März 20, 2024

Zulassung verspäteter Kündigungsschutzklagen

Aus dem Urlaub zurück und die Kündigung vom Chef im Briefkasten? Was passiert, wenn die Klagefrist für die Kündigungsschutzklage abgelaufen ist?

Zulassung verspäteter Kündigungsschutzklagen: Ein Leitfaden für Arbeitnehmer

Das Arbeitsrecht in Deutschland bietet Arbeitnehmern Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen. Doch was passiert, wenn man die Frist zur Einlegung einer Kündigungsschutzklage versäumt?

Das kann zum Beispiel passieren, weil die Kündigung in den Briefkasten geworfen wird, während man im Urlaub ist oder wenn eine Kündigung während der Schwangerschaft zugeht, die Gekündigt aber noch gar nicht weiß, dass sie schwanger ist.

Gemäß § 5 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) besteht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine verspätete Klage dennoch zur Entscheidung vor dem Arbeitsgericht zuzulassen. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Aspekte dieser Regelung.

Die Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt gemäß § 4 KSchG drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Wird die Kündigung also als ungerecht oder unbegründet empfunden, muss die Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht mit der Frist von drei Wochen erhoben werden.

Versäumt ein Arbeitnehmer diese Frist, kann die Kündigung eigentlich nicht mehr angefochten werden. Nur ausnahmsweise, wenn besondere Umstände vorliegen, die eine nachträgliche Zulassung der Klage rechtfertigen, kann man die Kündigungsschutzklage nachholen. Solche Umstände könnten beispielsweise eine falsche Rechtsauskunft durch eine qualifizierte Stelle, Ortsabwesenheit, arglistiges Verhalten des Arbeitgebers oder die späte Feststellung einer Schwangerschaft sein.

Anforderungen an den Zulassungsantrag

Ein Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage muss form- und fristgerecht gestellt werden:

  • Antragsfrist: Der Antrag muss innerhalb von zwei Wochen nach Behebung des Hindernisses, das der rechtzeitigen Klageerhebung im Wege stand, gestellt werden, jedoch spätestens sechs Monate nach Ablauf der ursprünglichen Klagefrist.
  • Form des Antrags: Ein genauer Antrag ist notwendig. Es kann aber ausreichen, wenn aus dem Vorgehen des Arbeitnehmers klar hervorgeht, dass eine Zulassung der verspäteten Klage begehrt wird.
  • Begründung und Glaubhaftmachung: Der Antrag muss die Gründe für die Verspätung detailliert darlegen und die Tatsachen glaubhaft machen, die die nachträgliche Zulassung rechtfertigen. Es muss also ein wenig mehr geschrieben und erklärt werden – idealerweise können Dokumente zur Unterstützung vorgelegt werden.

Häufige Missverständnisse

Es ist absolut wichtig zu beachten, dass nicht alle Gründe für die Versäumung der Klagefrist eine nachträgliche Zulassung rechtfertigen. Nicht als ausreichende Gründe für eine nachträgliche Klagezulassung gelten:

  • Unkenntnis der Klagefrist: Die bloße Unwissenheit über die gesetzliche Klagefrist stellt keinen guten Grund dar. Es wird erwartet, dass sich Arbeitnehmer rechtzeitig informieren oder fachkundigen Rat einholen, genau dafür gibt es doch auch uns Anwälte im Arbeitsrecht, egal ob in München oder sonst wo.
  • Krankheit: Eine Krankheit rechtfertigt nicht automatisch eine nachträgliche Zulassung, es sei denn, es kann glaubhaft gemacht werden, dass diese den Arbeitnehmer objektiv daran gehindert hat, rechtzeitig Klage zu erheben. Ein Schnupfen genügt also nicht, ein Krankenhausaufenthalt in der Intensivstation in Quarantäne wohl schon.
  • Falsche Auskünfte durch ungeeignete Stellen: Falsche Informationen oder Beratungen durch Stellen, die nicht als kompetent für arbeitsrechtliche Fragen angesehen werden (z.B. Agentur für Arbeit), begründen keine nachträgliche Zulassung – auch hier wieder: Fragt Euren Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und nicht den Barkeeper der Stammkneipe.

Handlungsempfehlung

Die Möglichkeit der nachträglichen Klagezulassung ist eine wichtige Ausnahmevorschrift, die Arbeitnehmern in besonderen Situationen einen Zugang zu ihrem Recht auf eine faire Überprüfung der Kündigung ermöglicht. Wegen der strengen Anforderungen und engen Fristen ist es jedoch wichtig, nicht bis zuletzt zu warten und frühzeitig fachkundigen Rechtsbeistand in Anspruch zu nehmen. Die Arbeitsgerichte setzen voraus, dass Arbeitnehmer ihre Rechte mit zumutbarer Sorgfalt wahrnehmen. Unsere Kanzlei für Arbeitsrecht in München kann Sie nicht nur über Ihre Rechte und Pflichten informieren, sondern auch sicherstellen, dass alle erforderlichen Schritte frist- und formgerecht unternommen werden, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Autor: Fachanwalt Torsten Klose

Anwalt für Arbeitsrecht in München

Anwalt für Verkehrsrecht in München

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