Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Arbeitsrecht für Arbeitgeber – Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in München

Als Arbeitgeber werden Sie tagtäglich mit Problemen und dem Finden passender Lösungen konfrontiert. Dies gilt nicht nur für Ihr Geschäft, sondern auch für den Umgang mit Mitarbeitern. Das deutsche Recht gilt dabei als streng, verzeiht keine Fehler und steht im Zweifel auf der Seite der Arbeitnehmer.

Anwälte für Verkehrsrecht München

Fachanwalt für Arbeitsrecht: Torsten Klose
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht: Sven Fromme

Vom Bewerbungsverfahren bis hin zur Kündigung und dem anschließenden Zeugnis müssen Sie strikt auf die gesetzlich korrekte Behandlung Ihrer Mitarbeiter achten. Ohne rechtliche Beratung ist dies jedoch schwer und mit hohem zeitlichen Aufwand verbunden. Schnell landen Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht, was im Vorfeld mit Geschick hätte verhindert werden können.

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in München ist Ihr täglicher Beistand im arbeitsrechtlichen Umgang mit Mitarbeitern.


Beratung in allen Angelegenheiten – vom korrekten Verfassen von Stellenanzeigen, über das Aufsetzen eines Arbeitsvertrags bis hin zum Aussprechen einer Kündigung – leisten wir für Sie. Wir sind davon überzeugt, dass durch gewissenhafte Vorsorge langwierige und teure Streitigkeiten vermieden werden können. Durch unsere Spezialisierung auf das Arbeitsrecht für Arbeitgeber sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.

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Arbeitsrecht für Arbeitgeber: Ihr Fachanwalt in München

Das Arbeitsrecht schützt in erster Linie den Arbeitnehmer. Das Ziel soll schließlich sein, eine Weiterbeschäftigung von Mitarbeitern zu gewährleisten – zur Not auch gegen den Willen des Arbeitgebers. Damit soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer ihre Einkommensquelle verlieren und in Existenznot geraten, sodass der Staat einspringen muss. Bemerkbar macht sich dies in allen Phasen, von der Bewerbung bis hin zur Kündigung.

Ein arbeitnehmerfreundliches Arbeitsrecht gilt als Errungenschaft, die sich selbst heute nur in recht wenigen Ländern durchgesetzt hat. Wer als Arbeitnehmer Vorsorge trifft, behält auch unter dem deutschen Gesetz seine Entscheidungsfreiheit. Dabei gilt es jedoch, sich an strenge Vorgaben zu halten.

Der korrekten Trennung von einem Mitarbeiter ohne Konflikte geht die sichere Erstellung des Arbeitsvertrags voraus. Die Grundlage dafür ist, dass schon im Auswahlverfahren und im Verfassen der Stellenanzeige keine Fehler gemacht wurden. Um in dieser Kette an rechtlichen Fragestellungen den Überblick zu behalten, ist anwaltliche Hilfe oft unabdingbar.

Als spezialisierte Anwaltskanzlei für das Arbeitsrecht für Arbeitgeber unterstützen wir Sie in allen Belangen. Um Vorsorge zu treffen, helfen wir beim Verfassen rechtssicherer Arbeitsverträge. Auch beim korrekten Umgang mit Bewerbern, Mitarbeitern und Betriebsräten stehen wir Ihnen zur Seite. Im Streitfall vertreten wir Sie vor dem Arbeitsgericht. Dank unserer Erfahrung in der Arbeit mit beiden Parteien des Arbeitsrechts erzielen wir für Sie dabei das günstigste Ergebnis.

Wir unterstützen unsere Mandanten unter anderem in folgenden Fragen:

  • Kündigung und Aufhebungsvertrag
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Teilzeit und befristete Arbeitsverhältnisse
  • Urlaubsansprüche und Überstunden
  • Arbeitszeugnis erstellen
  • Abmahnungen
Arbeitsrecht für Arbeitgeber, Symbolbild

Kanzlei Torsten Klose - so bewerten uns unsere Mandanten:

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Kündigungen und Aufhebungsverträge

In der Theorie ist die Kündigung eines Mitarbeiters in Deutschland einfach und mit einem schlichten Kündigungsschreiben und der Wahrung der Kündigungsfrist getan. In der Realität ist es jedoch weitaus komplizierter. Nach dem Ablauf der Probezeit braucht es dafür zumindest einen guten Grund, viele Mitarbeiter gelten aus den unterschiedlichsten Gründen sogar als unkündbar.

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht - Torsten Klose

Rechtsanwalt seit 2005. Langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht. Unzählige gewonnene Verfahren. Über 200 5-Sterne Bewertungen seiner Mandanten.

Im Herzen von München ist Torsten Klose als Anwalt für Arbeitsrecht für Sie da.

Arbeitsrecht & Arbeitgeber

Nicht jede Kündigung wird aus betrieblichen Gründen ausgesprochen und vom Arbeitnehmer akzeptiert. Oft führen Konflikte oder sogar eindeutiges Fehlverhalten des Mitarbeiters zum Aussprechen der Kündigung. 

