Abmahnung erhalten?
Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Keine Panik – eine Abmahnung ist nicht das Ende, sondern eine zweite Chance! Eine Abmahnung wird ausgesprochen, wenn ein Arbeitnehmer gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt. Sie dient als Warnung und als Hinweis, dass ein ähnliches Fehlverhalten in der Zukunft zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung führen kann. Doch wie geht man richtig damit um? In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie über die Abmahnung wissen müssen.
Was ist eine Abmahnung und was sind die Gründe der Abmahnung?
Häufig wird die Abmahnung als so etwas wie der letzte Schritt vor einer Kündigung angesehen. Abmahnungen sind auch meistens für die Betroffenen etwas “schambehaftet”.
Doch eine Abmahnung hat nicht nur eine Warnfunktion, sondern auch die simple Aufgabe, das Fehlverhalten eines Mitarbeitenden zu dokumentieren und ihn oder sie nochmals auf die vereinbarten Pflichten hinzuweisen. Für den Arbeitgeber ist sie also auch ein Mittel, um weitere Eskalationen zu vermeiden.
Gründe für eine Abmahnung können beispielsweise sein:
- Unpünktlichkeit: Wiederholtes Zuspätkommen.
- Arbeitsverweigerung: Nichtbefolgen von Arbeitsanweisungen.
- Fehlverhalten am Arbeitsplatz: Unangemessene Kommunikation oder Störung des Betriebsfriedens.
- Missachtung von Sicherheitsvorschriften: Verstoß gegen betriebliche Sicherheitsregeln.
- Unentschuldigtes Fehlen: Fehlen ohne triftigen Grund oder Meldung.
- Nutzung von Arbeitsmitteln für private Zwecke: z. B. unerlaubte Nutzung des Internets.
Wann wird eine Abmahnung ausgesprochen und warum ist sie wichtig?
Eine Abmahnung ist ein formeller Hinweis des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Sie wird ausgesprochen, wenn der Arbeitnehmer gegen vertragliche Pflichten oder allgemein anerkannte Verhaltensregeln verstößt.
Eine Abmahnung erfüllt mehrere Funktionen gleichzeitig:
- Die Dokumentationsfunktion: Das Fehlverhalten wird schriftlich festgehalten.
- Die Rügefunktion: Der Arbeitgeber rügt das Verhalten des Arbeitnehmers.
- Die Warnfunktion: Sie soll den Arbeitnehmer dazu anhalten, sein Verhalten zu ändern, um arbeitsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Neben klar definierten Vertragsverletzungen können auch Verstöße gegen das allgemeine Treue- und Rücksichtnahmegebot (§ 241 Abs. 2 BGB) zu einer Abmahnung führen.
Beispiele hierfür sind Beleidigungen, Gewalt oder staatsfeindliche Äußerungen, die – auch ohne explizite Regelung im Arbeitsvertrag – das Vertrauen und den Betriebsfrieden gefährden. Eine Abmahnung weist den Arbeitnehmer darauf hin, dass sein Verhalten im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann, bis hin zu einer ordentlichen oder sogar fristlosen Kündigung.
Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Abmahnung muss in einem angemessenen Verhältnis zum Fehlverhalten stehen. Ein geringes Vergehen darf keine unverhältnismäßig harte Abmahnung nach sich ziehen.
Sie ist wichtig, um den Arbeitnehmer auf ein Fehlverhalten hinzuweisen und ihm die Möglichkeit zur Verhaltensänderung zu geben. Zudem sichert sie dem Arbeitgeber bei wiederholtem Fehlverhalten das Recht zur Kündigung. Eine Abmahnung ist eine Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung.
Wen kann ich bei einer Abmahnung kontaktieren?
Ein Beispiel: Max Mustermann kam mehrfach zu spät zur Arbeit. Nach der zweiten Abmahnung wusste er, dass er handeln musste – doch was tun, wenn die Abmahnung ungerecht erscheint?
Bei einer Abmahnung sollten Sie einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht und den Betriebsrat kontaktieren, um Ihre Rechte zu prüfen und sich beraten zu lassen.
Welche Rechtsgrundlage hat die Abmahnung und wie wirkt sich die Abmahnung auf den Kündigungsschutz aus?
Es gibt keine spezielle gesetzliche Regelung zur Abmahnung, sie ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, dem Arbeitsrecht und der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Die Rechtsgrundlage für Abmahnungen ist in der Regel der Arbeitsvertrag, in dem die Pflichten des Arbeitnehmers festgelegt sind. Der Arbeitgeber hat das Recht, auf Fehlverhalten zu reagieren, um die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich vereinbarten Arbeitsleistung für das Unternehmen sicherzustellen.
Die Abmahnung dient als Vorwarnung für eine verhaltensbedingte Kündigung. Sie stärkt die rechtliche Grundlage, wenn der Arbeitnehmer sein Verhalten nicht ändert.
Muss vor einer außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung ausgesprochen werden und wie viele Abmahnungen kann man erhalten?
