Das deutsche Arbeitsrecht zeichnet sich durch eine Bandbreite an Mechanismen aus, die das Machtungleichgewicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausbalancieren sollen. Angesichts der wirtschaftlich starken Stellung, die den Arbeit gebenden Betrieben regelmäßig zukommt, hat der Gesetzgeber es als erforderlich gesehen, die Stellung der Arbeitnehmer im Betrieb, während des Arbeitsverhältnisses zu stärken. Ebenso soll die Möglichkeit offenbleiben, ohne zu schwerwiegende negative Konsequenzen den Arbeitsplatz zu wechseln und nach einer Kündigung schnell und einfach zu einem neuen Job zu finden. Zu diesem Zweck begründen § 630 BGB und § 109 GewO einen Anspruch des Arbeitnehmers auf ein Arbeitszeugnis.
In diesem Artikel stelle ich dar, was genau ein Arbeitszeugnis ist und wie es geschrieben wird, welche Bedeutung es im Einzelfall hat und in welchen Situationen welche Ansprüche darauf bestehen.
Was ist ein Arbeitszeugnis?
§ 109 GewO unterscheidet zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Arbeitszeugnis. Ein einfaches Arbeitszeugnis ist ein kurzer vom Arbeitgeber verfasster Text, in dem festgehalten wird, für welchen Zeitraum der Arbeitnehmer angestellt war und mit welchen Tätigkeiten er betraut war. Für eine Leistungsbewertung ist hier kein Platz vorgesehen.
Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist ausführlicher: Zunächst werden das Unternehmen und die Tätigkeiten des Arbeitnehmers ausführlich beschrieben, um danach eine bewertende Einschätzung in Kategorien wie Fachwissen, Leistungsbereitschaft, Belastungsfähigkeit, o.ä. vorzunehmen. Es soll ein umfassendes Bild der Fähigkeiten und des Verhaltens entstehen.
Wie wird ein Arbeitszeugnis geschrieben?
Das Arbeitszeugnis muss vom Arbeitgeber ausgestellt werden. Auch ein Vertreter des Arbeitgebers kommt in Betracht, so beispielsweise ein Abteilungsleiter oder anderer Vorgesetzter. Nicht in Betracht kommen Personen, die dem Arbeitnehmer gleichgeordnet sind oder Außenstehende, die nicht im gleichen Betrieb beschäftigt sind (z.B. Anwälte, Berater).
Typischerweise kommt bei der Formulierung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses eine auf Satzbausteinen basierende Sprache zum Einsatz, die die unterschiedlichen Eigenschaften des Arbeitnehmers jeweils auf einer schulnotenähnlichen Skala von eins bis fünf bewertet. Es wird dabei davon ausgegangen, dass derjenige, dem man das Zeugnis zur Bewerbung vorlegen wird, mit den entsprechenden Textbausteinen vertraut ist und versteht, welche Bewertung hier zwischen den Zeilen steht.
Ist beispielsweise die Rede davon, dass jemand „in den meisten Situationen gute Ergebnisse erzielte“, kann aus dem Kontext geschlossen werden, dass die Ergebnisse nie sehr gut und auch häufig schlecht waren. Dieser Passus deutet auf eine Bewertung der Arbeitsergebnisse als mangelhaft hin.
Wird erwähnt, dass jemand durch seine „gesellige Art das Betriebsklima verbessert hat“, ist das ein Hinweis darauf, dass er während der Arbeitszeit Alkohol konsumiert hat. Auch wenn solche Codes (insbesondere das zweite Beispiel wegen der extremen Chiffrierung) gegen das Klarheitsgebot verstoßen und daher eigentlich unzulässig sind, finden Sie in der Praxis weiterhin Anwendung und man streitet nach der Kündigung dann um das Zeugnis.
Wofür braucht man ein Arbeitszeugnis?
