FAQs

Häufige Fragen (FAQ) – Arbeitsrecht und Verkehrsrecht in München

Als Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht in München (mit Zweigstelle in Passau) beantworten wir hier die häufigsten Fragen unserer Mandanten. Egal ob Sie eine Kündigung erhalten haben oder in einen Verkehrsunfall verwickelt sind – wir bieten Ihnen kompetente rechtliche Beratung in München und vertreten Sie gegenüber Arbeitgebern, Versicherungen und vor Gericht. Im Folgenden finden Sie getrennt nach Rechtsgebiet (Arbeitsrecht und Verkehrsrecht) die wichtigsten Fragen und Antworten.

Arbeitsrecht – häufig gestellte Fragen

Was soll ich tun, wenn ich eine Kündigung erhalten habe?

Keine Panik, aber zügig handeln: Nach Erhalt einer Kündigung sollten Sie ruhig bleiben, aber zeitnah reagieren. Unterschreiben Sie nichts übereilt – insbesondere keine Aufhebungsverträge oder Abfindungsangebote – ohne vorherige Beratung.

Kündigung prüfen lassen: Jede Kündigung sollte von einem Anwalt auf formelle Wirksamkeit überprüft werden. Oft unterlaufen Arbeitgebern Fehler, die die Kündigung unwirksam machen können. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann feststellen, ob z.B. Formalien oder Kündigungsgründe angreifbar sind.

Wichtige Frist (3 Wochen): Beachten Sie unbedingt die Drei-Wochen-Frist gemäß Kündigungsschutzgesetz. Ab Zugang der schriftlichen Kündigung haben Sie nur 3 Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung selbst dann als wirksam, wenn sie eigentlich rechtswidrig war.

Rechtsrat einholen: Nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in München auf. Wir prüfen Ihren Fall, besprechen Ihre Optionen (Weiterbeschäftigung, Abfindung etc.) und können fristgerecht Klage einreichen, um Ihre Rechte zu wahren.

Was ist eine ordentliche Kündigung im Arbeitsrecht?

Eine ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der vertraglich oder gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfrist. Sie kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden und muss schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein.

Was ist der Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung?

Die ordentliche Kündigung erfolgt mit Frist, die außerordentliche Kündigung – auch fristlose Kündigung genannt – erfolgt ohne Einhaltung einer Frist und ist nur bei wichtigem Grund zulässig (z. B. Diebstahl, schwere Pflichtverletzung).

Welche Fristen gelten für die Kündigung durch den Arbeitgeber?

Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitgeber richten sich nach § 622 BGB und hängen von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab – z. B. 4 Wochen bei kurzer Zugehörigkeit, bis zu 7 Monate nach über 20 Jahren Betriebszugehörigkeit.

Welche Frist gilt, wenn ich selbst kündigen möchte?

Als Arbeitnehmer gilt in der Regel die Grundkündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende, sofern im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes geregelt ist.

Wie viel Zeit habe ich, um gegen die Kündigung vorzugehen?

Nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung! Danach ist es in der Regel zu spät. 

Ist eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp gültig?

Nein. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB) – E-Mail, SMS oder WhatsApp reichen nicht aus. Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie eigenhändig unterschrieben im Original übergeben oder per Post zugestellt wird. Die Unterschrift muss nicht lesbar, darf aber auch keine Abkürzung sein.

Welche Formvorschriften muss eine Kündigung erfüllen?

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, den richtigen Adressaten nennen, eindeutig formuliert sein und vom Kündigenden eigenhändig unterschrieben sein. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Bei einer fristlosen Kündigung kann der Gekündigte eine Begründung anfordern.

Wann gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)?

Das Kündigungsschutzgesetz gilt, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht und der Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt. Bei der Zählung der Arbeitnehmer kommt es nicht nur auf die Anzahl der Personen an. Entscheidend ist auch, ob die Mitarbeiter Vollzeit oder Teilzeit arbeiten. In Kleinbetrieben gilt es nicht – dort ist der Kündigungsschutz eingeschränkt.

