Ihre Rechtsanwälte
für Verkehrsrecht in München
Der Bereich des Verkehrsrechts umfasst die Bearbeitung von zivilrechtlichen Angelegenheiten und die Vertretung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Wir übernehmen für Sie die vollständige Regulierung mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Gerade bei Personenschäden ist Vorsicht geboten, da auch die eventuellen Spätfolgen zu berücksichtigen sind. Nehmen Sie gern Kontakt auf.
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht: Torsten Klose
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht: Sven Fromme
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Als Ihr Anwalt für Verkehrsrecht sind wir für Sie da
Statistiken belegen, dass die Zahl der in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge einen neuen Höchstwert erreicht hat: Knapp 50 Millionen KFZ sind mittlerweile zugelassen. Sicher gehören auch Sie zu den Menschen, die ein Auto täglich für den Weg zur Arbeit oder auch privat nutzen. Nicht immer ist es einfach, sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten und auch ein Verkehrsunfall ist schnell passiert.
Was unsere Anwälte für Sie tun können
Egal ob Sie versehentlich eine rote Ampel überfahren oder deutlich zu schnell unterwegs waren: Wir beraten Sie in allen Fragen zum Thema Verkehrsrecht kompetent und zuverlässig. Dabei ist es egal, ob Sie selbst eine Schuld tragen oder Geschädigter sind – unser Anwalt für Verkehrsrecht holt stets das Optimum für Sie heraus.
Immerhin kann unsere Kanzlei auf eine jahrelange Erfahrung stolz sein. Zögern Sie also nicht, uns in einem Schadenfall sofort zu kontaktieren. In folgendem Artikel erfahren Sie, bei welchen Problemen unser Anwalt Verkehrsrecht Ihnen beratend zur Seite steht.
Warum Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht beauftragen sollten
Die Beauftragung eines Anwalts für Verkehrsrecht hat gleich mehrere Vorteile. Natürlich möchten wir Ihnen in erster Linie dabei helfen, Ihre Ansprüche geltend zu machen und eine Strafe abzumildern.
Gleichzeitig sparen Sie sich sehr viel Arbeit, denn wir erledigen alle Formalitäten, Telefonate und den Schriftverkehr für Sie.
Hilfe vom Anwalt für Ihren Anspruch
Für Sie als Laie ist es zudem unmöglich, alle Ihre rechtlichen Ansprüche zu kennen.
Wissen Sie zum Beispiel, dass Sie als Unfallgeschädigter Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten und Nutzungsausfall geltend machen können?
Auf die Hilfe Ihrer Haftpflichtversicherung sollten Sie in diesem Fall nicht hoffen, denn Versicherungen möchten natürlich so wenig wie möglich Entschädigungen zahlen. Unsere professionellen Rechtsanwälte aber holen das Maximum für Sie heraus.
Hierbei unterstützt Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in München
Wer Tag für Tag am Straßenverkehr teilnimmt, begeht mit großer Wahrscheinlichkeit früher oder später einen Fehler. Zu schnelles Fahren oder Rotlichtverstöße sind meist mit einem vergleichsweise geringen Bußgeld und einem Punkt in Flensburg abgegolten. Schnell kann es jedoch teuer werden – auch unbeabsichtigt. Wenn neben einer Geldbuße auch ein Fahrverbot droht oder sogar eine Anzeige nach dem Verkehrsstrafrecht auf Sie wartet, sollten Sie sich an die Kanzlei Klose in München wenden. Wir sind die Experten für Verkehrsrecht und beraten und vertreten Sie in allen Belangen. Konkret heißt das unter anderem: Wir wehren uns gegen Fahrverbote, kämpfen gegen Strafanzeigen oder erstreiten eine angemessene Wiedergutmachung Ihres Schadens.
Wir begegnen Ihnen in unserer Arbeit frei von Vorurteilen. Schließlich wissen wir, dass Fehler passieren können. Dennoch haben Sie ein Recht auf faire Behandlung und sollten sich gegen unrechtmäßige Anschuldigungen zur Wehr setzen. Denn gerade im Verkehrsrecht können kleinere Vergehen existenzbedrohend sein. So wird aus einer Geschwindigkeitsüberschreitung schnell ein längeres Fahrverbot. Für jene, die täglich auf das Auto angewiesen sind, ist das die Höchststrafe.
Doch auch Ihre Rechte als Geschädigter setzen wir mit Nachdruck durch. Nach einem Unfall können Sie aus der Beobachterperspektive zweifelsfrei im Recht sein – Unfallgegner und Versicherungen setzen dennoch so viel wie möglich daran, ihren Schaden möglichst gering zu halten. Als spezialisierte Anwälte mit Erfahrung kennen wir die Strategien der anderen Parteien jedoch bestens und können so eine kompetente Beratung und Vertretung bieten. Mit dem Team von HK Recht erstreiten Sie erfolgreich das Geld, das zur Regulierung Ihres Schadens notwendig ist.
Nicht nur bei Fragen nach Bußgeldern und Strafen sind wir der erste Ansprechpartner. Auch im Zivilrecht erzielen Sie mit unserer Unterstützung echte Erfolge. Zum Beispiel bei Autokäufen, bei Reparaturen oder beim Schadensmanagement helfen wir Privatleuten wie Gewerbetreibenden bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Die Kanzlei Klose in München ist auf das Verkehrsrecht spezialisiert und ist immer auf dem neuesten Stand – trotz stetiger Änderung der Rechtslage. Wir können Ihnen so tagesaktuelle Beratung anbieten und sind in unserer Arbeit stets einen Schritt voraus.
