Anwalt Arbeitsrecht München

Ihre Rechtsanwälte 
für Arbeitsrecht in München 

  • Top bewertet
  • Mit Strategie zum Ziel
  • Hartnäckig gegenüber dem Gegner
  • Kompetenz und Erfahrung seit 2005

Anwalt Arbeitsrecht München
Das Wichtigste in Kürze

Wichtige Fristen einhalten! Sie haben 3 Wochen Zeit, um gegen eine Kündigung vorzugehen.

Wir sind, als Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in München, für Sie da in folgenden Fragen zum Arbeitsrecht: KündigungAbfindung, Aufhebungsverträge.

  • Arbeitsverträge 
  • Lohnfortzahlung
  • Außerordentliche fristlose Kündigung
  • Abmahnung
  • Kündigung in der Schwangerschaft
Gleich erstgespräch vereinbaren

Anwalt Arbeitsrecht München - Inhalt: Wo wir für Sie tätig werden


Anwalt Arbeitsrecht München - Was für Sie wichtig ist

Für viele unklare Punkte rund um das Arbeitsverhältnis und die Fragen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss lohnt es sich einen Anwalt für Arbeitsrecht in München hinzuzuziehen. Bei der Durchführung des Jobs und seiner Beendigung empfiehlt es sich einen Rechtsanwalt, besser noch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren. So umgehen Sie vermeidbare Fehler. Nur durch fachlich präzise Beratung verhindern Sie Nachteile.

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in München - für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Warum kann man als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in München sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vertreten? Die Antwort liegt auf der Hand. Wir vertreten am Arbeitsgericht in München beide Seiten und wissen somit, mit welcher Taktik und mit welcher Vorgehensweise man die andere Seite aus der Reserve locken kann.

Nur wer weiß, wie schwer es ist, eine fristlose Kündigung gegenüber dem Richter zu begründen, kann die Risiken eines Kündigungsschutzprozesses richtig einschätzen und rechtzeitig die Weichen für ein erfolgreiches Verfahren stellen. Meistens kündigt sich der Wille und der Drang zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses an. Bereits ab diesem Moment sollte gehandelt werden, damit sich es nicht zu einem Ende mit Schrecken kommt.

Anwalt Arbeitsrecht München - Unsere Schwerpunkte

Anwalt Arbeitsrecht München - Warum Sie uns beauftragen sollten

Alleine laufen Sie schnell Gefahr, Ihre Ansprüche nicht ausreichend geltend machen zu können. Schließlich ist Ihr Gegenüber meist besser vorbereitet. Wir kennen die gesetzliche Lage und haben über 15 Jahre Erfahrung als Anwälte für Arbeitsrecht in München. So stellen Sie sicher, dass Ihre Position best möglich gestärkt ist.

Ihr Anwalt für Ihren Anspruch

Als juristischer Laie ist es kaum möglich, alle Ihre rechtlichen Ansprüche zu kennen. 

Unsere professionellen Anwälte für Arbeitsrecht erstreiten das Maximum für Sie. 

Torsten Klose - langjährige Erfahrung als Anwalt für Arbeitsrecht in München

Mit meiner mehr als 15jährigen Erfahrung als Anwalt für Arbeitsrecht in München habe ich Kündigungsschutzprozesse mit guten Abfindungsvergleichen beendet oder den Mitarbeiter zurück ins Arbeitsverhältnis geholfen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es notwendiger denn je, die Entscheidung sorgfältig abzuwägen. Nicht immer ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses der wirtschaftlich bessere oder richtige Weg. Denn was bringt die Abfindung, wenn sie zur Aufstockung von Arbeitslosengeld verbraucht wird und keine adäquate Anschlussbeschäftigung gefunden wird. Bei ungewisser Zukunft kann es auch richtig sein, den Schutz einer langen Beschäftigung zu behalten und die am Arbeitsplatz bestehenden Probleme durch ein klärendes Gespräch zwischen den Parteien in den Griff zu bekommen.