Was kann ich gegen eine Kündigung tun?

Sie können Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Dies muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung geschehen. Das Gericht prüft dann, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt und wirksam ist. Hier empfehlen wir einen Anwalt, der sie berät und vertritt.

Welche Gründe rechtfertigen eine Kündigung durch den Arbeitgeber?

Zulässige Kündigungsgründe sind:

  • betriebsbedingt (z. B. Stellenabbau),
  • verhaltensbedingt (z. B. Fehlverhalten),
  • personenbedingt (z. B. langanhaltende Krankheit).

Der Arbeitgeber muss den Kündigungsgrund im Streitfall nachweisen können. Das ist nicht immer ganz einfach für den Arbeitgeber, denn es gibt in einem gerichtlichen Verfahren am Arbeitsgericht Regeln und Vorgaben zur Darlegungs- und Beweislast. Nur einfach einen Kündigungsgrund behaupten – das reicht nicht.

Ich bin seit 20 Jahren im Betrieb - darf mir trotzdem gekündigt werden?

Grundsätzlich ja - aber nur unter engen Voraussetzungen. Der Arbeitgeber muss den dauerhaften Wegfall des Arbeitsplatzes belegen und eine saubere Sozialauswahl treffen. 

Wie hoch ist eine typische Abfindung nach 20 Jahren?

Die Faustformel liegt bei etwa 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Jahr Betriebszugehörigkeit – also rund 10 Monatsgehälter. Je nach Ausgangslage kann auch mehr möglich sein.

Welche Rolle spielt eine Abmahnung vor der Kündigung?

Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist in der Regel eine vorherige Abmahnung erforderlich, um dem Arbeitnehmer die Chance zur Verhaltensänderung zu geben. Bei schweren Pflichtverstößen kann sie entbehrlich sein.

Kann ich während Krankheit gekündigt werden?

Ja, eine Kündigung ist auch während einer Krankheit zulässig. Allerdings darf die Krankheit nicht der alleinige Kündigungsgrund sein, sofern Kündigungsschutz besteht – in solchen Fällen ist eine personenbedingte Kündigung zu prüfen.

Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?

Eine Klage lohnt sich, wenn Zweifel an der sozialen Rechtfertigung, formellen Wirksamkeit oder an der Richtigkeit des Kündigungsgrundes bestehen – oder wenn Sie eine Abfindung erzielen oder im Job bleiben möchten.

Wie läuft ein Kündigungsschutzprozess ab?

Nach Klageeinreichung erfolgt zunächst ein arbeitsgerichtlicher Gütetermin. Ziel ist eine einvernehmliche Einigung, z. B. auf eine Abfindung. Kommt es nicht dazu, entscheidet das Gericht im Kammertermin. Der Kammertermin findet oft erst Monate später statt. Deshalb enden Verfahren mit einem Vergleich.

Wie hoch ist eine typische Abfindung bei Kündigung?

Es gibt keinen festen Anspruch. Eine grob orientierende Faustformel lautet: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr – individuell kann jedoch deutlich mehr möglich sein, z. B. bei hohem Kündigungsrisiko für den Arbeitgeber. Wir haben einen Abfindungsrechner auf der Homepage – da lässt sich gut ermitteln, wie hoch eine Abfindung sein kann.

Bekomme ich nach einer Kündigung automatisch Arbeitslosengeld?

Ja, Arbeitslosengeld wird auf Antrag geleistet, aber: Bei eigener Kündigung oder Aufhebungsvertrag kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängen. Deshalb ist anwaltliche Beratung wichtig, um Sperrzeiten zu vermeiden. Bei einer fristlosen Kündigung wird es dann komplizierter. Die Arbeitsagentur prüft die Hintergründe der Kündigung. Oft wird bei fristlosen Kündigungen kein Arbeitslosengeld für die Dauer einer Sperrfrist gezahlt.

Welche Folgen hat eine Kündigung für mein Arbeitszeugnis? 

