Auszeichnung Deutschlands beste Anwälte 2024

Anwalt für Arbeitsrecht in München

Kanzlei Torsten Klose 

Fachanwalt für Arbeitsrecht 
Ihr Anwalt in München

Die Rechtsanwaltskanzlei Torsten Klose – Anwalt für Arbeitsrecht München - finden Sie zwischen Goetheplatz und Arbeitsagentur in München. Wir setzen uns täglich für Sie ein, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in München:

Kanzlei Torsten Klose - so bewerten uns unsere Mandanten:

Zur Darstellung der Bewertungen über uns nutzen wir die Software "Trustindex". Die Daten werden von Trustindex überprüft. Wir garantieren, dass alle Bewertungen 100% echt sind.

Maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Problem

Woran erkennen Sie, dass Sie sich auf Ihren Anwalt für Arbeitsrecht in München verlassen können? Einerseits ist es die fachliche Kompetenz in Kombination mit einer genauen Spezialisierung. Ihre Anwälte der Kanzlei Klose in München sind die Spezialisten für Arbeits- und Verkehrsrecht, auf die Sie vertrauen können.

Dies garantieren wir durch einen reichen Erfahrungsschatz und unsere konsequente Weiterbildung. So bieten wir Ihnen für Ihr Problem weit mehr als die Lösung aus dem Lehrbuch. Unsere Arbeit ist auf Ihre individuellen Ansprüche maßgeschneidert. Das Ziel dabei ist, mit Hartnäckigkeit die beste Lösung für Sie zu erreichen. Ein wichtiger Teil ist hierfür die Beratung auf Augenhöhe, um Ihren Bedarf eindeutig zu ermitteln.

Aus Leidenschaft wird Erfolg

Durchhaltevermögen ist das, was Anwälte wie Mandanten beim Beschreiten des Rechtsweges benötigen. Dennoch gelingt es uns, Ihnen den Rücken freizuhalten. Mit Leidenschaft betreuen wir Sie von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Ende unserer Zusammenarbeit. So setzen Sie Ihre Interessen ohne Stress und Sorgen durch.

Wir setzen auf Dialog und Vertrauen. Nur so können wir Ihre Probleme zufriedenstellend lösen. Dabei betrachten wir stets das Ganze: Welche Maßnahmen sind sinnvoll? Was ist realisierbar und erfolgversprechend? Dabei blicken wir auch über den Tellerrand und finden so den richtigen Weg, um Ihren Interessen gerecht zu werden.

Auf Augenhöhe mit unseren Mandanten

Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet, mit denen viele Menschen in ihrem Alltag in Berührung kommen. Daher ist eine verständliche und transparente Beratung unserer Mandanten besonders wichtig. Unser Team spricht Ihre Sprache und macht Ihnen so das komplexe deutsche Recht verständlich.

Vertrauen bedeutet auch, Ihre persönliche Situation immer im Blick zu haben. Wir suchen somit die besten und kostengünstigen Wege, die sich für Sie lohnen. Dabei achten wir auch darauf, Folgekonflikten vorzubeugen, um zusätzlichen Aufwand und weitere Kosten von Ihnen fernzuhalten.

Ihr Team von HK Recht berät Sie transparent bei allen Fragen zum Arbeitsrecht in München und vertritt Sie professionell bei rechtlichen Auseinandersetzungen.

Auszeichnung Deutschlands beste Anwälte 2024

Bewertungen für Rechtsanwalt Torsten Klose auf www.anwalt.de:

Herr Klose bietet eine überaus kompetente Beratung und und setzt sich mit großem Engagement ein! Die Kanzlei war mir eine große Unterstützung, welche ich sehr gerne jederzeit wieder in Anspruch nehmen werde! 


Ich bin sehr zufrieden!...

M.G. auf www.anwalt.de

Ich fühlte mich durch Herrn RA Torsten Klose sehr gut beraten und vertreten. Er hat, auf Basis unserer intensiven Abstimmungsgespräche, sehr schnell die aus meiner Sicht optimale Strategie in meinem Rechtsfall entwickelt und mit der Gegenseite sehr selbstbewußt und erfolgreich verhandelt. Der Fall konnte dadurch in rel. kurzer Frist und in meinem Sinne sehr positiv abgeschlossen werden. Besonders wichtig hierbei war aus meiner Sicht insbesondere seine realistische Einschätzung meiner Rechtsposition, aber auch sein sehr empathischer und persönlicher Umgang mit mir. Ich kann Herrn Klose daher uneingeschränkt empfehlen!