In den meisten Fällen ist das sinnvoll, außer bei schwerwiegendem Fehlverhalten, bei dem eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist (z. B. Diebstahl).
Ein Mythos besagt: “Man muss 3x abgemahnt werden, bevor etwas passiert”. Es gibt aber keine festgelegte Anzahl. In der Regel genügt eine, um später eine Kündigung auszusprechen, wenn das Verhalten nicht geändert wird.
Ablauf und Anforderungen der Abmahnung
Wie ist der Ablauf der Abmahnung, welche Anforderungen muss sie erfüllen und wie viel Zeit zwischen Fehlverhalten und Abmahnung sollte vergehen?
Die Abmahnung wird dem Arbeitnehmer schriftlich oder mündlich mitgeteilt, häufig nach einem Gespräch über das erlebte Fehlverhalten.
- Konkret benanntes Fehlverhalten (Tag, Zeit, Ort)
- Zeugen (falls vorhanden)
- Konkrete Pflichtverletzung
- Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen bei Wiederholung
Die Abmahnung sollte zeitnah nach dem Fehlverhalten erfolgen, um glaubwürdig zu sein.
Je länger das Fehlverhalten zurückliegt, desto schwächer wird die Begründung der Abmahnung. Am besten sollte es innerhalb weniger Wochen oder Monate erfolgen.
Wo werden Abmahnungen gespeichert und welche Folgen kann eine Abmahnung haben?
Abmahnungen werden in der Personalakte des Arbeitnehmers aufbewahrt. Der Arbeitgeber hat das Recht auf Einsicht.
Abmahnungen wirken sich direkt auf den Kündigungsschutz aus. Erhält ein Arbeitnehmer mehrere Abmahnungen wegen desselben Fehlverhaltens, kann dies eine ordentliche oder sogar außerordentliche Kündigung nach sich ziehen. Abmahnungen können nach einer gewissen Zeit entfernt werden, wenn der Arbeitnehmer sich bewährt und kein weiteres Fehlverhalten zeigt.
Muss der Arbeitnehmer die Kündigung entgegennehmen?
Nein, der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, eine Abmahnung oder Kündigung zu unterschreiben. Das ändert jedoch nichts an ihrer Gültigkeit.
Vom Arbeitgeber muss sie jedoch unterschrieben sein. Der Arbeitnehmer muss sie nicht unterschreiben, kann aber eine Gegendarstellung anfertigen.
Die Rolle der Abmahnung bei einer außerordentlichen Kündigung
Die Abmahnung spielt eine zentrale Rolle bei einer außerordentlichen Kündigung, da sie in der Regel eine Voraussetzung dafür ist. Eine außerordentliche Kündigung, im allgemeinen Sprachgebrauch auch als “fristlose Kündigung” bezeichnet, setzt grundsätzlich voraus, dass der Arbeitnehmer vorher durch eine oder mehrere Abmahnungen auf sein Fehlverhalten hingewiesen wurde. Der Zweck einer Abmahnung besteht darin, dem Arbeitnehmer klarzumachen, dass sein Verhalten nicht den vertraglichen Pflichten und Erwartungen entspricht und dass im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen – bis hin zur Kündigung.
Aufbau und Inhalt einer Abmahnung. Umgang mit der Abmahnung. Wie sollte man generell auf eine Abmahnung reagieren?
Eine Abmahnung sollte bestimmte Anforderungen erfüllen, um wirklich wirksam zu sein. Dazu gehören:
- Eine konkrete Beschreibung des Fehlverhaltens (z.B. Datum, Uhrzeit, Ort)
- Der Hinweis auf die Verletzung von konkreten Pflichten
- Die Erwähnung der Konsequenzen im Wiederholungsfall
Arbeitnehmer sollten eine Abmahnung ernst nehmen und im besten Fall freundlich und offen das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Das kann oftmals dazu beitragen, Missverständnisse auszuräumen und das Arbeitsverhältnis wieder zu stabilisieren. Der Arbeitnehmer kann und sollte dennoch immer schriftlich Einspruch gegen die Abmahnung einlegen. Einfach für den Fall, dass es später vor Gericht geht.
Sie können -am besten mit anwaltlicher Unterstützung- zeitnah eine gekonnte Gegendarstellung einreichen und gleichzeitig um ein klärendes Gespräch bitten. Bitte jetzt keine unüberlegten Handlungen – besser rechtliche Beratung einholen!
Wann besteht ein Anspruch auf Entfernung der Abmahnung und muss man den abgemahnten Mitarbeiter anhören? Warum sollten “Abmahnungsfluten” vermieden werden?
Ein Anspruch auf Entfernung besteht, wenn die Abmahnung unberechtigt ist, z. B. wenn die Vorwürfe falsch, oder nicht nachweisbar sind. Auch bei formalen Fehlern kann eine Entfernung gefordert werden.