Dass nach einem Unfall mit Sach- oder Personenschaden die Versicherungen für die Schadensregulierung aufkommen, wissen die meisten Menschen. Dennoch kann Überforderung schnell eintreten. Welche Ansprüche habe ich? Bekomme ich auch Schmerzensgeld? Was muss ich tun, um mein Geld zu erhalten? Diese Fragen beantworten Ihnen die Experten von HK Recht.
Gleichzeitig sind wir auch zur Stelle, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche geht. Auch dann, wenn der Fall für Außenstehende klar ist, versuchen die anderen Parteien und ihre Versicherungen alles, um ihren Schaden so gering wie möglich zu halten. Dank unserer Erfahrung kennen wir jedoch die gängigen Strategien, um sich der Schadensregulierung zu entziehen. Das schnelle Einschalten eines Anwalts ist die beste Taktik, damit Ihre Forderungen nicht unerfüllt bleiben. Wir ermitteln den besten Weg, ob außergerichtlich oder vor Gericht, damit Sie so schnell wie möglich die Ihnen zustehenden Leistungen erhalten.
Doch nicht nur im Zivilrecht liegt unsere Expertise. So beraten und vertreten wir Sie auch bei Ordnungswidrigkeiten. Schnell liegt ein Bußgeldbescheid in der Post – nicht immer ist er jedoch berechtigt. Kein Wunder ist das bei der Flut an Arbeit, die deutsche Behörden zu erledigen haben. Über vier Millionen Ordnungswidrigkeiten werden jährlich im Verkehr erfasst. Knapp jeder dritte Bußgeldbescheid ist dabei fehlerhaft.
Sich zu wehren, kann sich somit in vielen Fällen lohnen. Auf dem Spiel steht schließlich nicht nur Ihr Geld. Auch mit Punkten in Flensburg oder gar Fahrverboten müssen Sie beim Überschreiten gewisser Grenzen rechnen. Im Ernstfall kann ein vergleichsweise kleines Vergehen somit sogar existenzbedrohend werden. Für Menschen, die täglich auf das Auto angewiesen sind, sind das Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis schließlich das Worst-Case-Szenario.
Wurde der Führerschein bereits eingezogen, ist es noch nicht zu spät sich zu wehren. Denken Sie dabei daran, dass der Ärger noch weitreichender ist. Kosten für den ÖPNV oder für Mitfahrgelegenheiten sowie die hohen Gebühren einer möglichen Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) sind weitere Gründe, anwaltlich gegen ein verordnetes Fahrverbot vorzugehen.
Im Verkehrsrecht sind die Grenzen zum strafbaren Bereich oft fließend. Nehmen Sie dies nicht auf die leichte Schulter, sondern schalten Sie Ihren Anwalt ein! Im Ernstfall drohen Ihnen neben hohen Geldstrafen und dem langfristigen Entzug der Fahrerlaubnis sogar Freiheitsstrafen. Die Kanzlei Klose in München bewahrt Sie jedoch vor dem Schlimmsten.
Schnell zu handeln, ist das Mittel zum Erfolg im Verkehrsrecht. Machen Sie dabei keine Angaben bei der Polizei, sondern wenden Sie sich direkt an Ihren Anwalt. Wir schöpfen alle Möglichkeiten aus, um den größten Schaden abzuwenden. Mit der Einsichtnahme in die Akten, dem Sammeln von Zeugenaussagen und Beweisen sowie dem Beauftragen eines Sachverständigen für ein Gutachten verbessern sich Ihre Chancen enorm.
Kontaktieren Sie uns jetzt für ein Erstgespräch, das Ihnen Ihre Chancen aufzeigt. HK Recht ist Ihr Spezialist für Verkehrsrecht und Anwalt für Arbeitsrecht in München.
Kanzlei Torsten Klose - so bewerten uns unsere Mandanten:
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Diese Strafen erwarten Sie im Verkehrsrecht
Jedem kann es einmal passieren, dass er unabsichtlich dem Vordermann zu dicht auffährt oder einfach zu schnell unterwegs ist. Welche Strafen Sie für die einzelnen Vorgehen zu erwarten haben, können Sie dem aktuellen Bußgeldkatalog entnehmen.
Je nach Schwere des Verstoßes sind ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Führerscheinentzug möglich. Letztgenannte Strafe ist besonders bitter, wenn Sie beruflich auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind.
Ihr Anwalt für Verkehrsrecht bei Führerscheinentzug
So können wir Ihnen behilflich sein
Der Einzug des Führerscheins trifft alle Verkehrsteilnehmer hart. Das gilt besonders dann, wenn man auf den Führerschein angewiesen ist, um zur Arbeit zu gelangen. Schlimmstenfalls droht der Verlust Ihres Arbeitsplatzes. Wie können wir Ihnen aber in diesem Fall behilflich sein? Sind Sie der Meinung, dass der Entzug zu Unrecht ausgesprochen wurde, kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich und wir prüfen das für Sie. Egal aus welchen Gründen Ihnen der Führerschein abgenommen wurde: Wir holen stets das beste für Sie heraus.