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie Anspruch auf ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis. Der Inhalt sollte keine versteckten negativen Formulierungen enthalten – wir prüfen und formulieren Zeugnisse für Sie.

Was bedeutet eine betriebsbedingte Kündigung? 

Der Arbeitgeber kündigt, weil der Arbeitsplatz aus innerbetrieblichen Gründen wegfällt (z. B. Umstrukturierung, Auftragsrückgang) und eine Weiterbeschäftigung im Betrieb auch sonst nicht möglich ist. Der Arbeitgeber muss also eine soziale Auswahl treffen und ggf. freie Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten prüfen.

Was gilt als "unternehmerische Entscheidung" im Sinne des Kündigungsrechts?

Eine unternehmerische Entscheidung liegt vor, wenn der Arbeitgeber aktiv eine Maßnahme trifft, die den Arbeitsplatz dauerhaft entfallen lässt – z. B. Abbau von Abteilungen, Schließung von Standorten, Automatisierung oder Outsourcing. Eine bloße wirtschaftliche Prognose reicht nicht.

Welche Fehler machen Arbeitgeber bei Kündigungen häufig?

Typische Fehler sind: falsche Fristen, fehlende Anhörung des Betriebsrats, nicht ausreichende Abmahnungen, formelle Mängel, unwirksame Kündigungsgründe oder Missachtung besonderer Kündigungsschutzregelungen.

Was ist mit Sonderkündigungsschutz - Wer ist besonders geschützt?

Besonderen Kündigungsschutz genießen z. B.:

  • Schwangere
  • Schwerbehinderte
  • Betriebsräte
  • Eltern in Elternzeit
  • Pflegende Angehörige
    Hier gelten strengere Voraussetzungen und oft eine Zustimmungspflicht durch Behörden.

Was kostet ein Anwalt bei Kündigung - und wer zahlt?

In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese meist die Kosten – wir holen gerne eine Deckungszusage für Sie ein.

Mein Arbeitgeber bietet mir einen Aufhebungsvertrag an - worauf muss ich achten?

Seien Sie bei einem angebotenen Aufhebungsvertrag vorsichtig. Die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich, kann jedoch erhebliche Nachteile für Sie haben – insbesondere droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, wenn der Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund geschlossen wird. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, etwas sofort zu unterschreiben. Sie sollten den Vertrag immer von einem Anwalt prüfen lassen, bevor Sie zustimmen. Ein erfahrener Arbeitsrechtsanwalt kann mögliche Risiken erkennen, für Sie bessere Konditionen aushandeln (z.B. eine höhere Abfindung, ein wohlwollendes Zeugnis, die Formulierung von Kündigungsgrund zwecks Vermeidung der Sperrzeit etc.) und sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt werden.

Tipp: Ein Aufhebungsvertrag kann oft nachverhandelt werden – unterschreiben Sie daher nicht vorschnell, sondern holen Sie rechtlichen Rat ein.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung?

Einen automatischen Rechtsanspruch auf Abfindung gibt es im deutschen Arbeitsrecht in der Regel nicht. Viele Arbeitnehmer glauben, dass sie bei Kündigung immer eine Abfindung erhalten – dem ist aber nicht so. Ausnahmen bestehen nur in speziellen Fällen: etwa wenn im Kündigungsschreiben nach § 1a KSchG eine Abfindung angeboten wird (bei betriebsbedingter Kündigung gegen Verzicht auf Klage) oder wenn ein gültiger Sozialplan bzw. Arbeitsvertrag eine Abfindung vorsieht. In der Praxis werden allerdings oft Abfindungen gezahlt, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage wird häufig ein Vergleich geschlossen, bei dem der Arbeitgeber eine freiwillige Abfindung anbietet, damit der Arbeitnehmer auf eine Weiterbeschäftigung verzichtet. Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache – ein grober Richtwert ist 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr, doch je nach Verhandlungsposition (z.B. Wirksamkeitszweifel an der Kündigung, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter und soziale Faktoren in der Sozialauswahl) kann die Abfindung höher ausfallen. Wir unterstützen Sie dabei, eine möglichst hohe Abfindung auszuhandeln oder – falls Sie weiterbeschäftigt werden möchten – Ihre Wiedereinstellung zu erreichen.

Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab und wie lange dauert das Verfahren?

  1. Klageeinreichung: Zunächst muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. In München wäre dies z.B. das Arbeitsgericht München. Nachdem wir Ihre Klage eingereicht haben, stellt das Gericht die Klage dem Arbeitgeber zu.
  2. Gütetermin: Das Gericht beraumt relativ zeitnah (oft ca. 3–4 Wochen nach Klageerhebung) einen ersten Gütetermin an. Dieser findet vor einem/einer Vorsitzenden statt und dient dazu, eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Viele Verfahren enden hier bereits mit einem Vergleich – z.B. Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder Zahlung einer Abfindung – sodass kein langer Prozess nötig ist.
  3. Kammertermin (Haupttermin): Kommt im Gütetermin keine Einigung zustande, wird ein Kammertermin (Hauptverhandlung) angesetzt. In diesem Termin, der einige Wochen oder wenige Monate später stattfindet, verhandelt das Gericht (ein/e Vorsitzende/r und zwei ehrenamtliche Richter) über die Kündigung und entscheidet durch Urteil. Beide Seiten bringen hier ihre Argumente und Beweise vor. Selbst wenn es bis zum Urteil kommt, enden viele Prozesse durch einen Vergleich kurz vor oder während der Verhandlung.
  4. Dauer des Verfahrens: Ein einfacher Kündigungsschutzprozess dauert häufig nur einige Wochen oder wenige Monate, insbesondere wenn im Gütetermin eine Einigung erzielt wird. Ohne Einigung zieht sich das Verfahren bis zum Urteil etwas länger, und komplexe Fälle (oder ein mögliches Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht) können sich über viele Monate hinziehen. In den meisten Fällen ist jedoch relativ schnell Klarheit zu erzielen. Während des gesamten Verfahrens stehen wir an Ihrer Seite, bereiten Schriftsätze vor und vertreten Sie persönlich vor Gericht, sodass Sie den Prozess nicht alleine bewältigen müssen.

Wer trägt die Kosten eines Arbeitsgerichtsprozesses?

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren gibt es in der ersten Instanz eine Besonderheit: Jede Partei trägt ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Das heißt, selbst wenn Sie den Kündigungsschutzprozess gewinnen, muss der Arbeitgeber nicht Ihre Rechtsanwaltskosten erstatten – jeder zahlt seinen Anwalt aus eigener Tasche. Gerichtskosten fallen in erster Instanz zwar an, sind aber geringer als in anderen Gerichtsbarkeiten und entfallen sogar komplett, wenn der Rechtsstreit durch Vergleich beendet wird. Warum diese Regel? Sie soll Arbeitnehmern die Scheu nehmen, ihre Rechte einzuklagen, ohne Angst haben zu müssen, im Unterliegensfall die Anwaltskosten der Gegenseite zahlen zu müssen. Wichtig zu wissen: Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe können Sie finanziell entlasten – wenn Sie eine Arbeitsrechtsschutz-Versicherung haben oder nur über geringes Einkommen verfügen, übernehmen diese Stellen oft einen Großteil der Kosten. Wir unterstützen Sie gern bei der Anfrage einer Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung oder bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe, damit Sie zu Ihrem Recht kommen, ohne ein Kostenrisiko zu fürchten.

Was kostet mich ein Anwalt für Arbeitsrecht?