W.B. auf www.anwalt.de

Weitere Bewertungen auf www.anwalt.de:

Schwerpunkte im Arbeitsrecht in München: Kündigung, Kündigungsschutz & Abfindung

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht

Als spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht streiten wir für Ihr Recht. Mehr als 15 Jahre Berufserfahrung und unzählige erfolgreich abgeschlossene Verfahren.

Hervorragende Bewertungen zufriedener Mandanten spiegeln nicht nur unsere Erfolge wider, sondern bestätigen unsere sachliche Arbeitsweise.

Ihr erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht in München

In der Kanzlei für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht streiten wir für Ihr Recht. Torsten Klose, als Anwalt für Arbeitsrecht in München - kann inzwischen auf 15 ereignisreiche Berufsjahre zurückblicken und er steht seinen Mandanten in sämtlichen arbeitsrechtlichen Belangen erfolgreich zur Seite. Die hervorragenden Bewertungen der bisherigen Mandanten spiegeln nicht nur unsere Erfolge wider, sondern bestätigen uns in unserer sachlichen Arbeitsweise.

Kompetenzen im Arbeitsrecht

Die erfolgreiche arbeitsrechtliche Vertretung im Bereich des Kündigungsschutzes und bei Aufhebungsverträgen, das Auftreten beim Arbeitsgericht München und auch der Kontakt direkt gegenüber dem Arbeitgeber kann sehr zeitintensiv sein. Darum arbeite ich nicht allein. Herr Rechtsanwalt Sven Fromme stellt seine Erfahrungen in der Kanzlei und unseren Mandanten zur Verfügung. Inzwischen können wir Ihnen damit noch schneller und präziser helfen, damit Ihr Recht mit dem richtigen Ergebnis umgesetzt wird.

Schwerpunkt Anwalt Arbeitsrecht in München

Die Schwerpunkte meiner Kanzlei liegen im Arbeitsrecht. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht vertrete ich Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber. Nur wer beide Perspektiven kennt, kann mit den richtigen Argumenten und Strategien die eigene Partei voranbringen. So erzielt man das beste Ergebnis.

Fachanwalt für Arbeitsrecht München

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten wir dann gemeinsam vom Arbeitsvertrag bis zur Kündigung und von der Abmahnung bis zum Zeugnis. Gerade in schwierigen und harten Zeiten am Arbeitsmarkt geht es insbesondere um den Verlust des Arbeitsplatzes und die Abfindungsverhandlungen.

Wir vertreten unsere Mandanten nicht nur am Arbeitsgericht in München, sondern an allen Arbeitsgerichten in Bayern und auch bundesweit. Für unsere Mandanten prüfen wir die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage, wenn eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung ausgesprochen wurde. Wir streiten für das Recht und vertreten im Kündigungsschutzprozess.

Das leistet Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in München

Kündigung, Abmahnung, Abfindung – Erste Hilfe von HK Recht

Nicht immer ist das Arbeitsleben voller Harmonie. So sehen sich viele Arbeitnehmer mit Abmahnungen, dem Verlust des Arbeitsplatzes oder ausbleibenden Lohnzahlungen konfrontiert. Doch was macht man in solch einer Situation? Wie reagiert man auf ungerechte Kündigungen? Wie erhält man eine angemessene Abfindung?

Für all diese Fragen steht Ihnen die Kanzlei Klose in München zur Verfügung. Wir sind die ersten Ansprechpartner für Arbeitnehmer, Führungskräfte und Arbeitgeber zum Thema Arbeitsrecht. Mit unserer Hilfe räumen Sie Unklarheiten aus dem Weg und setzen Ihre Ansprüche durch. Dank unserer Erfahrung steigen Ihre Erfolgsaussichten beim Kampf gegen Kündigungen, Abmahnungen, unzureichende Arbeitszeugnisse und ausbleibende Löhne. Kontaktieren Sie jetzt Ihren Anwalt für Arbeitsrecht in München und erhalten Sie eine professionelle Ersteinschätzung.

Gut aufgestellt sein mit professioneller Beratung

Zu einem Arbeitsvertrag gehören stets zwei gleichberechtigte Partner. Daher sollten Sie auch als Arbeitnehmer Ihre Rechte kennen und bei aufkommenden Unklarheiten auf der sicheren Seite sein. Für alle Fragen bieten wir Ihnen ein Beratungsgespräch auf Augenhöhe. Termine vergeben wir kurzfristig. Kontaktieren Sie uns jetzt!

So unterstützen wir Sie zum Beispiel beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Falls Ihnen dieser vorgelegt wurde, können Sie mit anwaltlicher Hilfe richtig reagieren. Damit garantieren Sie, dass die enthaltenen Punkte nicht zu Ihrem Nachteil sind. Besonders für den Erhalt des Arbeitslosengeldes ist es wichtig, dass der Vertrag korrekt formuliert wurde.