Eine Folge ist oftmals die Kündigungsschutzklage, die durch den gekündigten Mitarbeiter angestrebt wird.

Ohne gute Strategie ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Weiterbeschäftigung gerichtlich erzwungen wird. Für Sie hat das im Ernstfall hohe Abfindungszahlungen zur Folge.

Wir helfen Ihnen dabei, den Zeit- und Kostenaufwand bei Kündigungsstreitigkeiten zu minimieren und streben das Ergebnis an, das für Sie am wirtschaftlichsten ist. Gegen unberechtigte Forderungen wehren Sie sich mit uns erfolgreich.

Eine Alternative zur Kündigung ist der Aufhebungsvertrag.

Dabei verständigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine einvernehmliche Trennung, in der Regel gegen die Zahlung einer Abfindung.

Ein falsch formulierter Aufhebungsvertrag kann am Ende jedoch sogar für beide Parteien nachteilig sein.

Mit unserer Unterstützung schließen Sie rechtssichere Verträge, die faire Konditionen für beide Parteien enthalten.

Vorsorge im Auswahlprozess von Mitarbeitern - Wichtig im Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Spätere Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht lassen sich zum Großteil vermeiden, bevor der Mitarbeiter seine Stelle überhaupt angetreten hat. Dies beginnt schon mit dem Verfassen der Stellenanzeige.

Laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss diese so formuliert werden, dass nicht der Eindruck entsteht, dass sie eine bestimmte Gruppe (z.B. Frauen, Menschen mit Behinderung, ältere Bewerber) benachteiligt.

Nach der Wahl des geeigneten Mitarbeiters beginnt die Aushandlung des Arbeitsvertrags. Dabei existieren Klauseln, die ein solcher Vertrag zwingend enthalten muss. Weitere Punkte wie Sonderzahlungen, Abfindungen oder Wettbewerbsverbote können Arbeitgeber und Arbeitnehmer dagegen frei verhandeln. Schon im Vorfeld durch einen sicher formulierten Arbeitsvertrag alle Fragen aus dem Weg zu räumen, vermeidet spätere Gerichtsverfahren. Diese sind stets mit einem hohen Zeit- und Kostenaufwand verbunden.

Ebenso bringt jedes Arbeitsverhältnis seine eigenen Besonderheiten mit sich. Für Minijobber, Leiharbeiter oder beauftragte Selbstständige müssen bestimmte Voraussetzungen geschaffen werden. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in München hilft Ihnen dabei.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber -
Rechtssicherer Umgang mit Personalangelegenheiten

Auch im täglichen Umgang mit aktuellen und ehemaligen Mitarbeitern entstehen zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen. Diese führen zwar nicht unmittelbar zu Konflikten, eine rechtssichere Klärung dieser Angelegenheiten spart allerdings Zeit und Geld. Auch sichern Sie sich gegen Beanstandungen durch Dritte wie Versicherungen oder dem Finanzamt ab.

Wir beraten Sie als Arbeitgeber unter anderem

  • im Umgang mit dem Betriebsrat, bei der Einschätzung des Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht der gewählten Vertreter sowie bei der Einhaltung der Informationspflichten des Arbeitgebers
  • beim korrekten Aussprechen von Abmahnungen gegen Mitarbeiter
  • bei der Prüfung von Kündigungsmöglichkeiten und dem Ausspruch der Kündigung
  • bei der wohlwollenden und realistischen Formulierung von Arbeitszeugnisse

Mit unserer Hilfe gewährleisten Sie ein harmonisches Verhältnis zwischen Ihnen als Arbeitgeber, den Arbeitnehmern und Dritten. Damit beseitigen Sie Unsicherheiten und stärken so auch die Produktivität und die Bindung der Mitarbeiter zum Unternehmen. Zuverlässige anwaltliche Betreuung hält Ihnen darüber hinaus den Rücken frei und garantiert, dass Sie sich auf das Wesentliche fokussieren können: die Führung Ihres Unternehmens.

Anwaltliche Beratung hilft Ihnen dabei, sich gegen alle Unwägbarkeiten abzusichern und vermeidet langwierige Auseinandersetzungen und hohe Kosten. Gerade das arbeitnehmerfreundliche Arbeitsrecht stellt oft eine Herausforderung dar, der man mit Expertise entgegentreten muss. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit über 15-jähriger Erfahrung stehe ich Ihnen zur Seite und kämpfe für Ihr Recht. Da unsere Kanzlei bereits sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vertreten hat, setzen wir faire Lösungen durch, die nachfolgende Konflikte bereits im Keim ersticken. Die Prävention von Streitigkeiten ist dabei unser oberstes Ziel.

Kontaktieren Sie uns für Ihren ersten Termin zum Kennenlernen. Wir beantworten Ihre Fragen und unterstützen Sie in allen Punkten des Arbeitsrechts für Arbeitgeber.

Kontakt zur Kanzlei
Torsten Klose

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
Kapuzinerstraße 9 d
80337 München

Telefon: 089 3090 5160
Telefax: 089 3090 51629
E-Mail: kanzlei@hk-recht.de

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U Goetheplatz U3/U6

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