Zunächst müssen wir unterscheiden, ob es sich tatsächlich um einen Entzug des Führerscheins oder nur um ein Fahrverbot handelt. Bei einem Führerscheinentzug muss Ihnen die Fahrerlaubnis nach Ablauf einer bestimmten Frist neu erteilt werden. Bei einem reinen Verbot hingegen geben Sie Ihren Führerschein ab und erhalten ihn nach einer vorab bestimmten Zeit automatisch zurück.
Ein Entzug des Führerscheins droht Ihnen zum Beispiel, wenn Sie mit mehr als 1,1 Promille hinter dem Steuer erwischt wurden oder sich unrechtmäßig vom Unfallort entfernt haben. Besonders schwer werden Verstöße während der Probezeit geahndet und auch wenn Sie zu viele Punkte auf dem Konto in Flensburg haben, droht ein Einzug Ihres Führerscheins.
Wurde Ihr Führerschein eingezogen, müssen Sie eine bestimmte Sperrfrist abwarten, ehe Sie den Führerschein neu beantragen können.
Diese Sperrfrist kann zwischen sechs Monaten und fünf Jahren dauern. Unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich, die Sperrfrist zu verkürzen. Dafür sollten Sie sich aber unbedingt anwaltliche Hilfe holen. Auch wenn Sie gegen den eigentlichen Bescheid des Führerscheinentzugs Einspruch einlegen möchten, ist auf jeden Fall das Fachwissen unserer Anwälte für Verkehrsrecht gefragt.
Ihre Rechte bei einem Bußgeldbescheid
Die gute Nachricht zuerst: Längst nicht jeder Bußgeldbescheid, der ausgestellt wird, ist rechtskräftig. Viele Bescheide sind fehlerhaft und daher nicht gültig. Wenden Sie sich daher vertrauensvoll an uns, wenn Sie einen Bescheid erhalten haben. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an und prüfen in diesem Zusammenhang natürlich zunächst, ob der Bußgeldbescheid überhaupt rechtens ist. Sind Sie sich also nicht sicher, ob Ihr Bußgeldbescheid so in Ordnung ist, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Ihr Anwalt für Verkehrsrecht - Torsten Klose
Rechtsanwalt seit 2005. Langjährige Erfahrung im Verkehrsrecht. Unzählige gewonnene Verfahren. Über 200 5-Sterne Bewertungen seiner Mandanten.
Im Herzen von München ist Torsten Klose als Anwalt für Verkehrsrecht für Sie da.
Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in München
Damit Sie überhaupt wissen, bei welchen Problemen im Straßenverkehr Sie sich vertrauensvoll an uns wenden können, haben wir Ihnen nachfolgend unser Leistungsspektrum übersichtlich zusammengefasst.
Geschwindigkeitsüberschreitung im Verkehrsrecht
Nicht immer ist es leicht, sich an die vorgeschrieben Höchstgeschwindigkeit zu halten; eine Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit zählt daher zu einem der häufigsten Verkehrsdelikte.
Ob Sie lediglich ein Bußgeld zahlen müssen oder Ihr Führerschein eingezogen wird, ist davon abhängig, wie schnell Sie unterwegs waren. Auch spielt es eine Rolle, ob Sie innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell gefahren sind.
Sind Sie innerorts mehr als 20 km/h zu schnell gefahren, droht bereits ein einmonatiges Verbot. Grund genug also, sich den Bescheid etwas genauer anzusehen. Geht Ihnen ein solcher Bescheid zu, zögern Sie nicht und treten Sie unverzüglich mit unserem Anwalt Verkehrsrecht München in Verbindung. Es gilt nun zu prüfen, ob der Bescheid rechtens ist.
Wurde zum Beispiel ein zulässiges Messgerät benutzt und verfügen diese über einen Eichschein?
Auch muss der Beamte, der die Messung durchgeführt hat, einen gültigen Schulungsnachweis vorlegen können.
Unrechtmäßige Bußgeldbescheide sind also viel häufiger als Sie denken und es lohnt sich durchaus, diese anzuzweifeln.
Liegt ein Fehler bei der Geschwindigkeitsmessung vor, haben Sie die Möglichkeit, gegen den Bescheid Einspruch zu erheben und so einem eventuellen Entzug des Führerscheins zu entgehen.
Kontaktieren Sie uns und wir schätzen die Lage in einem ersten Gespräch zunächst anwaltlich ein.
Rote Ampel überfahren
Auch beim sogenannten Rotlichtverstoß kann schlimmstenfalls ein Führerscheinentzug drohen.
Ähnlich wie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung können wir Ihnen aber auch in diesem Fall helfen, einen Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.
Zunächst muss geprüft werden, ob es sich um einen einfachen oder einen qualifizierten Verstoß handelt.
Ein einfacher Verstoß liegt vor, wenn die Ampel nach dem Überfahren weniger als eine Sekunde Rot angezeigt hat.
In diesem Fall erwartet Sie kein Fahrverbot, sondern lediglich ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Hat die Ampel länger als eine Sekunde Rot angezeigt, müssen Sie mit einem saftigen Bußgeld und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.
Die gute Nachricht für Sie: Experten gehen davon aus, dass mehr als die Hälfte aller Bescheide eines Rotlichtverstoßes fehlerhaft sind.