Lukrativ ist ein Aufhebungsvertrag dank der Abfindung. Mit unserer Hilfe setzen Sie eine höhere Summe durch und erreichen so, dass Ihre Arbeitsleistung gewürdigt wird. Lassen Sie sich beim Unterschreiben nicht unter Druck setzen und halten Sie Rücksprache mit Ihrem Anwalt. Wir verhelfen Ihnen zum bestmöglichen Ergebnis.

Als Arbeitgeber rechtlich sicher agieren

Ob Abmahnung, Kündigung oder Zeugnisse – für Arbeitgeber bietet das Arbeitsrecht vor allem eine Menge Hürden. Ein kleiner Fehler genügt und schon ist die Kündigung eines Mitarbeiters unwirksam. Kommt nun eine Klage auf Sie zu, bedeutet das wahrscheinlich hohe Kosten. Sichern Sie sich daher ab! Als Experten für das Arbeitsrecht, die beide Seiten kennen, beraten wir Sie und prüfen Ihr Vorgehen auf Korrektheit.

Darüber hinaus bieten wir noch mehr Unterstützung für Arbeitgeber und Führungskräfte. Sprechen Sie uns an! Kompetente rechtliche Beratung spart Ärger, Zeit und Kosten und garantiert ein harmonisches Miteinander im Unternehmen.

Eine faire Behandlung ist Ihr Recht

Die Sicherheit des Arbeitsplatzes ist in Deutschland ein hohes Gut. Schließlich stehen Existenzen ganzer Familien auf dem Spiel, wenn eine Kündigung droht. Damit es nicht zum Äußersten kommt, sollten Sie Ihre Rechte kennen. Dass Sie als Arbeitnehmer bei Auseinandersetzungen dem Arbeitgeber schnell einen Schritt voraus sein können, erspart Ihnen Ärger und schlaflose Nächte.

Ihre Chancen verbessern Sie mit anwaltlicher Beratung enorm. Seit vielen Jahren konnten wir Mandanten zum positiven Ausgang ihrer Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber verhelfen. Wir vertreten Sie bei Klagen, arbeiten jedoch auch als Mediator. Die Sicherheit Ihres Arbeitsplatzes steht an erster Stelle!

Als Arbeitnehmer unterliegen Sie einem strengen Kündigungsschutz. Um Sie entlassen zu können, braucht Ihr Arbeitgeber in der Regel stichhaltige Gründe, die er nachweisen können muss. Haben Sie dennoch die Kündigung erhalten, sollten Sie nicht resignieren. Mit einer Kündigungsschutzklage eröffnen sich weitreichende Chancen, um Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder zumindest eine existenzsichernde Abfindung zu erkämpfen.

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht wird für Sie aktiv

  • Abmahnungen und Kündigungen
  • dem Aushandeln von Aufhebungsverträgen und Abfindungen
  • dem Verhindern von Kürzungen und Sperrungen des Arbeitslosengeldes
  • der Prüfung von Arbeitszeugnissen
Nicht jeder, der in einen Konflikt mit seinem Arbeitgeber geraten ist, möchte um jeden Preis und ohne Rücksicht auf Verluste seine Ansprüche durchsetzen. Oft steht auch einfach das gute Verhältnis im Vordergrund. Wir räumen Streitigkeiten sachlich aus dem Weg. Das oberste Ziel ist immer, dass Sie Ihre berufliche Karriere ohne Störungen fortsetzen können.

Beachten Sie jedoch immer die engen Fristen! Um wegen des Kündigungsschutzes zu klagen, bleiben Ihnen ab Erhalt des Entlassungsschreibens nur drei Wochen Zeit – ansonsten ist die Kündigung automatisch wirksam. Kontaktieren Sie Ihre Anwälte der Kanzlei Klose in München somit am besten noch heute.

Anwalt München: Wir sichern Ihre Existenz

Wer ohnehin auf das Sparen angewiesen ist, kann sich ausbleibende Löhne oder zu niedrige Abfindungen ohnehin nicht leisten. Daher gilt es, schnell aktiv zu werden. Rufen Sie uns an und erhalten Sie direkt die erste Einschätzung zu Ihrem Problem. Dank unserer Erfahrung setzen wir Ihre Rechte erfolgreich durch. Auch beim Aushandeln einer fairen Abfindung stehen wir Ihnen zur Seite. Ebenso schützen Sie sich mit uns vor Sperren beim Arbeitsamt oder der Anrechnung Ihrer Abfindung auf das Arbeitslosengeld.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Inanspruchnahme Ihrer Rechtsschutzversicherung und beim Beantragen der Prozesskostenhilfe, wenn dies für Sie infrage kommt. Ihre Rechte einzuklagen, soll für Sie keinen finanziellen Nachteil bedeuten.