Das Arbeitszeugnis ist dazu da, eine Bewerbung in ein neues Arbeitsverhältnis zu unterstützen. Es stellt einen Nachweis über die bisherige Berufslaufbahn im entsprechenden Unternehmen dar. Das qualifizierte Zeugnis bietet ein Urteil eines unbeteiligten Dritten über Fähigkeiten, Verhalten und Qualitäten des Arbeitnehmers und hat daher entscheidenden Einfluss auf die Aussichten vieler Bewerbungen. Aus Sicht des zukünftigen Arbeitgebers ist das Urteil seines Vorgängers der beste Weg, um unabhängige Informationen über einen Bewerber zu erhalten. Es handelt sich also nicht nur um die formelle Anerkennung der erbrachten Leistungen; vielmehr eröffnet eine positive Bewertung im Arbeitszeugnis Freiheit und einen entscheidenden Vorteil auf dem Arbeitsmarkt. Ebenso schädlich kann es jedoch sein, eine negative Bewertung oder gar kein Zeugnis zu erhalten.
Wann habe ich einen Anspruch auf ein Endzeugnis?
Nach § 109 GewO ist jeder Arbeitnehmer, ungeachtet seiner Position und der Form des Arbeitsverhältnisses berechtigt, ein Arbeitszeugnis zu verlangen, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Hier ist die Rede vom „Endzeugnis“ oder „Schlusszeugnis“.
Unschädlich ist es, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen einer Kündigungsschutzklage geltend macht, dass die Kündigung unwirksam und das Arbeitsverhältnis gar nicht wirklich beendet ist. Auch in diesem Fall soll der Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, sich mit einem Endzeugnis noch während dem Kündigungsschutzverfahrens um einen neuen Arbeitsplatz zu bemühen.
Der Arbeitnehmer darf sich dabei aussuchen, ob ein einfaches oder ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt werden soll. Technisch entsteht der Anspruch zwar schon mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses, der Arbeitgeber kann es jedoch erst ausstellen, wenn er weiß, welches Zeugnis gewünscht ist. Faktisch wird er daher erst nach Aufforderung tätig.
Vertragsklauseln, die solche Ansprüche im Voraus ausschließen, sind unwirksam (es handelt sich um „nicht dispositives Recht“).
Sobald der Arbeitgeber aufgefordert wurde, ein Arbeitszeugnis auszustellen steht ihm ein vom Einzelfall abhängiger Bearbeitungszeitraum zu, um das Zeugnis auszustellen. Für ein einfaches Zeugnis kann mit 3 Werktagen, für ein qualifiziertes Zeugnis kann mit 2 bis 3 Wochen gerechnet werden.
Wann habe ich einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
In Ausnahmefällen kann ein Anspruch auf Arbeitszeugnisse im Raum stehen, obwohl das Arbeitsverhältnis noch weiterbesteht. Hier spricht man vom „Zwischenzeugnis“. Dieser ist zwar nicht explizit im Gesetz geregelt, ergibt sich allerdings aus allgemeinen Sorgfaltspflichten, die dem Arbeitgeber zukommen, wenn der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund dafür hat. Wenn er das Zeugnis beispielsweise bei Behörden vorlegen muss oder für eine Betriebsinterne Stellenbewerbung braucht, kann er einen solchen Anspruch haben. Auch aus Klauseln im Arbeitsvertrag kann sich ein solcher Anspruch ergeben.
Wie kann ich gegen ein schlechtes Arbeitszeugnis vorgehen?
Bei der Formulierung des Zeugnisses hat der Arbeitgeber eine wohlwollende, zugleich aber auch wahrheitsgetreue Bewertung vorzunehmen. Wenn das Zeugnis also besonders schlecht ausfallen oder bestimmte Tätigkeiten nicht aufzählen sollte, kann auf dem Klageweg eine Korrektur gefordert werden. Hierfür ist darzulegen, inwiefern die Ausführungen unzutreffend sind.
Schadenersatz bei fehlerhaftem Zeugnis
Wenn das Zeugnis nicht ausgestellt wird oder fehlerhaft ist, kommen außerdem Schadensersatzansprüche in Betracht: Sollte eine Bewerbung des Arbeitnehmers scheitern, weil er kein Arbeitszeugnis vom früheren Arbeitgeber erhalten hat, oder dieses mangelhaft war, so kann er sich das entgangene Gehalt erstatten lassen.

