Kündigungsschutz und Abfindung

Kündigung, Kündigungsschutz & Abfindung
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Sie haben eine Kündigung erhalten?! Jetzt ist Eile geboten. Zur Sicherung von Ansprüchen muss die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir beraten!

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung stellt den größten arbeitsrechtlichen Mandatskreis in meiner Kanzlei da. Mit den Kollegen und Mandanten entwickeln wir Strategien und Taktiken, um aus der bedrückenden Situation das beste Ergebnis für Sie zu erreichen.

Was ist zu tun nach einer Kündigung?

Der Erhalt einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses stellt für die meisten Arbeitnehmer häufig einen mittelgroßen Schock dar. Darum ist es richtig, nicht überstürzt zu reagieren.

Unterzeichen Sie als Betroffener keine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, im schlimmsten Fall sogar einen Klageverzicht.

Häufig kommt die Beendigung unerwartet, die Kündigung wurde nicht angekündigt und auch nicht besprochen, sie liegt schlicht im Briefkasten. Nach den ersten Gedanken über die finanziellen Auswirkungen und der obligatorischen Meldung bei der Arbeitsagentur muss der Weg zum arbeitsrechtlich qualifizierten Rechtsanwalt führen.

Musterbild Arbeitsvertrag | Anwalt für Arbeitsrecht München

Wichtig bei einer Kündigung!


Sie haben 3 Wochen Zeit, um gegen eine Kündigung vorzugehen. Bis dahin muss die Klage beim Arbeitsgericht eingehen. Holen Sie sich kompetenten Beistand vom Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wahren Sie Ihre Rechte und lassen Sie keine Fristen verstreichen. Ein Anwalt erhöht die Chancen einer Kündigungsschutzklage.

Warum gibt es keine mündliche Kündigung?

Das Gesetz schreibt vor, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss. Darum kann es keine mündliche Kündigung geben. Selbst wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter aus dem Haus schickt – wenn es keine vom Arbeitgeber unterschriebene Kündigung gibt, dann gibt es keine Kündigung.

Warum ist eine Kündigungsschutzklage richtig?

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss nicht tatenlos hingenommen werden. Die erste Prüfung, ob die Kündigung wirksam oder unwirksam ist, kann ein erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in einem ersten Gespräch prüfen. Dabei geht es zunächst um die Frage, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet und welche Erfolgsaussichten eine Klage zum Arbeitsgericht hat. In dieser Erstberatung sollen auch Strategien und Ziele besprochen werden.

Die meisten unserer Mandanten wünschen sich die Zahlung einer Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Andere Gekündigte planen mit einer Wiederaufnahme des gekündigten Arbeitsverhältnisses, weil der Arbeitsmarkt eine adäquate Anschlussbeschäftigung auf die Schnelle nicht hergibt oder andere persönliche Gründe (wie z.B. das Alter oder eine Krankheit) der schnellen Aufnahme einer neuen Tätigkeit entgegenstehen.

Warum sind Fristen zu beachten?

Die wichtigste Regel ist aber, dass bei einer unwirksamen Kündigung der Gesetzgeber eine fristgerecht eingereichte Kündigungsschutzklage zum zuständigen Arbeitsgericht vorschreibt. Die im Gesetz vorgesehene Klagefrist beträgt drei Wochen ab Zugang (nicht etwa Kenntnis) der schriftlichen Kündigung. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass die Kündigung auch zugegangen ist, wenn sie während des Urlaubs des Arbeitnehmers im Briefkasten landet und sie erst viel später geöffnet und gelesen wird. Auch in diesen Fällen müssen sie nicht verzweifeln, denn die Kündigungsschutzklage kann nachträglich zugelassen werden.

Das Arbeitsgericht prüft im Verfahren, ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde, ob Kündigungsgründe vorliegen oder ob die Kündigung aus sonstigen Gründen unwirksam ist. Kommt das Arbeitsgericht zu dem Ergebnis, dass die Kündigung fehlerhaft ist, endet das Arbeitsverhältnis nicht und ist fortzuführen.

Warum werden Abfindungen gezahlt?

Die Fortführung eines – oft extrem zerrütteten Vertragsverhältnisses – ist weder im Interesse des Arbeitgebers noch will der Arbeitnehmer unter diesen Umständen weiterarbeiten. Der Gesetzgeber hat im Kündigungsschutzgesetz keine Lösung für dieses Problem gefunden. Darum haben die Arbeitsgerichte sich selbst Gedanken gemacht. Im Wege der Rechtsfortbildung durch die Gerichte hat sich eine Abfindungslösung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses etabliert.

Wie hoch ist die richtige Abfindung?

Eine Berechnung der Abfindung kann in keinem Fall pauschal erfolgen. Falsch ist leider, dass dem gekündigten Mitarbeiter immer eine Abfindung zusteht. Die Zahlung einer Abfindung ist freiwillig, denn das Gesetz sieht eine Abfindung nur in Ausnahmefällen als verpflichtend vor.

Daher muss man die Chancen für die Abfindung nach der Kündigung richtig einschätzen. Die mögliche Abfindung orientiert sich zunächst an der einfachen Formel: Der Arbeitnehmer erhält ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr. Daran kann man sich immer orientieren.