Abfindung

Ihr Arbeitsverhältnis steht vor dem Ende. Entweder erwarten Sie die baldige Kündigung oder Ihnen wurde bereits ein Aufhebungsvertrag angeboten. Die wichtige Frage, die sich jetzt aufdrängt: Kann ich eine Abfindung durchsetzen? Als Anwalt für Arbeitsrecht in München empfehlen wir Ihnen, nichts zu überstürzen. Kontaktieren Sie uns unbedingt vorher!

Vorgeschrieben sind Abfindungen nur in wenigen Fällen. Arbeitgeber zahlen sie dennoch oft gerne, um sich gegen Kündigungsschutzklagen abzusichern. Schließlich ist es dem Arbeitgeber erlaubt, im Kündigungsschreiben eine Abfindung anzubieten, wenn Sie im Gegenzug auf eine Klage verzichten. Oft geschieht dies mit Hintergedanken – nämlich dann, wenn besagte Klage Aussicht auf Erfolg hätte. Lassen Sie sich jedoch nicht dazu drängen, vorschnell zu unterschreiben! Gerade bei Aufhebungsverträgen kann es schließlich zu Problemen mit dem Arbeitslosengeld führen, da eine Sperrzeit droht. Wir helfen Ihnen dabei, gegen Ihre Kündigung fristgerecht vorzugehen oder alternativ die ordnungsgemäße Abwicklung des Endes Ihres Arbeitsvertrages durchzusetzen – mit Abfindung und ohne Anrechnung auf das Arbeitslosengeld.

Steht mir eine Abfindung zu?

Nur jeder fünfte gekündigte Arbeitnehmer erhält eine Abfindung. Auf eine finanzielle Entschädigung durch den Arbeitgeber haben schließlich nur die Wenigsten einen Rechtsanspruch. Hat eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg, ist aber die Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht mehr zumutbar, kann auch das Arbeitsgericht eine Abfindung anordnen.

Abfindungen zahlen dennoch auch viele Arbeitgeber, die es eigentlich nicht müssten. Meist wissen diese, dass eine Kündigung des Mitarbeiters nicht wirksam ist und wählen daher den Weg des Aufhebungsvertrages. Damit ein Anreiz besteht, diesen zu unterschreiben, enthält dieser dann eine finanzielle Entschädigung. Über den sonstigen Inhalt des Vertrages kann das jedoch hinwegtäuschen, wobei sich dadurch auch Nachteile für Sie ergeben können. Unterschreiben Sie nicht sofort und halten Sie Rücksprache mit Ihrem Anwalt! Wir prüfen den Aufhebungsvertrag auf Fallstricke und bringen Sie so in eine günstige Position, um eine Änderung des Vertragsinhaltes zu verlangen. Am Ende erreichen wir damit ein friedliches Ende des Arbeitsverhältnisses, aus dem beide Seiten Vorteile ziehen.

Mit welcher Summe kann ich rechnen?

Bietet Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Abfindung an, wenn Sie auf eine Klage wegen des Kündigungsschutzes verzichten, haben Sie nach § 1a KSchG grundsätzlich Anspruch auf 0,5 Monatsverdienste pro Jahr, in dem Sie im Unternehmen beschäftigt waren. Deutlich freier gestaltet sich die Abfindung beim Aufhebungsvertrag. Dann entscheiden Faktoren wie die Dauer des Arbeitsverhältnisses oder die Branche. Der wichtigste Faktor ist jedoch Ihr Verhandlungsgeschick – oder das Ihres Anwalts! Vertrauen Sie nicht auf das Ergebnis eines Abfindungsrechners im Internet. Wir kämpfen für Ihr Geld, das Sie sich als Mitarbeiter verdient haben. Denken Sie stets daran, dass sich auch eine hohe Abfindung beim Verzicht auf teure Klagen für Ihren Arbeitgeber noch lohnen können.

Abmahnung

In einem Unternehmen mit mindestens zehn Mitarbeitern genießen Sie Kündigungsschutz, wenn Sie mehr als sechs Monate dort angestellt sind. Kündigungsschutz zu haben bedeutet jedoch nicht automatisch, unkündbar zu sein. Eine Abmahnung kann immer als Gelbe Karte vor einer eventuellen Kündigung verstanden werden. Deshalb sollten Sie sich mit einem erfahrenen Anwalt dagegen wehren.

Was ist gemeint, wenn man von einer Abmahnung spricht?

Eine Abmahnung weist den Mitarbeiter darauf hin, dass er gegen eine Pflicht verstoßen hat, die sich aus seinem Arbeitsvertrag ergibt. Ihr Arbeitgeber signalisiert damit, dass er Sie wegen dieses Vergehens noch nicht kündigen will. Dennoch ist die Abmahnung Ihre letzte Chance vor einer Entlassung.