Um Ihren Bescheid zu prüfen, wird unser Anwalt für Verkehrsrecht in München sich zunächst Ihre gesamte Bußgeldakte bei der zuständigen Behörde anfordern und genau unter die Lupe nehmen. Hier ist ersichtlich, wo die Ampel aufgestellt ist und welches Meßverfahren angewandt wurde. Genau bei diesen beiden Punkten liegen die häufigsten Fehlerquellen, die einen Bescheid bestenfalls nichtig machen.
Zudem sollte genau geprüft werden, ob die vorgeworfene Rotlichtzeit exakt ermittelt wurde – auch darum kümmern wir uns gerne für Sie. Kontaktieren Sie uns.
Fahrerflucht im Verkehrsrecht
Die Fahrerflucht nach einem Verkehrsunfall oder einer Beschädigung an einem anderen KFZ ist wahrlich kein Kavaliersdelikt. Doch auch sie kommt in der Praxis häufiger vor als Sie denken.
Gemäß Paragraph 142 des Strafgesetzbuches ist die Fahrerflucht keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Eine solche liegt nicht nur vor, wenn Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernen. Selbst wenn Sie auf einem Parkplatz mit Ihrer Tür ein anderes Auto gerammt haben, handelt es sich um diesen Tatbestand. Laut Straßenverkehrsordnung sind Sie als Fahrzeugführer dazu verpflichtet, Ihre Personalien zu hinterlassen oder die Polizei zu informieren, wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Geschieht das nicht, haben Sie laut Gesetz Fahrerflucht begangen. Sie müssen also nach einem Unfall oder der Beschädigung eines anderen Autos an der Unfallstelle warten. Wie lange diese Wartezeit dauern muss, ist nicht genau festgelegt. Am Tage sollte sie aber mindestens eine Stunde betragen; in der Nacht genügen 30 Minuten. Sollte sich in dieser Zeit kein Unfallgegner zeigen, müssen Sie zwingend die Polizei verständigen. Kleiner Tipp: Es genügt nicht, einfach eine Visitenkarte an die Windschutzscheibe des Unfallgegners zu bringen.
So kann Ihr Anwalt für Verkehrsrecht helfen
Wichtig: Aufgrund von Fahrerflucht können Sie nur belangt werden, wenn Sie den Schaden bemerkt haben. Wir müssen daher zunächst herausfinden, ob der Unfall tatsächlich bemerkbar war oder nicht. In vielen Fällen bemerken Verkehrsteilnehmer einen Unfall oder Zusammenstoß nicht. Ist das der Fall, haben wir gute Chancen, gegen den Bescheid Einspruch zu erheben. Wenn wir den Vorwurf nicht komplett aus der Welt schaffen können, können wir Ihnen aber zumindest dabei helfen, das Strafmaß deutlich zu verringern.
Weiterhin werden wir uns genau anschauen, wo der Schaden stattgefunden hat und ob die geschilderte Unfallsituation überhaupt zu dem Schaden geführt haben kann. Häufig finden wir auch hier gute Ansatzpunkte, um erfolgreich Einspruch gegen einen Bescheid einlegen zu können.
Ganz wichtig:
Nach dem Fahrerfluchtsvorwurf nehmen Sie nicht nur unverzüglich Kontakt zu unserem Anwalt auf, sondern machen Sie auch von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Das ist tatsächlich Ihr gutes Recht; Sie müssen der Polizei nicht Rede und Antwort stehen. Kontaktieren Sie stattdessen unseren Anwalt für Verkehrsrecht und lassen Sie ihn die Sache klären.
Welche Strafe Sie erwartet, ist unter anderem vom Gegenstandswert abhängig. Ist der Fremdschaden höher als 1.300 Euro, müssen Sie mit einem Entzug des Führerscheins und einer Sperrfrist von sechs Monaten rechnen. Da es sich um eine Straftat handelt, wird ein Bußgeld hingegen nicht erhoben. Kommen Personenschäden hinzu, sind die Strafen deutlich höher. Es kann dann durchaus eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren ausgesprochen werden. Um dieser zu entgehen, werden wir den Tatbestand selbstverständlich genau für Sie prüfen und versuchen, Verfahrensfehler aufzudecken.
Ihre Anwalt für Verkehrsrecht - Sven Fromme
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in München. Als erfahrener Anwalt stehe ich Ihnen bei!
Sven Fromme ist als Ihr Anwalt für Verkehrsrecht für Sie da.
Alkohol und Drogen im Verkehrsrecht
Besonders schwere Strafen erwarten Sie, wenn Sie ein Fahrzeug unter Alkohol- oder Drogeneinfluss führen. In diesem Fall wird es auch für uns als Anwalt für Verkehrsrecht nicht einfach, das Strafmaß zu mildern – wir können es aber zumindest versuchen.
Bereits geringe Mengen Alkohol reichen aus, dass Ihr Sichtfeld deutlich eingeschränkt ist und sich Ihre Reaktionszeit verlängert. In Deutschland gilt die Promillegrenze von 0,5 Prozent. Wenn Sie allerdings auffällig werden, in Schlangenlinien fahren oder an einem Unfall beteiligt sind, liegt die Grenze bereits bei 0,3 Prozent. Eine absolute Fahrunfähigkeit liegt ab 1,1 Promille vor. Werden Sie mit diesen Werten angehalten, wird Ihr Führerschein auf jeden Fall einbehalten. Nach Ende einer Sperrfrist von zwölf Monaten müssen Sie dann einen Antrag auf Neuausstellung des Führerscheins stellen.