Die Anwaltskosten im Arbeitsrecht richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem sogenannten Streitwert. Bei Kündigungsschutzklagen entspricht der Streitwert üblicherweise dem dreifachen Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers. Aus diesem Streitwert berechnen sich die Gebühren für Gericht und Anwälte. In einem Kündigungsschutzprozess fallen i.d.R. mehrere Gebühren an (z.B. Verfahrensgebühr, Termin- und Einigungsgebühr), sodass die Anwaltskosten bei einem hohen Streitwert spürbar sein können. Beispiel: Beträgt Ihr Bruttogehalt 3.000 €, liegt der Streitwert meist bei 9.000 € – daraus ergibt sich pro Anwalt in erster Instanz etwa ein Gebührensatz von ca. 1.600–1.800 € (inkl. Auslagen und MwSt.), den jede Seite selbst trägt. Genaue Beträge können je nach Fall variieren. Für Verbraucher ist eine Erstberatung gesetzlich auf 190 € zzgl. MwSt. (226,10 €) limitiert (zuzüglich 20 € Auslagenpauschale), sofern nichts Abweichendes vereinbart wird. In diesem ersten Beratungsgespräch klären wir bereits Ihre Erfolgsaussichten und Optionen. Falls Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir die Kommunikation mit Ihrer Versicherung, sodass für Sie keine oder nur die vereinbarte Selbstbeteiligung anfällt. Sprechen Sie uns gerne auf die Kosten an – Transparenz ist uns wichtig, und in manchen Fällen können individuelle Honorarvereinbarungen oder Erfolgshonorare getroffen werden, um eine für Sie passable Lösung zu finden.

Übernehmen Sie die Vertretung vor Gericht (Arbeitsgericht München)?

Ja, selbstverständlich. Als Ihre Anwälte vertreten wir Sie vor dem Arbeitsgericht München sowie vor allen anderen Arbeitsgerichten, falls erforderlich. Wir übernehmen die komplette Prozessvertretung – vom Einreichen der Klage oder Klageerwiderung über die Kommunikation mit dem Gericht bis hin zur Wahrnehmung aller Gerichtstermine. Sie müssen also nicht alleine vor den Richter treten. Bei jedem Gütetermin und Kammertermin sind wir an Ihrer Seite, bereiten Sie auf die Verhandlung vor und verhandeln mit der Gegenseite in Ihrem Interesse. Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Prozesserfahrung im Arbeitsrecht: Wir kennen die Abläufe am Arbeitsgericht München aus regelmäßiger Praxis und können Ihre Rechte dort effektiv durchsetzen. Falls Sie nicht persönlich erscheinen möchten oder können, vertreten wir Ihre Interessen bestmöglich – allerdings ist bei Kündigungsschutzsachen Ihre persönliche Anwesenheit im Gütetermin oft hilfreich, um beispielsweise Vergleichsverhandlungen flexibel führen zu können. In jedem Fall gilt: Sie erhalten vollumfängliche Unterstützung und engagierte Vertretung vor Gericht durch uns.

(Hinweis: Auch in Passau und anderen Gerichtsstandorten in Bayern können wir Sie vertreten, da wir über unsere Standorte flexibel einsatzfähig sind.)

Annahmeverzugslohn nach der Kündigung - welche Pflichten bestehen?

Wenn Sie nach einer Kündigung Annahmeverzugslohn beanspruchen möchten, müssen Sie Ihren Mitwirkungspflichten nachkommen. Das bedeutet: unverzüglich bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend melden, selbst aktiv nach zumutbarer neuer Arbeit suchen und Vermittlungsvorschläge annehmen. Versäumen Sie dies ohne guten Grund, kann der Arbeitgeber Ihnen vorwerfen, Einkünfte böswillig unterlassen zu haben – dann wird der Lohnanspruch gekürzt oder entfällt ganz.

Muss ich jede angebotenen Stelle annehmen?

Nein, nicht jede Stelle ist zumutbar. Sie müssen nur Jobangebote annehmen oder sich darauf bewerben, wenn die Bedingungen vernünftig sind. Zum Beispiel sollten Sie keine erheblich schlechter bezahlte oder fachfremde Stelle weit außerhalb Münchens annehmen müssen. Was zumutbar ist, hängt vom Einzelfall ab. Wir beraten Sie individuell, welche Angebote Sie ablehnen können, ohne dass es als böswilliges Unterlassen gewertet wird. In der Regel gilt: Bemühen Sie sich ehrlich um Arbeit – aber unfaire Angebote dürfen Sie ablehnen, ohne Ihren Anspruch auf Annahmeverzugslohn zu verlieren.

