Kaufrecht

Beratung & Vertragsgestaltung
Ihr Anwälte in München

Es ist bekannt: Pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten). Als Ausfluss der Privatautonomie muss sich jeder Vertragsteil an seine Vereinbarung halten. Wollte eine Vertragspartei den Vertrag aber gar nicht so schließen, wie geschehen, kann er sich unter Umständen vom Vertrag lösen.

Wenn sich eine Vertragspartei beim Kauf über bestimmte Umstände geirrt hat, steht ihr die Möglichkeit der Anfechtung des Vertrages offen. Die Erklärung der irrenden Vertragspartei wird vernichtet und der zunächst geschlossene Vertrag als von Anfang an nicht existent behandelt.

Darüber hinaus bietet das aktuelle Kaufrecht verschiedene Wege, um eine beschädigte Sache auf Kosten des Verkäufers reparieren zu lassen, oder eine neue und unbeschädigte Sache zu erhalten. Dabei muss der Verkäufer nicht einmal eine Garantie abgegeben haben, denn bereits das BGB sieht verschiedene Rechte vor, die zum Ergebnis führen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte stellen den Käufer einer Sache insbesondere in den ersten sechs Monaten nach Übergabe der Sache in eine komfortable Position. Nicht der Käufer muss beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand – dies wird einfach unterstellt. Der Verkäufer kann aber das Gegenteil beweisen. Kann er dies nicht, bestimmt das Gesetz die Rechte des Käufers. Er kann Nacherfüllung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Neben den rechtlichen Fragen geht es meist um wirtschaftliche Ansätze. Welche Entscheidung kann man als Käufer aus rechtlicher Sicht treffen und wie wirkt sich diese Entscheidung wirtschaftlich aus. Kann ich Kosten einer Ersatzbeschaffung als Schaden geltend machen? Wann verjähren meine Ansprüche?

Bei der Beantwortung dieser Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Soforthilfe von Ihren Anwälten für Arbeitsrecht

Wichtige Fristen nicht verstreichen lassen.

Jetzt schnell anwaltlichen Rat erhalten. Kündigung, Aufhebung, Abfindung. Alles zum Arbeitsrecht. Soforthilfe unter:

Mit Erfahrung für Ihr Recht

Als spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht streiten wir für Ihr Recht. Mehr als 15 Jahre Berufserfahrung und unzählige erfolgreich abgeschlossene Verfahren.

Hervorragende Bewertungen zufriedener Mandanten spiegeln nicht nur unsere Erfolge wider, sondern bestätigen unsere sachliche Arbeitsweise.