In Arbeitsverträgen wird das Gehalt fast immer als Bruttogehalt vereinbart. Das ist der Normalfall. Der Arbeitnehmer erhält daraus seinen Nettolohn, nachdem Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen wurden. Die Abgabenlast hängt von persönlichen Umständen ab: Weiterlesen
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