Muss mein Arbeitgeber mir Urlaub zur gewünschten Zeit geben?

Nicht automatisch. Er darf ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe oder Vorrangregeln greifen. Eine soziale Abwägung ist Pflicht.

Kann mein Arbeitgeber den Urlaub einfach verschieben oder streichen?

Nur bei dringenden betrieblichen Gründen und auch nur vor Urlaubsantritt - bereits begonnener Urlaub ist tabu. 

Wer hat Vorrang beim Urlaub - z.B. Eltern mit Kindern?

Ja, bei schulpflichtigen Kindern oder auch wenn der Partner Lehrer ist, kann ein Vorrang bestehen, vor allem in den Schulferien. Der Arbeitgeber muss das fair abwägen. 

Muss ich aus dem Urlaub zurückkommen, wenn mein Chef das verlangt?

Nur in absoluten Ausnahmefällen - und nur mit Ihrem Einverständnis. Der Betrieb muss dann auch Kosten erstatten (z.B. Rückflug, Stornogebühren). 

Verkehrsrecht – häufig gestellte Fragen

Sollte ich nach einem Verkehrsunfall einen Anwalt einschalten?

Ja, es ist sehr ratsam, nach einem Verkehrsunfall – insbesondere wenn Sie nicht Schuld am Unfall sind – sofort einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Gerade in einer Großstadt wie München passieren täglich Verkehrsunfälle; ein Anwalt vor Ort kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche vollständig durchzusetzen. Oft versuchen Versicherungen, die Regulierung schnell und für sich kostengünstig abzuwickeln. Ein Anwalt auf Ihrer Seite stellt sicher, dass alle Schadenspositionen (Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld bei Verletzungen, etc.) geltend gemacht werden.

Wichtig: Wenn Sie keine Mitschuld am Unfall tragen, muss die Haftpflichtversicherung der Gegenseite nicht nur den Schaden, sondern auch die Anwaltskosten vollständig übernehmen. Sie bleiben dann also nicht auf den Kosten sitzen. Selbst bei Teilschuld zahlt die gegnerische Versicherung den Anwalt anteilig entsprechend der Haftungsquote. Darüber hinaus bewahrt Sie ein Anwalt davor, Fehler bei der Unfallmeldung zu machen: Sie müssen z.B. nicht auf Angebote der gegnerischen Versicherung eingehen oder mit dieser telefonieren – Ihr Anwalt kann die gesamte Kommunikation übernehmen. Zusammengefasst schützt ein spezialisierter Verkehrsrechtsanwalt Ihre Interessen, damit Sie nach dem Unfall schnell und ohne finanzielles Risiko zu Ihrem Recht kommen.

Wer übernimmt die Kosten für den Anwalt nach einem Verkehrsunfall?

Die Kostenfrage ist für viele Unfallgeschädigte entscheidend. Zum Glück gilt: Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten Ihrer Rechtsverfolgung, also auch die Kosten Ihres Rechtsanwalts. Jeder Geschädigte darf zur Schadensregulierung einen Anwalt beauftragen – die Kosten werden von der Versicherung des Unfallgegners entsprechend dessen Verschuldenquote erstattet. Das bedeutet, wenn der Unfallgegner allein schuld war, muss seine Versicherung Ihren Anwalt komplett bezahlen; bei einer Teilschuld werden die Kosten anteilig übernommen. Trifft Sie selbst die Hauptschuld am Unfall, zahlt Ihre eigene Haftpflichtversicherung zwar nicht Ihren Anwalt (den bräuchten Sie in diesem Fall zur Abwehr von Ansprüchen auch meist nicht, da Ihre Versicherung den Schaden des Gegners reguliert), aber Sie könnten über eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung verfügen, die in solchen Fällen die Kosten Ihrer Rechtsberatung trägt.