Werden Sie mit Werten zwischen 0,5 bis 1,09 Promille angehalten, droht Ihnen ein Fahrverbot. Das bedeutet, dass Sie Ihren Führerschein abgeben müssen, ihn aber nach einer bestimmten Frist automatisch zurückbekommen.
Das Fahrverbot beträgt in der Regel einen Monat, bei Wiederholungstätern auch bis zu drei Monate.
So weit sollten Sie es gar nicht erst kommen lassen und auf Alkohol komplett verzichten, wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind.
Wurden Sie doch erwischt, nehmen Sie unbedingt zeitnah mit uns Kontakt auf.
Ähnlich wie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder dem Rotlichtverstoß gilt auch hier zu prüfen, ob die Messung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Wir werden prüfen, ob der festgestellte Alkoholwert der Wahrheit entspricht und ob alle Messungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
Ist das nicht der Fall, ist Ihr Bescheid unter Umständen nichtig und Sie müssen Ihren Führerschein nicht abgeben.
Auch mit Drogen am Steuer lassen Sie sich besser nicht erwischen, egal ob es sich um weiche Drogen wie Cannabis oder um harte Drogen wie Kokain handelt.
Der Besitz von Drogen ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Werden Sie mit Drogen erwischt, droht Ihnen auf jeden Fall eine Geldstrafe von 500 Euro, 1 Monat Verbot des Fahrens und 2 Punkte in Flensburg.
Weitere Fälle, in denen wir als Anwalt für Verkehrsrecht für Sie tätig werden
Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall
Zu guter Letzt möchten wir Ihnen Folgendes ans Herz legen: Kontaktieren Sie uns nicht nur dann, wenn Ihnen ein Bescheid von der Polizei aus welchen Gründen auch immer zugegangen ist.
Auch wenn Sie selbst der Geschädigte sind, helfen wir Ihnen gerne und kompetent weiter. Das gilt besonders dann, wenn Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt wurden. In den meisten Fällen steht Ihnen dann eine Entschädigung in Form von Schmerzensgeld zu.
Auch wenn Ihnen dieses Geld zusteht: Es in der Praxis einzuklagen, ist häufig eine recht langwierige Angelegenheit. Der Grund: Die Versicherung des Unfallgegners stellt sich meist quer. Damit Sie nicht unnötig lange auf Ihr Geld warten müssen, kümmern wir uns um alle Formalitäten. Zunächst einmal stellen wir gemeinsam fest, ob Ihnen tatsächlich Schmerzensgeld zusteht, denn auch hier ist die Rechtslage häufig nicht ganz eindeutig. Wie hoch die Erstattung dann ausfällt, hängt in erster Linie davon ab, wie stark Ihre Schmerzen sind.
Eine einheitliche Tabelle gibt es hier nicht, sondern nur eine grobe Richtlinie; es wird von Fall zu Fall entschieden. Bei einem schweren Schädelhirntrauma etwa sind bis zu 80.000 Euro möglich. Doch auch bei einer vergleichsweise leichten Verletzung wie einer Gehirnerschütterung steht Ihnen Schmerzensgeld von mindestens 500 Euro zu.
Darauf sollten Sie keinesfalls verzichten. Mit unserem kompetenten Rechtsbeistand an Ihrer Seite können Sie sicher sein, dass Sie als Unfallgeschädigter nicht leer ausgehen.
Handy am Steuer
Dass in Deutschland ein generelles Handyverbot am Steuer gilt, sollte Ihnen bekannt sein. Werden Sie mit Handy am Steuer erwischt, drohen sowohl eine Geldstrafe von bis zu 100 Euro als auch Punkte in Flensburg. Dabei ist es egal, ob Sie Nachrichten schreiben, telefonieren oder ein Telefonat nur wegdrücken. Werden Fahranfänger während der Probezeit mit dem Handy am Steuer erwischt, kann die Probezeit um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Werden Sie wiederholt erwischt, kann Ihnen sogar der Führerschein abgenommen werden. Möchten Sie gegen einen entsprechenden Beschein Einspruch einlegen, zögern Sie auch dann nicht, uns zu kontaktieren.
Schnelle Hilfe sofort
Sie haben Fragen oder wollen Ihre Ansprüche prüfen lassen? Wir bieten Ihnen ein Erstgespräch an und bewerten Chancen und Risiken. Rufen Sie an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Auch kurzfristig möglich.