Der abgemahnte Mitarbeiter sollte vor der Abmahnung angehört werden, um ihm Gelegenheit zu geben, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
Eine Abmahnung kann sich “abnutzen” Abmahnungsfluten wirken eher kontraproduktiv, da sie das Arbeitsverhältnis und das Betriebsklima belasten und das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer stark schädigen können. Zudem verliert eine Abmahnung ihre Warnfunktion, wenn sie zu häufig ausgesprochen wird. Achtung: Dies kann sogar die Grundlage für eine spätere Kündigung schwächen, da Gerichte die Abmahnungen dann als ungerechtfertigt ansehen könnten.
Was ist der Unterschied zwischen einer Abmahnung und einer Ermahnung und was sind die Funktionen einer Abmahnung?
Eine Ermahnung ist eine mildere Form der Abmahnung. Während eine Abmahnung eine formelle Warnung ist, die auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, ist die Ermahnung lediglich ein mündlicher oder schriftlicher Hinweis ohne direkte arbeitsrechtliche Folgen. Man teilt dem Arbeitnehmer einfach mit, dass es so nicht geht.
Wählen Sie als mildestes Mittel normalerweise die Ermahnung. Sie stellt eine bloße Rüge des Fehlverhaltens dar und reicht meistens aus. Erst wenn das nicht funktioniert, steht der Ausspruch einer Abmahnung im Raum. Das schärfste Mittel im Umgang mit Fehlverhalten wäre dann schließlich die (außerordentliche) Kündigung.
Sonderfälle: Abmahnung bei Praktikanten und Azubis
Praktikanten und Azubis haben ebenfalls einen Vertrag und damit auch ähnliche Rechte wie reguläre Arbeitnehmer. Eine Abmahnung ist auch bei ihnen notwendig, wenn es um Verhaltensverstöße geht. Allerdings sollte bei Auszubildenden auch mal Gnade vor Recht ergehen. Man war selbst auch mal jung. Die Abmahnung hat aber auch einen erzieherischen Charakter, da das Ausbildungsverhältnis letzten Endes darauf abzielt, die jungen Menschen zu fördern.
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Kann eine Abmahnung verwirken, gilt der Sachverhalt als “verbraucht”, wenn die Abmahnung ausgesprochen wurde und wann kann auf eine Abmahnung verzichtet werden?
Eine Abmahnung kann verwirken, wenn der Arbeitgeber das Fehlverhalten über einen längeren Zeitraum toleriert und bislang keine Konsequenzen daraus gezogen hat. Das bedeutet, dass er das Recht auf eine spätere Abmahnung verliert.
Der abgemahnte Sachverhalt gilt außerdem als “verbraucht,” wenn die Abmahnung ausgesprochen wurde. Der Arbeitgeber kann das gleiche Fehlverhalten nicht nochmals zur Grundlage einer Kündigung machen, sofern sich das Verhalten nicht wiederholt hat.
Auf eine Abmahnung kann verzichtet werden, wenn das Fehlverhalten besonders schwerwiegend ist und dadurch sogar eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, etwa bei Diebstahl, Gewalt oder grober Pflichtverletzung. Die Meinungen darüber, ob etwas schwerwiegend ist, können von Mensch zu Mensch variieren. Daher empfiehlt sich eine Rechtsberatung, um die eigene Situation realistisch einschätzen zu können.
Abmahnung durch Arbeitgeber und kann auch der Arbeitnehmer eine Abmahnung aussprechen?
Wie geht man richtig damit um? Mein Tipp: Erst mal Ruhe bewahren. Etwas Selbstreflektion ist ebenfalls immer angebracht, denn sie verhindert jetzt allzu emotionale Reaktionen.
Anstatt dessen empfehle ich ein neutrales und beruhigendes Gespräch mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, der Sie jetzt souverän durch diese für beide Parteien unangenehme Situation coacht und der die Mechanismen einer Abmahnung gut kennt.
Ein Arbeitnehmer kann den Arbeitgeber ebenfalls abmahnen, wenn dieser gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt, z. B. bei verspäteter Lohnzahlung oder Missachtung von Arbeitsschutzbestimmungen. Dies dient als formale Rüge, bevor weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden.
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Zusammenfassung: Allgemeine Informationen zur Abmahnung
Eine Abmahnung ist ein formeller Hinweis des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, um ein Fehlverhalten zu dokumentieren und auf die vertraglichen Pflichten hinzuweisen. Sie dient als Warnung vor möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen, insbesondere einer Kündigung. Abmahnungen werden typischerweise bei Verstößen wie unentschuldigtem Fehlen oder Verstößen gegen betriebliche Vorschriften ausgesprochen.
Eine Abmahnung ist oft Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung und sollte verhältnismäßig sein. Sie wird in der Personalakte gespeichert, kann aber bei Verhaltensbesserung entfernt werden. Arbeitnehmer können Gegendarstellungen einreichen oder rechtliche Schritte einleiten, wenn die Abmahnung ungerechtfertigt ist.
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