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht - Torsten Klose

Rechtsanwalt seit 2005. Fachanwalt für Arbeitsrecht in München. Zahlreiche gewonnene Verfahren. Mehr als 200 5-Sterne Bewertungen zufriedener Mandanten.

Im Herzen von München ist Torsten Klose als Anwalt für Arbeitsrecht jederzeit für Sie da.

Anwalt für Arbeitsrecht als Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer haben Sie das Gefühl, dass eine Kündigung naht? In den letzten Monaten hat sich das Verhältnis zum Arbeitgeber verschlechtert? Haben Sie schon eine Abmahnung erhalten oder vielleicht sogar eine fristlose Kündigung? Sie fühlen sich gegängelt und gemobbt? Mit Ihren Arbeitszeiten sind Sie nicht einverstanden? Ständig müssen Sie Überstunden leisten, während die Kollegen bereits im Feierabend sind. Neben den allgemein bekannten Gesetzen ergeben sich die Antworten unter anderem aus:

  • dem Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen, denn tatsächlich gibt es keine Verpflichtung, dass ein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen werden muss. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer aber die Arbeitsbedingungen schriftlich mitteilen. Nur so besteht Klarheit, welche Kündigungsfristen gelten, wie sich der Lohn zusammensetzt und wieviel Urlaub jährlich genommen werden kann.
  • dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, wenn es darum geht die Arbeitszeit wegen geänderter Lebensumstände oder in der Elternzeit zu verkürzen oder zu verlängern. Gerade zu Beginn eines neuen Jobs werden befristete Arbeitsverhältnisse abgeschlossen. Doch wie lang darf eine wirksame Befristung sein und mich welcher Begründung darf die zeitliche Befristung erfolgen.
  • dem Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall, wenn es um die Frage geht, welchen Lohn erhalte ich, wenn ich krank bin und meine Arbeit nicht erbringen kann.
  • dem Bundesurlaubsgesetz, wenn es um den gesetzlichen Mindesturlaub und die Lohnzahlung dazu geht. Warum muss Urlaub beantragt und vom Arbeitgeber genehmigt werden?
  • dem Kündigungsschutzgesetz, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und gar nicht wissen warum. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Kündigung im Kündigungsschreiben zu begründen und wird, wenn er gut beraten ist, eine schriftliche Begründung auch nicht vornehmen, wenn er seine Kündigung nicht vor dem Arbeitsgericht begründen muss.
  • dem Betriebsverfassungsgesetz und insbesondere aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.

Leistungen als Anwalt für Arbeitnehmer

Als Ihre Anwälte für Arbeitsrecht beraten wir und vertreten Sie außergerichtlich und im Verfahren vor den Arbeitsgerichten natürlich in München, aber auch in Bayern und Deutschlandweit, insbesondere bei:

  • der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, um zukünftige Nachteile oder spätere Risiken zu vermeiden
  • der Ausformung und Überprüfung von Gehaltszahlungen, Gratifikationen und Boni, damit nicht später ein langer Prozess über rückständige Zahlungen geführt werden muss
  • der Prüfung über die Anwendbarkeit von Tarifverträgen, weil ein bestehender Arbeitsvertrag oft durch eine tarifliche Regelung ergänzt wird,
  • der Gestaltung und Prüfung von Abmahnungen, weil eine Abmahnung der erste Schritt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses sein kann und sich Fehler in der Abmahnung häufig erst im Kündigungsschutzverfahren zeigen,
  • der Prüfung von Kündigungsgründen und dem Verfassen und Prüfen von Kündigungsschreiben, weil spätestens bei der Frage der Wirksamkeit Kündigung die Stärke der eigenen Position über die Höhe einer Abfindung entscheidet,.
  • der Freistellung von Mitarbeitern unter Anrechnung des Urlaubsanspruchs, weil Freistellung nicht gleich Freistellung ist,
  • Kündigungsschutzprozessen, weil es auf eine durchdachte Prozessführung und die Kenntnisse der Rechtsprechung ankommt, manchmal sogar auf die Persönlichkeit des Richters
  • dem Verhandeln einer Abfindung, denn wenn kein Weg an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorbeiführt, dann ist die Höhe der Abfindung von entscheidender Bedeutung
  • der Gestaltung von Arbeitszeugnissen, weil das gute und vollständige Arbeitszeugnis der Türöffner für den neuen Job ist.