Wir haben Ihnen nun aufgezeigt, in welchen Fällen Sie uns erreichen und von unserer Hilfe profitieren können. Gerne bieten wir Ihnen ein kostenfreies Erstgespräch an. Günstig ist es zudem, wenn Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, denn dann kommen kaum Kosten auf Sie zu. Zögern Sie also nicht und nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Letztendlich können Sie nur profitieren und einer Geldstrafe oder gar einem Entzug des Führerscheins entkommen. Der Vorteil bei uns: In den meisten Fällen ermöglichen wir Ihnen einen sehr kurzfristigen Termin, so dass Ihr Anliegen so schnell es geht geklärt wird. Zusammenfassend möchten wir Ihnen noch einmal die Vorteile aufzeigen, die eine Inanspruchnahme eines Anwalts für Verkehrsrecht für Sie hat:
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Häufig gestellte Fragen an unsere Kanzlei für Verkehrsrecht in München
Zunächst heißt es erst einmal, Ruhe zu bewahren. Sobald der Bußgeldbescheid in Ihrem Briefkasten liegt, haben Sie zwei Möglichkeiten: Falls das Bußgeld verschmerzbar ist, können Sie ihn anerkennen und die Strafe bezahlen. Doch besonders bei angeordneten Fahrverboten lohnt sich ein Einspruch.
Ihre Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht in München prüft den Bußgeldbescheid genau auf Fehler. Diese sind gerade bei Bußgeldbescheiden, die sich auf technische Hilfsmittel berufen, nicht selten. Wir wehren uns und bewahren Sie so vor Geldbußen, Punkten und Fahrverboten.
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) kann dann drohen, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, jedoch normalerweise nicht bei einem normalen Fahrverbot. Haben Sie acht Punkte in Flensburg gesammelt, kommen Sie um die MPU oft nicht herum.
Abgesehen davon kann die MPU jedoch auch bei einer Verkehrsstraftat angeordnet werden. Ähnliches gilt, wenn sonstige Zweifel an Ihrer Fahrtüchtigkeit bestehen – zum Beispiel aufgrund des Konsums von Alkohol oder illegalen Drogen.
Mehrere Millionen Ordnungswidrigkeiten werden jährlich auf deutschen Straßen registriert. Viel Arbeit wartet somit auf die Behörden, die aufgrund dessen kurze Verjährungsfristen einräumen.
Sollte die Tat nicht innerhalb von drei Monaten verfolgt werden, verjährt sie im Verkehrsrecht. Wird der Bußgeldbescheid zu spät ausgestellt und Sie zahlen dennoch, haben Sie jedoch keinen Anspruch auf die Rückerstattung des Geldes. Fragen Sie im Zweifel daher Ihren Anwalt.
Zunächst geht es darum, an Ort und Stelle für die Sicherheit aller Beteiligten zu sorgen. Sichern Sie die Unfallstelle ab, leisten Sie unter Umständen Erste Hilfe und verständigen Sie, wenn nötig, Polizei und Rettungskräfte. Entfernen Sie sich auf keinen Fall voreilig vom Unfallort.
Machen Sie später gegenüber Polizei und Versicherung jedoch keine Angaben, zu denen Sie nicht verpflichtet sind. Lassen Sie stattdessen Ihren Anwalt alles Weitere regeln. Wir kümmern uns um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche und die Abwehr unberechtigter Forderungen der Gegenseite.
Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt die strikte Null-Promille-Grenze. Kleinste Anzeichen von Alkohol können somit die Probezeit verlängern und zur Teilnahme am Aufbauseminar verpflichten. Ebenso dürfen Sie nicht mit dem E-Scooter fahren, wenn Sie mit einem Fahrverbot belegt wurden.
Ein Fahrverbot kann bis zu sechs Monate betragen und bedeutet für Betroffene, dass sie in der Zeit auf Bus und Bahn oder auf Mitfahrgelegenheiten ausweichen müssen. Im Berufsalltag ist das oft jedoch nicht möglich – so wird ein Fahrverbot schnell existenzbedrohend.
Die meisten Fahrverbote werden wegen des zu schnellen Fahrens, wegen Rotlichtverstößen oder wegen Verstößen gegen des Abstandsgebotes verhängt. In diesen Fällen ergeben sich jedoch auch die meisten Fehler beim Ausstellen des Bußgeldbescheides. Mit einem Einspruch durch den Anwalt haben Sie somit gute Karten, das Fahrverbot noch abzuwenden oder zu einem für Sie günstigeren Zeitraum zu verschieben.
Aus unserem Blog zum Verkehrsrecht
Glossar für Verkehrsrecht
Der Konsum von Alkohol oder illegalen Drogen zieht im Straßenverkehr hohe Geldbußen, Punkte und nicht selten auch Fahrverbote nach sich. Unter gewissen Umständen – dabei reicht schon ein zu hoher Blutalkoholwert – ist das berauschte Fahren sogar eine Straftat.
Beim Genuss von Alkohol sieht das Gesetz gewisse Promillegrenzen vor. Diese geben an, ab wann zwingend eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat vorliegt und wann Sie nichts zu befürchten haben.
An einen Anwalt wenden sollten Sie sich auch, wenn Ihnen der Konsum von Drogen nachgewiesen wurde. Anders als beim Alkohol reichen hier schon geringste Mengen an Cannabis, Amphetamin und Co, die jedoch Wochen später noch nachgewiesen werden können.
Der Bußgeldbescheid wird Ihnen per Post zugestellt und beinhaltet die Konsequenzen, die eine Ordnungswidrigkeit nach sich zieht. Welches Bußgeld Sie zum Beispiel wegen erhöhter Geschwindigkeit oder eines Rotlichtverstoßes zahlen müssen, ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog. Dieser wird regelmäßig aktualisiert und sieht stets steigende Strafen vor.