Mitunter kann sich eine Abmahnung als ungerechtfertigt herausstellen – vielleicht handelte es sich sogar um eine reine Verwechslung. Da eine bloße Abmahnung noch nicht zur Kündigung führt, neigen einige Menschen dazu, sie zu ignorieren. Jedoch wird die Abmahnung in Ihrer Personalakte gespeichert. Sollten Sie sich doch einmal etwas zuschulden kommen lassen, wird die Kündigung umso wahrscheinlicher.

Um Sie wegen Fehlverhaltens kündigen zu können, ist eine Abmahnung in vielen Fällen Pflicht. Das heißt einerseits, dass Ihr Arbeitgeber einerseits die Voraussetzung schafft, um Sie später kündigen zu können. Andererseits wird er dies dann umso schneller tun. Wehren Sie sich daher unbedingt gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung! Das Team von HK Recht hilft mit folgenden Maßnahmen:


  • Wir fordern Arbeitgeber auf, die Abmahnung aus den Akten zu nehmen.
  • Wir unterstützen Sie beim Schreiben einer Gegendarstellung.
  • Wir fordern Arbeitgeber zur Rücknahme der Abmahnung auf und klagen zur Not.

Das sind die Gründe für eine Abmahnung

Nicht jedes Fehlverhalten rechtfertigt eine Abmahnung. Es muss sich vielmehr um die Verletzung einer arbeitsrechtlichen Pflicht handeln, die Sie begangen haben. Mit Ihrem Verhalten haben Sie somit zum Beispiel dazu beigetragen, dass Ihre Arbeitsleistung sinkt oder dass Sie Ihrem Arbeitgeber schaden. Mögliche Gründe sind:

  • Alkoholgenuss am Arbeitsplatz
  • betrunken zur Arbeit erscheinen
  • zu spät oder gar nicht zur Arbeit kommen
  • Krankheit nicht angezeigt
  • Beleidigungen
  • Arbeitsverweigerung

Was sollte ich nach einer Abmahnung tun?

Haben Sie eine Abmahnung von Ihrem Chef erhalten? Dann sollte Sie das alarmieren, aber nicht beunruhigen. Noch ist Ihr Arbeitsplatz nicht in Gefahr, weshalb Sie sich nicht vorschnell rechtfertigen oder Ihr Fehlverhalten gar einräumen sollten. Bleiben Sie entspannt und suchen Sie sich Hilfe bei Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht in München.

Wir prüfen Ihre Abmahnung und sind Ihr kompetenter Spezialist, der Ihnen frei von Wertung weiterhilft. Wenn Ihre Abmahnung ungerechtfertigt sein sollte, kämpfen wir dafür, dass Sie aus Ihren Akten gelöscht wird. Oft erreicht man im Dialog mit dem Arbeitgeber am meisten, wobei wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Lohnen sich rechtliche Schritte nicht, raten wir Ihnen davon ab. Stattdessen unterstützen wir Sie als Berater und Schlichter, der das Verhältnis mit Ihrem Arbeitgeber frei von negativen Emotionen wieder verbessert.

Arbeitszeugnis

Sie bewerben sich um einen neuen Job, die Bewerbungsgespräche laufen gut, aber nach der Frage nach den Referenzen hagelt es Absagen? Dann liegt das wahrscheinlich an Ihrem Arbeitszeugnis. Auf den ersten Blick machen fast alle Zeugnisse einen positiven Eindruck. Doch wir schaffen Klarheit.

Sie haben sich stets bemüht, besaßen das nötige Fachwissen und strebten nach guten Leistungen. Was schön klingt, entspricht im Arbeitszeugnis jedoch der Schulnote "mangelhaft". Oft nutzen Arbeitgeber diese Euphemismen, um wohlwollend zu klingen und späterem Ärger aus dem Weg zu gehen. Erfahrene Personaler kennen diesen Geheimcode jedoch und wissen sofort, dass Ihr Ex-Arbeitgeber kein gutes Haar an Ihnen lassen wollte.

Als erfahrene Arbeitsrechts-Experten kennen wir die typischen Formulierungen, analysieren Ihr Arbeitszeugnis und kämpfen um Korrektur. Gerne unterstützen wir auch Arbeitgeber dabei, rechtssichere Zeugnisse auszustellen.