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht - Sven Fromme

Als Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in München stehe ich Ihnen bei und kämpfe für Ihr Recht. Zahlreiche zufriedene Mandanten konnten wir in unserer Kanzlei bereits bei Ihren arbeitsrechtlichen Anliegen unterstützen.

Anwalt für Arbeitsrecht als Arbeitgeber

Worauf Arbeitgeber zu achten haben:

  • Wie schreibe ich eine Stelle geschlechtsneutral aus und vermeide eventuelle Schadenersatzzahlungen an abgelehnte Bewerber? Das AGG sieht hier Sonderregelungen in der Beweisführung vor. Der Ärger ist bereits vorprogrammiert, wenn die Annonce geschaltet ist
  • Welche besonderen Zuwendungen sind steuerfrei? Gerade im Bereich der Gastronomie werden Zuschläge genutzt, um die Gehaltsstruktur umzugestalten. Am Ende stellt der Mitarbeiter aber fest, dass eine höhere Nettoauszahlung im Bereich der Sozialversicherung nachteilig ist.
  • Kann ich Sonderleistungen kürzen oder gar gänzlich streichen? Mitarbeiter haben Bonusvereinbarungen oder zugesagte Sonderzahlungen, die in wirtschaftlich schlechten Zeiten ein Loch in die Kasse des Arbeitgebers reißen.
  • Welche Mitsprache- oder sogar Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat? Wann muss der Arbeitgeber den Betriebsrat informieren und in welchem Umfang.
  • Wie schreibe ich eine Abmahnung und warum sollte ich die Ermahnung des Mitarbeiters nicht nur mündlich aussprechen. Kann es unter Umständen besser sein, die Abmahnung zurückzustellen
  • Kann ich die Arbeitsunfähigkeit meines Mitarbeiters überprüfen lassen und wie lange muss ich das Gehalt fortzahlen? Wie gehe ich mit häufigen Kurzzeiterkrankungen um, wenn der Mitarbeiter immer am Wochenende gesund ist, um am nächsten Arbeitstag einen neuen gelben Zettel von einem anderen Arzt vorzulegen.
  • Was ist eine Sozialauswahl und wie wird Sie durchgeführt? Wann kann sich der Arbeitnehmer auf Kündigungsschutz berufen? Führt eine ordnungsgemäße Sozialauswahl tatsächlich dazu, dass die Personalstruktur im Betrieb auseinanderbricht und nur junge Mitarbeiter die Kündigung erhalten, während die Alten dabeibleiben?
  • Wann kann ich einen Mitarbeiter außerordentlich kündigen? Warum verlangt das Gesetz, dass ich eine fristlose Kündigung innerhalb von 14 Tagen ausspreche. Was muss ich beachten, wenn es mit der Frist knapp wird, weil ich noch Ermittlungen zum Sachverhalt anstellen muss.
  • Muss bei einer ordentlichen Kündigung stets eine Abmahnung ausgesprochen werden und hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf eine Abfindung? Warum setzt das Arbeitsgericht München sehr häufig eine Abfindung in Höhe eines halben Monatsgehalts je Beschäftigungsjahr fest? Warum ist es beim Arbeitsgericht in Nürnberg ein geringerer Faktor?

Anwalt Arbeitsrecht München | Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht in München?

Die typische Antwort eines Anwalts lautet auch hier: Es kommt darauf an.

