Wer sich im Kündigungsschutzverfahren mit seinem Arbeitgeber auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigt, sollte nicht nur über Abfindung, Beendigungsdatum und Freistellung sprechen. Auch das Arbeitszeugnis gehört in einen gerichtlichen Vergleich – und zwar möglichst konkret. Weiterlesen
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