Aufhebungsvertrag


  • die Zahlung einer Abfindung
  • ob Sie von Ihrer Arbeit freigestellt werden
  • was mit offenen Ansprüchen passiert
  • welche Auswirkungen er auf Ihr Arbeitszeugnis hat
Ein Aufhebungsvertrag kann auch vereinbart werden, wenn ansonsten eine Kündigung folgen würde. Das kann sich positiv auf Ihre Entschädigung auswirken, die Sie mit Ihrem Arbeitgeber frei aushandeln. Doch Vorsicht: Ein ungünstig formulierter Vertrag kann sogar dazu führen, dass Ihre Entschädigung auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird oder dass Sie vom Arbeitsamt eine Sperre erhalten.

Unterschreiben Sie nichts voreilig und achten Sie darauf, dass Sie mit allen Punkten einverstanden sind. Helfen kann Ihnen dabei die Kanzlei Klose in München. Um auf der sicheren Seite zu sein und sich selbst keine Steine für die weitere Laufbahn in den Weg zu legen, hilft die Unterstützung durch unsere Experten.

Betriebsbedingte Kündigung

Wenn das Kündigungsschutzgesetz für Sie gilt, darf Ihnen Ihr Arbeitgeber nur aus drei Gründen kündigen. Diese müssen in Ihrer Person oder in Ihrem Verhalten liegen – oder aber betriebsbedingt sein. Zum Beispiel können dauerhafter Umsatzrückgang und Auftragsmangel, aber auch interne Umstrukturierungen zur betriebsbedingten Kündigung führen.

Die Gründe für Ihre Kündigung muss der Arbeitgeber im Zweifelsfall vor Gericht glaubhaft darlegen können. Sie darf zudem nur als letztes Mittel dienen. Ist auf Ihrer Position eine andere Stelle frei oder gibt es sogar eine andere Position im Unternehmen, die Ihnen zuzumuten ist, ist die Kündigung unverhältnismäßig und hat somit keinen Bestand.

Was passiert, wenn eine Stelle gestrichen werden soll, aber mehrere Mitarbeiter für die Kündigung infrage kommen? Dann muss der Arbeitgeber nach dem Kündigungsschutzgesetz eine Sozialauswahl vornehmen. Langjährige und ältere Mitarbeiter, Beschäftigte mit Unterhaltspflichten und behinderte Angestellte sind danach deutlich schwerer zu kündigen.

Wie Sie sehen, gilt es bei einer betriebsbedingten Kündigung große Hürden zu überwinden. Nicht jede ausgesprochene Kündigung ist somit gerechtfertigt. Wenn Sie Ihre Kündigung als unrechtmäßig ansehen, prüfen wir Sie für Sie. In einer Ersteinschätzung zeigen wir Ihnen anhand der genannten Kriterien, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat und kämpfen für Ihren Arbeitsplatz.

Fristlose Kündigung

Tätliche Angriffe, Betrug, Diebstahl – einige Gründe machen es für den Arbeitgeber unzumutbar, einen Mitarbeiter weiterhin zu beschäftigen. Dabei handelt es sich um besonders harte Gründe, die in den seltensten Fällen eintreten. Fristlos gekündigt wird dennoch zu oft. Wehren Sie sich mit uns gegen Ihre unrechtmäßige fristlose Kündigung!

Bei einer fristlosen Kündigung endet Ihr Arbeitsverhältnis, ohne die gesetzliche Kündigungsfrist abwarten zu müssen. Gerechtfertigt ist sie aus Arbeitgebersicht allerdings nur bei schwerwiegenden Gründen wie Straftaten gegen das Unternehmen. Mit einem Anwalt gehen Sie mittels einer Kündigungsschutzklage gegen eine zu Unrecht ausgesprochene Kündigung vor. Wir zeigen Ihnen Ihre Chancen auf Erfolg.

Kündigung

In allen Unternehmen mit mindestens zehn Mitarbeitern gilt für alle Beschäftigten, die länger als sechs Monate dort arbeiten, das Kündigungsschutzgesetz. Eine Kündigung kann somit nur aus wichtigen Gründen erfolgen und wäre somit für die meisten Mitarbeiter überraschend, wenn sie sich nicht vorher ankündigt.

Wurden Sie dennoch gekündigt, können Sie sich gute Chancen bei einer Klage auf Kündigungsschutz ausrechnen. Ein nicht unerheblicher Teil der Kündigungen stellt sich später als nicht rechtens heraus, da viele Hürden der einseitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber im Weg stehen.

Achten Sie darauf, dass Sie für eine Klage nur drei Wochen ab Erhalt der Kündigung Zeit haben! Daher sollten Sie sich sofort bei HK Recht, Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht in München melden. Arbeitnehmer beraten und vertreten wir, um so die Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung zu erreichen. Doch auch Arbeitgeber unterstützen wir, um so die Rechtmäßigkeit einer Kündigung zu wahren und so hohe Entschädigungszahlungen zu vermeiden.