Die Gebühren eines Anwalts können entweder individuell durch eine schriftliche Honorarvereinbarung vereinbart oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz RVG) abgerechnet werden. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gilt in München und bundesweit einheitlich. Die Höhe des Rechtsanwaltshonorars hängt von der beauftragten Tätigkeit des Anwalts ab. Daraus ermittelt sich der Gegenstandswert, der bei einem gerichtlichen Verfahren am Ende des Verfahrens durch das Gericht festgesetzt wird.

Dadurch ist es nicht einfach die genaue Höhe der Kosten bereits am Anfang einer arbeitsrechtlichen Vertretung zu nennen. Eine relativ genaue Schätzung ist uns aufgrund unserer Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts aber immer möglich.

Wenn Sie nur eine arbeitsrechtliche Frage haben und keine Vertretung gegenüber der Gegenseite wünschen, kann diese anwaltliche Beratung mit einer Beratungsgebühr in Höhe von maximal 190,00 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer abgerechnet haben. Wir haben für uns entschieden, dass eine kurze und einfache Besprechung nicht mehr als 99 € brutto kosten soll, weil niemand wegen der Kosten von seinem Recht abgehalten werden soll.

Hilft mir eine Rechtsschutzversicherung bei Fragen an den Anwalt für Arbeitsrecht in München?

Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, die den Bereich Berufsrecht umfasst, so übernimmt diese in der Regel die Kosten für einen Anwalt für Arbeitsrecht. Deckungszusage gilt oft für das gesamte Verfahren, also von der Beratung bis zum Verfahrensabschluss. Dabei übernehmen wir die Deckungsanfrage bei der Rechtschutzversicherung für Sie. Wenn der Rechtschutzvertrag eine Selbstbeteiligung vorsieht, müssen Sie die Kosten bis zum diesem Betrag (meist 150 €) immer selbst tragen.

Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Rechtschutzversicherung ist, dass ein Rechtsschutzfall eingetreten ist. Dieser liegt vor, wenn Ihr Arbeitgeber gegen seine Pflichten und Pflichten verstößt.

Das kann der Fall bei einer unberechtigten Kündigung, bei einer Abmahnung oder auch beim angedrohten Zwang zur Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages sein.

Möchten Sie zum Beispiel einen neuen Arbeitsvertrag vor Unterzeichnung von Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen, so übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten in aller Regel nicht.

Muss ich in jedem Fall den Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bezahlen?

Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, schließen Sie mit diesem einen Vertrag. Dadurch schulden Sie als Vertragspartner die vereinbarte oder gesetzliche Vergütung.

Wohlmöglich kennen Sie aus zivilrechtlichen Prozessen den Grundsatz: „Wer verliert zahlt alles!“  und hoffen dadurch, dass die Gegenseite die Kosten des Verfahrens und damit auch die eigenen Anwaltskosten erstatten muss. Dies ist im Arbeitsrecht jedoch anders. Durch § 12a ArbGG ist gesetzlich geregelt, dass im Arbeitsrecht bis zum Anschluss der ersten Instanz kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten besteht. Das gilt auch, wenn man den Prozess gewonnen hat. Wenn Sie also gegen die fristlose Kündigung klagen und das Gericht durch Urteil feststellt, dass diese Kündigung unwirksam ist, müssen Sie Ihre eigenen Anwaltskosten selbst bezahlen.

Was ist eine Prozesskostenhilfe und kommt diese für mich in Frage?

Bei der Prozesskostenhilfe (kurz PKH) handelt es sich um ein zinsloses Darlehen des Staats. Der Staat übernimmt dann die Anwalts- und Gerichtskosten. Über die Bewilligung entscheidet das Gericht auf Antrag. Dadurch ist gewährleistet, dass auch in finanziell engen Situationen der effektive Rechtschutz und die Vertretung durch einen Rechtsanwalt gewährleistet ist.

Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe ist nach § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO, dass Sie zum einen aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Kosten für ein Klageverfahren aus eigenen Mitteln zu bezahlen und zum anderen, die Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint.