Millionen von Bußgeldbescheiden werden jährlich zugestellt – oft mit deutlichem Abstand zum eigentlichen Vergehen. Etwa ein Drittel aller Bescheide gilt zudem als fehlerhaft. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in München prüft Ihren Bescheid auf Rechtmäßigkeit und legt gegebenenfalls Einspruch ein. Beeilen Sie sich jedoch! Nach der Zustellung des Bescheids bleiben dafür nur zwei Wochen Zeit.
Schwere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden mit einem Fahrverbot belegt. Das gilt zum Beispiel bei zu hohen Geschwindigkeiten oder der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
Verwechseln dürfen Sie das Fahrverbot nicht mit dem Entzug der Fahrerlaubnis. Schließlich müssen Sie den Führerschein nach einem normalen Fahrverbot nicht neu beantragen. Das Fahrverbot beträgt mindestens einen und maximal sechs Monate – kann aber ebenso existenzbedrohend sein.
Besonders beim Fahrverbot kann Ihr Anwalt Hilfe leisten. So gelingt es oft, das Abgeben des Führerscheins noch zu umgehen. Auch kann das Fahrverbot mit unserer Hilfe auf einen für Sie günstigeren Zeitpunkt verschoben werden.
Mit einem Anteil von weit über zwei Millionen Fällen ist das zu schnelle Fahren der häufigste Verkehrsverstoß auf deutschen Straßen. Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte in Flensburg und die Dauer des Fahrverbotes sind hierbei je nach Geschwindigkeit gestaffelt.
Gleichzeitig lassen sich bei Bußgeldbescheiden jedoch auch die meisten Fehler feststellen. Schließlich müssen sich die Behörden hierbei auf technische Hilfsmittel verlassen. Jeder Blitzer besitzt jedoch seine ganz eigenen Schwachstellen. Oft sind das nur Kleinigkeiten, die für uns jedoch große Auswirkungen haben.
Ihr Anwalt kann somit dafür sorgen, dass die Messergebnisse nicht verwendet werden dürfen oder dass zumindest ein höherer Toleranzabzug veranschlagt wird.
Sie haben Ihr neues Auto gerade frisch gekauft und nun stellen Sie fest, dass es Mängel besitzt. Mängel, die es für Sie unmöglich machen, das Auto weiterhin zu nutzen. Allerdings stellt sich Ihr Händler quer und möchte das Fahrzeug weder reparieren noch zurücknehmen.
Als Anwalt helfen wir Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Wir klären, ob Sie noch Gewährleistung haben, ob diese Rechte auch bei Gebrauchtfahrzeugen gelten und was Sie jetzt tun sollten. So gelingt es uns, den Händler zur Beseitigung der Mängel zu verpflichten oder sogar die Rückabwicklung des Kaufvertrags zu ermöglichen.
Der Großteil der Verstöße im Straßenverkehr wird als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Dabei handelt es sich um die Vorstufe zur Straftat. Geld- und Freiheitsstrafen müssen Sie hierbei nicht befürchten. Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote gehören dagegen zu den gängigen Strafen.
Auswirkungen hat die Einstufung als Ordnungswidrigkeit auch auf die Verjährungsfristen – diese sind deutlich kürzer. Doch auch Bußgelder sind nicht zu vernachlässigen und können bei schwerwiegenderen Ordnungswidrigkeiten teuer werden. Diese ersetzen Punkte und Fahrverbote nicht, sondern sind ergänzend.
Daher lohnt es sich auch oft bei einer Ordnungswidrigkeit, anwaltlich dagegen vorzugehen. Schon am Telefon erfahren Sie von uns, welche Möglichkeiten und Erfolgsaussichten für Sie bestehen.
Ist das Fahrzeug nach einem Unfall grundsätzlich noch nutzbar und liegt kein Totalschaden vor, spricht man von einem Reparaturschaden. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers ist nun dazu verpflichtet, die Reparaturkosten der Unfallopfer zu übernehmen.
Doch auch hier gibt es Bedingungen. So müssen die Reparaturkosten inklusive Wertminderung unter dem Wiederbeschaffungswert liegen. Bei fachgerechter Reparatur dürfen die Kosten den Wiederbeschaffungswert allerdings sogar um 30 % übersteigen. Diese Unsicherheiten veranlassen viele Versicherungen dazu, sich gegen die Bezahlung der Reparatur zu stemmen.
Als erfahrene Anwälte für Verkehrsrecht ist uns diese Taktik bestens bekannt. Jedoch wissen wir auch, wie wir Ihre Ansprüche durchsetzen und das Ihnen zustehende Geld erstreiten.
Wann eine grüne Ampel auf Rot umschaltet, ist im Vorfeld schwer zu erkennen. Noch einmal vor der Ampel zu beschleunigen, kann jedoch riskant sein. Schnell entsteht ein Rotlichtverstoß – der allein in Deutschland etwa 300.000-mal pro Jahr begangen wird.
Wenige Sekunden zu spät dran zu sein, kann jedoch richtig teuer werden. Dreistellige Bußgelder und ein Fahrverbot von einem Monat erwarten Sie in den meisten Fällen. Der Rotlichtverstoß zählt auch dank der sogenannten Ampelblitzer zu den größten Ärgernissen.