Beachten Sie: Die Anwaltskosten gehören zum erstattungsfähigen Schadenersatz. Es entstehen Ihnen also keine zusätzlichen Kosten, wenn Sie unverschuldet verunfallt sind und einen Anwalt hinzuziehen – im Gegenteil, erfahrungsgemäß fallen die regulierten Schadensummen höher aus, wenn ein Anwalt die Forderungen professionell anmeldet. Wir als Kanzlei rechnen die Kosten direkt mit der Versicherung ab, sodass Sie sich darum nicht kümmern müssen.

Ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten - was kann ich tun?

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid (etwa wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß etc.) erhalten haben, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

  • Einspruchsfrist beachten: Sie haben ab Zustellung des Bescheids zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Verpassen Sie diese Frist, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und die Geldbuße (und ggf. Punkte oder Fahrverbot) sind wirksam. Ignorieren des Bescheids ist daher keine gute Idee – es können sonst Zwangsmaßnahmen folgen (Vollstreckung der Geldbuße, ggf. Erzwingungshaft).
  • Anwaltliche Prüfung erwägen: Überlegen Sie, ob Sie den Vorwurf für unberechtigt halten oder ob die Konsequenzen (z.B. Punkte in Flensburg, Fahrverbot) erheblich sind. In diesen Fällen lohnt sich der Gang zum Anwalt. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Einsicht in die Bußgeldakte beantragen und prüfen, ob Messfehler oder Verfahrensfehler vorliegen. Ohne Akteneinsicht ist es für Laien oft schwer zu beurteilen, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat. Wir überprüfen für Sie, ob z.B. die Messung korrekt durchgeführt wurde, die Fristen eingehalten wurden und der Bescheid formal ordnungsgemäß ist.
  • Einspruch einlegen: Grundsätzlich können Sie den Einspruch selbst schriftlich bei der im Bescheid genannten Behörde einlegen. Es genügt ein formloses Schreiben, aber es sollte innerhalb von 14 Tagen dort eingehen. Wenn wir Sie vertreten, übernehmen wir die fristgerechte Einspruchseinlegung und führen die Korrespondenz mit der Behörde. Eine Begründung des Einspruchs ist nicht zwingend erforderlich, macht aber in der Regel Sinn, damit die Behörde oder das Gericht die Argumente kennt – diese erarbeiten wir für Sie auf Basis der Akte.
  • Konsequenzen abwägen: Ein Einspruch führt dazu, dass das Verfahren vor dem Amtsgericht landet, wenn die Behörde nicht von sich aus den Bescheid zurücknimmt. Dies ist mit einem gewissen Aufwand und Risiko verbunden (im Falle des Unterliegens können Gerichts- und Anwaltskosten entstehen). Wir beraten Sie ehrlich, ob ein Einspruch in Ihrem Fall erfolgversprechend ist oder ob man besser vom Rechtsmittel absieht. Oft gibt es Möglichkeiten, im Einspruchsverfahren mildere Strafen zu erreichen oder Fehler aufzudecken – insbesondere wenn ein Fahrverbot droht, kann ein Einspruch lohnend sein. Aber es gilt: Wenn die Beweislage klar gegen Sie spricht, ist ein Einspruch nicht immer sinnvoll. Wir helfen Ihnen bei dieser Entscheidung mit unserer Erfahrung.

Mir droht ein Fahrverbot - kann ein Anwalt helfen?

