Kernaussage: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ohne jeglichen Arztkontakt hat keinen regulären Beweiswert. Das LAG Hamm sah darin eine bewusste Täuschung und bestätigte die fristlose Kündigung (Urteil vom 05.09.2025 – 14 SLa 145/25) – die Kündigungsschutzklage hatte Weiterlesen
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