Gerade dadurch ergeben sich jedoch gute Möglichkeiten, sich gegen den Bußgeldbescheid zu wehren. Schließlich spielt eine wichtige Rolle, wie lang die Ampel schon auf Rot stand.
Viele Delikte werden bei einem bestimmten Grad der Schwere oder von Natur aus nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat angesehen. Geld- und Freiheitsstrafen sind dann die möglichen Folgen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um das volle Repertoire an Folgen.
Fahrverbote, der Entzug der Fahrerlaubnis inklusive Anordnung der MPU und die finanzielle Haftung können außerdem auf Sie zukommen. Sollten Sie einer Verkehrsstraftat bezichtigt werden, hilft es nicht, sich vor der Polizei zu äußern. Kontaktieren Sie umgehend Ihren Anwalt, der auf Verkehrsstrafrecht spezialisiert ist. Auch in brenzligen Situationen erkämpfen wir für Sie ein möglichst positives Ergebnis.
- der Durchsetzung von Schadenersatz, Schmerzensgeld und Verdienstausfall
- der Sicherung von Beweisen, Gutachten und Zeugenaussagen
- den Fragen der Reparatur der Schäden
- den Fragen der Wertminderung
- den Fragen zur Beschaffung eines Ersatzwagens
- der Erstattung von Kosten für Heilbehandlungen, Kuren und Umschulungen
Hilfe leisten wir auch bei Unfällen im EU-Ausland. Sie können somit auch Ihren Urlaub unbesorgt mit dem eigenen Auto verbringen. Natürlich bieten wir Ihnen dieselbe Unterstützung auch als Unfallverursacher an. Denken Sie dabei daran, dass Sie Ihre Unfallschuld niemals eingestehen müssen. Treffen Sie auch keine Vereinbarung mit der gegnerischen Versicherung. Ihr Anwalt kümmert sich um die Regulierung und versucht dabei, Ihren Schaden so weit wie möglich einzugrenzen.
Ob als Geschädigter oder Verursacher – bei einem Unfall haben Sie gewisse Rechte, auf die Sie sich berufen sollten. Diese sind Autofahrern aufgrund der Unübersichtlichkeit jedoch nicht immer geläufig. Gerade nach einem Unfall kann es zudem stressig werden.
Umgeben Sie sich jedoch nicht mit zusätzlichen Sorgen! Ihre Anwälte von HK Recht sind Experten auf dem Gebiet des Zivilrechts und bieten Ihnen somit eine Beratung, die Klarheit schafft. Dazu übernehmen wir die Abwicklung mit den anderen Unfallbeteiligten und deren Versicherungen. Als Ergebnis machen wir Ihre Schadenersatzansprüche geltend, sodass Sie sich schnellstmöglich um Reparatur oder Neukauf des Wagens und eventuelle medizinische Behandlungen kümmern können.
Wenn ein Auto nach einem Unfall nicht mehr vom Fachmann repariert werden kann oder sich das finanziell nicht mehr lohnen würde, spricht man von einem Totalschaden. Bei neuen Autos mit moderner Technik entsteht dieser schneller, als man denkt.
Nun ist die Versicherung dazu verpflichtet, Ihnen den Betrag auszuzahlen, der notwendig ist, um ein vergleichbares Fahrzeug zu kaufen. Doch um welchen Betrag handelt es sich dabei? Versicherer haben darüber natürlich Ansichten, die von Ihren stark abweichen.
Mit unserer Unterstützung gelingt es Ihnen jedoch, Ihre rechtmäßigen Ansprüche durchzusetzen und Versuche der Versicherung, den Schaden herunterzuhandeln, abzuwehren.
Ob als Geschädigter oder Verursacher – ein Verkehrsunfall ist mit Stress verbunden, der den eigentlichen Schaden oft in den Schatten stellt. Um schnelle Klärung ist jeder in dieser Situation bemüht. Der größte Fehler ist jedoch, Aussagen zu machen, zu denen Sie nicht verpflichtet sind. Verweisen Sie lieber auf Ihren Anwalt.
Wir verfügen über die nötige Kompetenz, um Behörden und Unfallgegnern entschlossen entgegenzutreten. Die vielen Fallstricke, auf die sich andere Parteien berufen können, kennen wir gut. So bieten wir Ihnen eine professionelle Beratung und Vertretung, machen Ansprüche geltend, halten Schadenersatzforderungen gegen Sie gering und bemühen uns um eine schnelle Klärung der Angelegenheit.
Anwaltliche Unterstützung bei Haftpflichtschäden
Häufig gehen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nicht fair mit dem Geschädigten um und kürzen die Schadensersatzansprüche unberechtigt. Wir vertreten unsere Mandanten gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Wir klagen die berechtigten Ansprüche beim Amts- oder Landgericht München ein.
Verteidigung in Strafsachen rund um das Auto
Im Fall der strafrechtlichen Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Zusammenhang mit dem Kraftfahrzeug vertreten wir Mandanten vor den Gerichten. Dabei ist es für jeden einzelnen Fall wichtig: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold! Eine erfolgreiche Strafverteidigung beginnt damit, dass Sie als Mandant gegenüber der Polizei keine Angaben machen. Das gilt auch dann, wenn Ihnen der Beamte bei der Befragung mitteilt, dass alles bestimmt nicht so schlimm ist. Denken Sie daran: Seine Aufgabe ist es, Sie zu überführen.
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