrenzen und möglichen Strafen finden Sie hier.

Bis zehn Jahre Haft für illegale Straßenrennen


Die Grenzen des Wagens und des eigenen Könnens auszuloten, klingt für einige Autofahrer reizvoll. Das Veranstalten oder die Teilnahme an einem illegalen Autorennen ist jedoch strafbar. Der Entzug der Fahrerlaubnis kann im Falle einer Verurteilung immer verhängt werden.

Die Schwellen, wann der Tatbestand des illegalen Straßenrennens erfüllt ist, sind niedrig. Schon ein Duell an der Ampel wird als solches gewertet. Eine Freiheitsstrafe bis zwei Jahre oder Geldstrafe drohen schon ohne Gefährdung anderer. Mit Gefährdung erhöht sich das mögliche Strafmaß auf fünf Jahre Freiheitsentzug. Bei Personenschäden entfällt die Geldstrafe. Nun müssen Sie Freiheitsstrafen von ein bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren erwarten.

Medial haben illegale Straßenrennen zunehmend an Aufmerksamkeit gewonnen. Vermehrt werden daher auch empfindliche Strafen verhängt. Auf anwaltliche Unterstützung sollten Sie daher nicht verzichten.

Warum Ihnen ein Anwalt bei Verkehrsdelikten hilft

Im Falle der Bezichtigung einer Straftat hilft Ihnen ein Anwalt in jedem Fall. So verhindern Sie, dass das Verfahren einen Verlauf nimmt, der ungünstig für Sie ist, obwohl es dafür keine guten Gründe gibt. Aufgrund der Vielzahl der verübten Verkehrsdelikte besitzen Anwälte für jeden Fall die nötige Erfahrung, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erkämpfen. Die Strafverteidigung vor Gericht ist bei Vorwürfen wie Alkohol am Steuer oder Fahrerflucht Routine – die Chancen auf ein für Sie positives Ergebnis sind somit hoch.

Bis zum Gerichtsverfahren muss es jedoch nicht einmal kommen. Ist der Verdacht nicht hinreichend oder die Schwere der Straftat zu gering, ist die Einstellung des Verfahrens möglich. Wichtig dafür ist, dass Sie sich nicht unnötig selbst belasten. Im Umgang mit Ermittlungsbehörden und Gerichten sind Anwälte Experten, die Sie durch die richtige Strategie schon im Vorfeld einer möglichen Gerichtsverhandlung entlasten.

Oft entstehen bei Verkehrsdelikten auch zivilrechtliche Ansprüche. Den Ausgleich von Sachschäden, Verdienstausfällen und die Zahlung von Schmerzensgeld können unter anderem auf Sie zukommen. Ohne anwaltliche Betreuung bedeutet dies für Sie im Ernstfall hohe Kosten.

Ihr Anwalt für Verkehrsrecht berät und vertritt Sie

Je schneller Sie handeln, desto besser stehen Ihre Chancen in einem Strafverfahren wegen eines Verkehrsdeliktes. Unsere jahrelange Erfahrung mit hoher Erfolgsquote hilft uns, ein positives Ergebnis für Sie zu erzielen. Wir übernehmen Ihr Mandat und schützen Sie so vor hohen Strafen. Wenn eine Geldstrafe, ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis im Raum stehen, sind wir der erste Ansprechpartner.

Verkehrsdelikte sind in Deutschland nicht selten und können jeden betreffen. Daher ist es unsere Aufgabe, Ihre Ängste zu nehmen und ein realistisches Ergebnis für Ihren Fall zu prognostizieren. Besonders dann, wenn Strafen wie Fahrverbote existenzbedrohend sein können, bietet Ihnen Ihr Anwalt für Verkehrsstrafrecht die nötige Hilfe. Kontaktieren Sie uns jetzt für die Ersteinschätzung!

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