Die genaue Höhe der Abfindung ist in jedem einzelnen Fall zu prüfen. Sie hängt davon ab, ob die ausgesprochene Kündigung erkennbar unwirksam ist (z.B. bei Schwangerschaft oder Mutterschutz) oder auf den ersten Blick wirksam erscheint, weil der Betrieb vollständig geschlossen wird. In Fällen, in denen eine Kündigung unmöglich erscheint, der Arbeitgeber den Mitarbeiter dennoch nicht weiter beschäftigen möchte, ist immer eine höhere Abfindung zu verhandeln. Hier können Sie schon einmal für sich selbst berechnen, wie hoch Ihre Abfindung ausfallen könnte.

Darum kann man sich grob an diesen Faktoren und deren Voraussetzung orientieren:

Faktor


0

Das Kündigungsschutzgesetz findet sicher keine Anwendung (Probezeit, sehr kleiner Betrieb)

< 0,25

Das Kündigungsschutzgesetz findet sehr wahrscheinlich keine Anwendung, eine Abfindung ist für den Arbeitgeber allenfalls eine „Lästigkeitsentschädigung“

0,25

Das Kündigungsschutzgesetz findet wahrscheinlich Anwendung, die Kündigung könnte aber wirksam sein

0,5

Das Kündigungsschutzgesetz findet Anwendung, es ist unklar ob Kündigungsgründe vorliegen, es ist aber auch nicht ausgeschlossen, dass die Kündigung wirksam ist (betriebsbedingte Kündigung, Beweisprobleme einer verhaltensbedingten Kündigung)

1,0

Das Kündigungsschutzgesetz findet Anwendung, die Kündigung ist wahrscheinlich unwirksam (erhebliche Beweisprobleme bei einer verhaltensbedingten Kündigung oder Verfahrensfehler bei einer personenbedingten Kündigung

> 1,0 bis 2,5

Das Kündigungsschutzgesetz findet Anwendung, die Kündigung ist unwirksam


Warum schließt man am Arbeitsgericht einen Vergleich?

Im ersten Gütetermin des arbeitsgerichtlichen Verfahrens wird in den meisten Fällen ein Vergleich geschlossen: Das Arbeitsverhältnis endet, der Arbeitnehmer erhält eine Abfindung, seinen Lohn bis zur Beendigung und das Arbeitszeugnis.

Dieser Weg ist der Häufigste in der arbeitsrechtlichen Praxis. Das Gericht lässt sich dabei vom Arbeitgeber die Hintergründe der Kündigung erläutern. Die wichtigste und oft schwerste Frage dabei bleibt immer gleich. Was möchten Sie: Eine Abfindung oder Weiterbeschäftigung? Nur im Fall der Abfindung kann ein schneller Vergleich geschlossen werden, denn damit endet das Arbeitsverhältnis. Wenn Sie weiter beschäftigt bleiben wollen, ist eine schnelle Lösung oft ausgeschlossen.

Warum das Verfahren mit einem Anwalt für Arbeitsreicht führen?

Entscheidend ist, dass das Risiko vollständig ermittelt und richtig eingeschätzt wird. Dabei kann ich Ihnen mit meiner Erfahrung aus den letzten Jahren meiner arbeitsrechtlichen Tätigkeit beratend und vertretend zur Seite stehen.

Typische Fälle in der täglichen Arbeit in unserer Kanzlei:

Im Fall einer fristlosen Kündigung konnte der Arbeitgeber keine Kündigungsgründe nennen. Das Verfahren dauert 7 Monate. In keinem Schriftsatz konnte der Anwalt des Arbeitgebers überzeugend darstellen, was denn mein Mandant nun falsch gemacht hat. Darum haben sich die Parteien dann auf eine Abfindung mit dem Faktor 1,5 geeinigt und das Arbeitsverhältnis beendet. Meinem Mandanten war das Recht, denn er hatte eine Anschlussbeschäftigung gefunden und das Geld gerne genommen – die grauen Haare gab es gratis.

Symbolbild Arbeitsgesetze | Anwalt Arbeitsrecht in München

Der Arbeitgeber hat dem Mitarbeiter eine mündliche Kündigung ausgesprochen und ihn nach Hause geschickt. Der Mitarbeiter wartet auf den Zugang der Kündigung. Es kommt aber keine Post. In diesem Fall haben wir eine Klage auf weiteren Lohn erhoben, denn wenn der Arbeitgeber Sie nicht zur Arbeit einsetzt, dann haben Sie trotzdem einen Anspruch auf den Lohn. Das Gericht hat den Arbeitgeber verurteilt, den Annahmeverzugslohn zu bezahlen, weil die mündliche Kündigung nicht wirksam ist.

Musterbild Arbeitsvertrag | Anwalt für Arbeitsrecht München

Unser Mandant hat eine Kündigung auf einem Papier gesehen. In der Besprechung mit dem Verantwortlichen Personalchef kam ein Kündigungsschreiben per Telefax. 

Der Personalchef hat es meinem Mandanten gezeigt und es dann wieder zurückgenommen. Das Arbeitsgericht München hat sich klar positioniert. Die Kündigung bzw. das Kündigungsschreiben muss beim Mitarbeiter verbleiben können – Hinhalten oder Vorlesen und dann wieder einstecken, das genügt nicht. 

Zeugnis Formulierung Arbeitsrecht | Anwalt Arbeitsrecht München

In einem Unternehmen wollte man meinen Mandanten loswerden und hat ihm eine Kündigung ausgesprochen.

Leider hatte man aber vergessen zu prüfen, ob der Mitarbeiter schwerbehindert ist. In diesem Fall gibt es einen besonderen Kündigungsschutz zu beachten. Die Kündigung war unwirksam, wir haben das Verfahren am Arbeitsgericht München gewonnen.

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Torsten Klose

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