Ein drohendes Fahrverbot (ein- bis dreimonatiges Verbot, Kraftfahrzeuge zu führen) ist für viele Betroffene existenziell, z.B. wenn sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind. Ein Anwalt kann in solchen Fällen durchaus helfen. Zunächst prüft ein Verkehrsrechtsanwalt, ob der Bußgeldbescheid mit Fahrverbot formell und inhaltlich korrekt ist – viele Bescheide enthalten Fehler. Die Messung könnte fehlerhaft sein, die Begründung unzureichend oder die Behörde hat einen Ermessensspielraum nicht beachtet. Tatsächlich weist eine große Anzahl von Bußgeldbescheiden Fehler auf, deren Wirksamkeit Juristen erfolgreich anfechten können. Sollte es Anhaltspunkte für Fehler geben, kann der Anwalt Einspruch einlegen und versuchen, das Fahrverbot aufzuheben. Selbst wenn der Verstoß an sich nachweisbar ist, kann manchmal erreicht werden, dass auf das Fahrverbot verzichtet wird – zum Beispiel, indem stattdessen eine erhöhte Geldbuße akzeptiert wird (dies kommt insbesondere in Betracht, wenn ein Fahrverbot für den Betroffenen einer besonderen Härte gleichkäme, etwa Verlust des Arbeitsplatzes). Ferner kennt der Anwalt taktische Möglichkeiten: Erstrecken der Frist – Er ist beispielsweise darauf bedacht, die viermonatige Schonfrist für Ersttäter auszunutzen, sodass Sie den Zeitraum des Fahrverbots flexibel legen können (z.B. in den Urlaub).

Kurz gesagt: Ein Anwalt kann prüfen, ob sich ein Einspruch gegen das Fahrverbot lohnt, und er weiß, welche Argumente vor Gericht Erfolg haben könnten. In vielen Fällen lässt sich zumindest eine günstigere Lösung erreichen (z.B. Fahrverbot nur für bestimmte Fahrzeugklassen oder Verkürzung der Dauer). Wichtig ist, schnell zu handeln, denn nach Ablauf der 2-Wochen-Frist wird das Fahrverbot rechtskräftig. Kontaktieren Sie uns daher umgehend, wenn Ihnen ein Fahrverbot droht – wir kämpfen dafür, dass Sie mobil bleiben bzw. so glimpflich wie möglich davonkommen.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten im Verkehrsrecht?

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten des Rechtsstreits im Verkehrsrecht. Das umfasst die Anwaltsgebühren (abzüglich einer etwaigen Selbstbeteiligung) und gegebenenfalls Gerichtskosten oder Sachverständigenkosten. Wir übernehmen gerne die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung, sobald Sie uns das Mandat erteilen – das heißt, wir klären für Sie, ob die Versicherung im konkreten Fall zahlt, und rechnen direkt mit dem Versicherer ab. Typischerweise deckt die Verkehrsrechtsschutz-Versicherung Vorfälle wie Verkehrsunfälle (Schadenersatzansprüche), Bußgeldverfahren sowie Strafverfahren im Verkehr (z.B. Vorwurf der Unfallflucht oder Trunkenheit am Steuer, solange keine Vorsatztat vorliegt).

Wichtig: Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung und tragen am Unfall keine Schuld, zahlt – wie oben erwähnt – die gegnerische Versicherung unseren Aufwand. Im Bußgeld- oder Strafverfahren ohne Versicherung müssten Sie die Kosten eines Einspruchs oder einer Verteidigung grundsätzlich erst einmal selbst tragen; im Erfolgsfall (z.B. Freispruch) werden jedoch die notwendigen Auslagen von der Staatskasse übernommen. Lassen Sie sich von Kostenfragen also nicht abschrecken: Wir beraten Sie im Voraus transparent über mögliche Kosten und finden heraus, ob und welche Versicherung greift. Unser Ziel ist, dass Sie zu Ihrem Recht kommen, ohne finanzielles Risiko.

Haben Sie weitere Fragen? Unsere FAQ-Liste wird stetig erweitert. Sollte Ihr Anliegen hier nicht beantwortet werden, zögern Sie nicht, direkt Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir stehen Ratsuchenden in München, Passau und Umgebung mit Rat und Tat zur Seite. Ihr Recht ist unser Auftrag – wir helfen Ihnen gerne weiter.