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Bei Unternehmensgründungen wie auch beim Kauf oder Verkauf von Firmen kann nur das Zusammenspiel zwischen juristischer und steuerrechtlicher Beratung den gewünschten Erfolg bringen. Jede rechtliche Beurteilung muss auf ihre steuerlichen Auswirkungen und jede steuerliche Gestaltungsmöglichkeit muss wiederum auf die rechtlichen Konsequenzen überprüft werden. Die in diesem Zusammenhang notwendige steuerliche Beratung, der Aufbau und die Pflege eines gut funktionierenden und aussagekräftigen Berichtswesens kann nur ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer leisten.
Aus diesem Grund arbeiten wir als Kanzlei für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht hier auch eng mit dem Steuerberatern René Schenk und Michael Kofer zusammen.
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