Je nachdem wie Ihre finanziellen Verhältnisse sind, müssen Sie die PKH entweder in monatlichen Raten bezahlen oder auch gar nicht. Wenn sich Ihre finanziellen Verhältnisse innerhalb von vier Jahren nach dem Verfahren nicht wesentlich verbessern, so müssen Sie die PKH nicht zurückzahlen. Sie sind jedoch verpflichtet, jede Veränderung, zum Beispiel einen höheren Verdienst dem Gericht mitzuteilen.

Gerne prüfen wir, ob in Ihrem Fall die Prozesskostenhilfe in Betracht kommt.

Vertritt mich mein Anwalt für Arbeitsrecht in München durch alle Instanzen?

Selbstverständlich vertreten wir Sie deutschlandweit durch alle Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit.

Anders als im Zivilverfahren vor dem Bundesgerichtshof bedarf es im Arbeitsgerichtsverfahren keiner zusätzlichen Anwaltszulassung vor dem Bundesarbeitsgericht. Dadurch ist gewährleistet, dass Ihr Rechtsanwalt das Verfahren von Anfang bis Ende für Sie führt.

Wann kommen Gerichtskosten auf mich zu?

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren kommen nur dann Gerichtskosten auf Sie, wenn das Gericht durch Urteil entscheidet und Sie den Prozess (teilweise) verlieren. Wird nach der Erhebung der Kündigungsschutzklage ein Vergleich mit der Gegenseite geschlossen, so fallen im Regelfall gar keine Gerichtskosten an. Dadurch soll der Vergleichsschluss privilegiert und gefördert werden. Auch ein Gerichtskostenvorschuss, wie es zum Beispiel vor dem Amtsgericht oder Landgericht üblich ist, muss von Ihnen nicht bezahlt werden. 

Wie hoch sind die Gerichtskosten im Arbeitsrecht in München?

Die Gerichtskosten bei einem arbeitsrechtlichen Verfahren sind geringer als die von einem Amts- oder Landgericht erhobenen Gerichtskosten und richten sich nach dem Streitwert. Die Höhe der Gerichtskosten im Arbeitsrecht wird auf Grundlage der Anlage 2 zu § 34 Abs. 1 Satz 3 Gerichtskostengesetz (kurz GKG) berechnet und beträgt eine zweifache Gebühr.

Verdienen Sie zum Beispiel 3.000,00 € brutto im Monat und klagen gegen eine Kündigung, so beträgt der Streitwert 9.000,00 € (ein Quartalslohn). Daraus errechnen sich die Gerichtskosten  mit insgesamt 490,00 € (2 x 245,00 €). Gerne erläutern wir Ihnen die individuell anfallenden Kosten in Ihrem Fall.

Muss ich die Gerichtskosten bei Prozessen im Arbeitsrecht selbst bezahlen?

Wie oben bereits erläutert, müssen Sie die Gerichtskosten nur dann bezahlen, wenn Sie einen Prozess verlieren. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, wird Ihre Rechtsschutzversicherung diese Kosten im Regelfall übernehmen.

Welche Gerichtsinstanzen gibt es im Arbeitsrecht?

Die Arbeitsgerichtsbarkeit gliedert sich in drei Instanzen:

Instanz: Das Arbeitsgericht (ArbG)

Instanz: Das Landesarbeitsgericht (LAG)

Instanz: Das Bundesarbeitsgericht (BAG)

Gemäß § 8 Abs. 1 ArbGG sind im ersten Rechtszug die Arbeitsgerichte zuständig. Gemäß § 8 Abs. 2 ArbGG findet gegen die Urteile der Arbeitsgerichte die Berufung an die Landesarbeitsgerichte statt und nach § 8 Abs. 3 ArbGG findet gegen die Urteile der Landesarbeitsgerichte die Revision an das Bundesarbeitsgericht statt.

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