Kündigungsschutzklage

Keinem Arbeitnehmer darf in Deutschland einfach so gekündigt werden – das regelt das Kündigungsschutzgesetz. Dafür muss der Betrieb mindestens zehn Mitarbeiter umfassen, während Sie mindestens sechs Monate angestellt waren. Unter anderem bei einer Schwangerschaft, bei Mitgliedschaft im Betriebsrat oder bei der Inanspruchnahme von Elternzeit genießen Sie sogar besonderen Kündigungsschutz.

Das macht viele ausgesprochene Kündigungen unwirksam. Feststellen muss dies jedoch ein Arbeitsgericht, wofür die Kündigungsschutzklage die Voraussetzung ist. Fehlt zum Beispiel der wichtige Kündigungsgrund oder ist die Entlassung nicht sozial gerechtfertigt, haben Sie gute Chancen auf Erfolg. Mit Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht aus München können Sie so erwirken, dass Sie weiterhin im Unternehmen beschäftigt sein dürfen. Alternativ ergibt sich aus einem Kündigungsschutzprozess oftmals auch der Anspruch auf eine Abfindung.

Das Kündigungsschutzgesetz enthält eine Vielzahl an Regelungen, die sich auf die Erfolgsaussichten einer Klage positiv auswirken können. Ab dem Eingang der Kündigung müssen Sie jedoch die dreiwöchige Frist für die Klage wahren – ansonsten entfällt die Chance, die Entlassung anzufechten. Haben Sie die Kündigung bereits erhalten, sollten Sie sich umgehend mit uns in Verbindung setzen. Dank unserer Erfahrung können wir Ihre Chancen schnell einschätzen. Als Ihr persönlicher Ansprechpartner begleiten wir Sie und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht.

Kontaktieren Sie Ihren Anwalt in München

Um das Arbeitsrecht zu Ihren Gunsten anwenden zu können, braucht es jemanden, der es beherrscht. Ihre Experten von HK Recht helfen Ihnen direkt mit kompetenter Beratung. Wir sind die Partner, denen Sie sich anvertrauen können und die sofort für Sie aktiv werden. Auch bei engen Fristen nehmen wir uns die nötige Zeit, zeigen Ihnen Ihre Perspektiven auf und bleiben bis zum Schluss an Ihrer Seite.

Schon viele Mandanten vertrauten auf uns und erreichten so ein Ergebnis, das die Erwartungen oftmals übertraf. Rufen Sie uns an und erhalten auch Sie kompetente Unterstützung – direkt vor Ort in München.

Ihre Anwälte für Arbeitsrecht in München

Auszeichnung Deutschlands beste Anwälte 2024

Was als Ihr Anwalt für uns wichtig ist

Wichtig ist uns, dass die Mandanten für die Arbeit vollständig und transparent über die Kosten informiert sind. Selbstverständlich arbeiten wir mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Wir entlasten Sie und führen dazu auch die Deckungsanfragen bei der Versicherung durch.

Sollten Sie keine Rechtschutzversicherung haben und wegen einer ausgesprochenen Kündigung in einer prekären Einkommenssituation sein, prüfen wir, ob die Gewährung von Prozesskostenhilfe in Betracht kommt. Weil das Recht nicht nur den Vermögenden zur Seite steht, vertreten wir Mandanten auch, wenn die Kosten von der Staatskasse getragen werden.

Häufig gestellte Fragen an unsere Kanzlei für Arbeitsrecht in München

Kann ein Arbeitsvertrag auch mündlich geschlossen werden?

Gegen einen mündlichen Arbeitsvertrag spricht zunächst nichts. Dennoch ist es immer ratsam, auf die Schriftform zu bestehen, was an den zahlreichen rechtlichen Grauzonen liegt. Zwar wird der Beweis eines mündlichen Arbeitsvertrages schwierig, eine Klage auf Schadenersatz lohnt sich aber unter Umständen dennoch, wenn Sie trotz mündlicher Zusage den Job nicht erhalten haben. Das ist dann der Fall, wenn Sie aufgrund der Zusage ein anderes Jobangebot ausgeschlagen haben und nun unter dem finanziellen Schaden leiden.

Steht mir bei einer Kündigung eine Abfindung zu?

Einen Rechtsanspruch auf eine Abfindung haben Sie nur selten. Sie kann Ihnen aber im Zuge einer Kündigungsschutzklage zugesprochen werden, wenn die Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht mehr zumutbar ist. Eine Abfindung wird aber oft freiwillig gezahlt, um einen Prozess zu vermeiden. Die Höhe der Abfindung können Sie beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages frei aushandeln.

Wie hoch ist die Abfindung?

