Januar 2, 2025

Lilium Insolvenz: Betriebsübergang zur MUC Mobile Uplift Corporation GmbH, München?

Lilium Insolvenz: Betriebsübergang zur MUC Mobile Uplift Corporation GmbH, München?

Nachdem Lilium aus Garching Ende Oktober 2024 Insolvenz anmeldete und im Dezember 2024 die Kündigungen an die rund 1000 Mitarbeiter erfolgten, hieß es am Heiligabend 2024, man habe einen Investor gefunden und es sei ein Kaufvertrag über das Betriebsvermögen geschlossen worden. Aber was heißt das nun für die über 1000 gekündigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?

Was bisher bekannt ist

Die Lilium aus Garching, Bayerns Vorzeige-Pionier in Sachen Individual-Luftfahrtverkehr, musste im Oktober 2024 Insolvenz anmelden, nachdem die Bundesregierung Staatshilfen abgelehnt hatte. Wohl um den 20.12.2024 herum wurde den knapp 1000 Beschäftigten gekündigt.

Am 24.12.2024 hieß es dann mittels Pressemitteilung, es gehe weiter. Man habe einen Kaufvertrag über das Betriebsvermögen geschlossen, der im Januar 2025 fomal vollzogen werde. Rund 775 der 1000 entlassenen Mitarbeiter sollten wiedereingestellt werden.

Neue Firma wird im Eilverfahren aus dem Boden gestampft: MUC Mobile Uplift Corporation GmbH (AG München, HRB 297317)

Uns erreichen Hinweise, dass die MUC Mobile Uplift Corporation GmbH (AG München, HRB 297317) der Vertragspartner des Kaufvertrages über das Betriebsvermögen sein soll. Das gesamte operative Geschäft soll wohl auf diese neue Gesellschaft übergehen, welche laut Handelsregister von der  General Capital Group Beteiligungsberatung GmbH aus München beherrscht wird. Geschäftsführer des neuen Unternehmens ist Schoeller, Philipp Alexander, Schäftlarn, *19.10.1960.

Bei eingehender Recherche kann festgestellt werden, dass die Firma unter der Adresse Maximiliansplatz 17, c/o Blitzstart Holding GmbH, D-80333 München firmiert. Die Blitzstart Holding GmbH ist eine Gesellschaft, die GmbHs und andere Gesellschaften auf Vorrat gründet und diese bei Bedarf an andere weiterverkauft - die Käufer sparen sich damit die Zeit einer langandauernden Eigengündung und umschiffen die Haftungsrisiken einer GmbH in Gründung. Wer im Handelsregister nachgräbt, merkt, dass es sich bei der MUC Mobile Uplift Corporation GmbH um die laufende Firma auf Halde Nummer 24-271 der Blitzstart Holding GmbH handelt.

Wer also ganz schnell eine GmbH braucht, kann sich für viel Geld eine fertige GmbH bei der Blitzstart Holding GmbH kaufen, eilig beim Notar einen neuen Namen "drüberbügeln" und Gesellschaftsvertrag, Zweck und Geschäftsführer ändern: Fertig! Perfekt, wenn schnell das Betriebsvermögen verlagert werden soll!

Welche Folgen hat dieser "Deal" nun für die entlassenen Mitarbeiter und die gestrichenen Stellen?

Diese Frage ist etwas komplizierter zu beantworten; vereinfacht gesagt: Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben erst einmal eine Kündigung bekommen - für sie alle tickt die Uhr; binnen 3 Wochen ab Zugang der Kündigung müssen sie eine Kündigungsschutzklage erheben, ansonsten wird die Kündigung wirksam und unanfechtbar.

Die neue Gesellschaft, wohl die MUC Mobile Uplift Corporation GmbH wird sich aus den Beschäftigten wohl diejenigen rauspicken, die besonders attraktiv sind: Gut qualifiziert, billig, nicht oft krank, ansonsten auch nicht unangenehm... schützenswürdigere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden wohl keinen roten Teppich ausgerollt bekommen. Außerdem ist es alles andere als sicher, dass die neue Firma das Arbeitsverhältnis zu unveränderten Bedingungen weiterführt (selbes Gehalt, Anrechnung Betriebszugehörigkeit, Urlaubstage, Firmenwagen, etc.).

Durch die Verlagerung des operativen Geschäfts auf die neue Firma dürfte allerdings ein klassischer Betriebsübergang vorliegen, § 613a BGB. Die neue Firma tritt (sobald der Kaufvertrag vollzogen wurde) in die Rechte und Pflichten der bisherigen Arbeitgeberin ein.

Wer geschickt mit einer Kündigungsschutzklage, ggf. mit einer Kombination von mehreren Klagen, agiert, dürfte gute Chancen auf eine Weiterbeschäftigung zu den selben Konditionen oder eine Abfindung haben.

Holzauge sei wachsam! Wer jetzt über das Jahresende hin die Klagefrist verschläft, verspielt in Sachen Lilium bzw. MUC Mobile Uplift Corporation GmbH viel!

Bildnachweis: Lilium, offizielle Pressemedien (https://lilium.com/news)

Autor: Fachanwalt Torsten Klose

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