März 4, 2024

Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern

Das wegweisende Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu Equal Pay – Ein Meilenstein für Lohngleichheit in München und darüber hinaus

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 16. Januar 2023, unter dem Aktenzeichen 8 AZR 450/21, ist ein bahnbrechendes Ereignis im fortwährenden Kampf für die Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern. Es bekräftigt nachdrücklich das unveräußerliche Recht von Frauen auf gleiche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit und zieht eine klare Linie gegen Lohnunterschiede, die auf dem Geschlecht basieren.

Im Detail: Der Fall hinter dem Urteil

Eine Außendienstmitarbeiterin, die seit März 2017 in einem Vertriebsbereich tätig war, stand im Zentrum dieses Falles. Sie setzte sich für die Gleichbehandlung in der Vergütung ein, indem sie die Zahlung von Gehaltsdifferenzen zu einem männlichen Kollegen verlangte, der unter identischen Konditionen eingestellt wurde, sowie Entschädigung für die erlebte Diskriminierung forderte. Trotz identischer Tätigkeit war ihr Grundgehalt mit 3.500 EUR brutto deutlich niedriger als das ihres Kollegen, der nach Verhandlungen 4.500 EUR und später 4.000 EUR brutto erzielte. Selbst nach der Implementierung eines neuen, höheren Vergütungssystems blieb die Ungleichheit bestehen.

Die Entscheidung des BAG und ihre Implikationen

Das BAG identifizierte eine geschlechtsspezifische Benachteiligung und sprach der Klägerin das Recht auf ein gleiches Grundgehalt wie das ihres männlichen Kollegen zu. Diese Entscheidung stützt sich auf EU-Recht sowie das nationale Gleichbehandlungsgesetz. Ab August 2018 ergab sich dieser Anspruch direkt aus dem Tarifvertrag, unberührt von jeglicher "Deckelungsregelung". Zusätzlich wurde eine Entschädigung von 2.000 EUR zugesprochen.

Die Tragweite dieser Entscheidung

Das Urteil macht deutlich, dass die Behauptung, ein Mitarbeiter habe einfach "besser verhandelt", keine Rechtfertigung für unterschiedliche Entgelte bildet. Es markiert einen entscheidenden Fortschritt im Abbau von geschlechtsbasierten Gehaltsunterschieden und fordert Arbeitgeber auf, für transparente und gerechte Vergütungsstrukturen zu sorgen.

Was bedeutet dies für die Zukunft?

Die langfristigen Effekte dieses Urteils auf Gehaltsverhandlungen und -strukturen in Unternehmen müssen noch beobachtet werden. Klar ist jedoch, dass Arbeitgeber nun dazu angehalten sind, ihre Entlohnungssysteme zu überdenken und anzupassen, um geschlechtsspezifische Lohnunterschiede zu eliminieren und wahre Lohngleichheit sicherzustellen.

Das Urteil des BAG ist ein deutliches Signal für die Gleichstellung am Arbeitsplatz und stärkt die Rechtsprechung in ihrem Bestreben nach Gerechtigkeit und Fairness. Es dient als maßgeblicher Präzedenzfall für zukünftige Fälle im Bereich der geschlechtsspezifischen Entlohnung und betont die Notwendigkeit einer anhaltenden rechtlichen und gesellschaftlichen Diskussion über Equal Pay.

Autor: Fachanwalt Torsten Klose

Anwalt für Arbeitsrecht in München

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