Im § 1a Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) steht, dass Ihnen eine Abfindung in Höhe von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Jahr der Anstellung zusteht. Als Grundlage wird dabei das Gehalt im letzten Monat der Anstellung herangezogen. Auch das Alter und die Dauer der Betriebszugehörigkeit haben auf die Höhe Einfluss. Die gesetzliche Regelung kommt zum Tragen, wenn Ihnen eine Abfindung in der Kündigung angeboten wurde. Auch kann das Arbeitsgericht im Rahmen der Kündigungsschutzklage eine Abfindung anordnen. Bei Aufhebungsverträgen ist die Höhe der Abfindung jedoch reine Verhandlungssache, wobei die Kanzlei Klose in München Ihnen hilft.

Nutzen Sie auch gern unseren Abfindungsrechner!

Kann ich das Arbeitszeugnis noch ändern lassen?

Anspruch auf ein gutes Arbeitszeugnis haben Sie nicht automatisch – es soll der Wahrheit entsprechen. Allerdings muss es wohlwollend formuliert sein, um Ihnen keine Steine in den Weg zu legen. Negative Formulierungen können Sie somit berichtigen lassen. Ebenso gilt dies natürlich für falsche Aussagen, Formfehler oder unvollständig bewertete Leistungen.

Worauf sollte ich beim Aufhebungsvertrag achten?

Einerseits ist es wichtig, dass Sie mit allen Vertragspunkten einverstanden sind und nicht allein wegen der Abfindung unterschreiben. Andererseits muss er so formuliert sein, dass Sie weder eine Anrechnung Ihrer Abfindung auf das Arbeitslosengeld noch eine Sperre beim Arbeitsamt riskieren.

Wie verhalte ich mich nach einer Abmahnung?

Ruhe zu bewahren, ist der erste Schritt nach einer Abmahnung. Handeln Sie nicht von Emotionen getrieben und räumen Sie unter keinen Umständen ein, dass die Abmahnung gerechtfertigt ist. In einem eventuellen Kündigungsschutzprozess kann sich dies negativ auf Ihre Erfolgschancen auswirken. Reden Sie mit uns, wenn Ihre Abmahnung nicht rechtmäßig war. Wir agieren schlichtend und setzen uns dafür ein, dass die Abmahnung aus Ihrer Personalakte gelöscht wird.

Was sollte ich nach einer Kündigung tun?

Nicht jede Kündigung ist rechtens! In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht dagegen vorzugehen. Wenden Sie sich dafür an uns! Wir beraten Sie zu allen Fragen und vertreten Sie vor Gericht.

Wie viel Zeit bleibt mir, um mich gegen die Kündigung zu wehren?

Das Gesetz räumt Ihnen eine Frist von drei Wochen ein, um gegen eine Kündigung per Klage vorzugehen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Kündigung. Außer bei Ausnahmen gilt die Kündigung nach Verstreichen der Frist automatisch als wirksam. Lassen Sie sich daher am besten zeitnah von uns beraten.

Mein Arbeitgeber zahlt nicht. Was soll ich machen?

Mit der Zahlung des Lohns oder Gehalts erfüllt Ihr Arbeitgeber seinen Teil des Arbeitsvertrages. Verletzt er diesen, haben Sie ebenso Möglichkeiten, dagegen vorzugehen und Ihren Lohn einzufordern. Mit der Hilfe Ihres Anwalts für Arbeitsrecht in München mahnen Sie Ihren Arbeitgeber ab und fordern ihn so zur Einhaltung des Arbeitsvertrags auf. Erfolgt noch immer keine Lohnzahlung, haben Sie gute Chancen, wenn Sie mit unserer Unterstützung weitere rechtliche Schritte einleiten.

Aktuelles aus der Kanzlei für Arbeitsrecht München

 Der Rechtsanwalt Torsten Klose und Kollegen, der Anwalt Sven Fromme und die Mitarbeiter der Kanzlei berichten im Blog über neue Entwicklungen in Sachen Arbeitsrecht und Verkehsrecht. Was gibt es zu beachten, in Sachen Arbeitsrecht in München oder bei Gericht. 

Infomationen, aktuelle Urteile, Rechtstipps. 

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei in Müchen ist das Verkehrsrecht:

In allen Verkehrsbelangen

Neben dem Arbeitsrecht liegen unsere Tätigkeitsschwerpunkte auch im Verkehrsrecht, Vertragsrecht und Prozessrecht. Für das Verkehrsrecht unterstützen wir bei sämtlichen Problemen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall. Hier können Herr Rechtsanwalt Sven Fromme und ich mehrjährige Erfahrungen zurückgreifen. Denn genau darauf kommt es bei der Verhandlung mit der Haftpflichtversicherung an.

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