Arbeitszeugnis vom Anwalt geprüft
Worauf achten beim Arbeitszeugnis ?
Tipps für Arbeitnehmer
Sie haben Fragen, wollen Ihr Zeugnis bewerten lassen oder Ihren Arbeitgeber zur Übersendung auffordern? Anwälte für Arbeitsrecht bieten Ihnen eine Überprüfung des Zeugnisses an, erklären und "übersetzen" Ihnen die einzelnen Formulierungen und machen Ihre Ansprüche beim Arbeitgeber geltend. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie einfach das Kontaktformular.
Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - manchmal auch bei firmeninternen Wechseln - wird ein Arbeitszeugnis / Zwischenzeugnis zu erstellen sein. Der Arbeitgeber ist zur Zeugniserteilung verpflichtet und hat - so die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - ein wohlwollendes und qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Dabei muss sich das Arbeitszeugnis auf Leistung und Verhalten erstrecken und darf das Vorankommen des Arbeitnehmers nicht behindern.
Klar ist, dass bei einem Arbeitszeugnis die äußere Form stimmen muss und das Zeugnis keine Rechtschreibfehler aufweisen darf. Über den Inhalt besteht sehr oft Diskussionsbedarf. Dabei ist eine gute Beurteilung äußerst wichtig, da der Einfluss eines Arbeitszeugnisses auf die weitere berufliche Entwicklung nicht unterschätzt werden darf. Eine Abfindung kann schnell verbraucht sein, ein Zeugnis hingegen schafft Möglichkeiten.
Arbeitszeugnis vom Anwalt prüfen lassen
Die oft zitierte Zeugnissprache wird meist überschätzt, da sie vielen Arbeitgebern erst gar nicht bekannt ist. Viel häufiger werden Formulierungen verwendet, die – oft ohne böse Absicht – ein Zeugnis abwerten oder eine Bewertung fragwürdig erscheinen lassen. Hier sollte dann unbedingt Nachbesserung verlangt werden. Leider zu Ungunsten des Arbeitnehmers entschieden ist die Frage, ob ein Zeugnis mit einer Bedauernsformel enden muss. Das Bundesarbeitsgericht verneint dies, das Arbeitsgericht München hatte eine Schlussformel als notwendig angesehen. Im Fall einer einvernehmlichen Beendigung muss dieser Punkt unbedingt geklärt sein.
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