Bußgeldkatalog 2021

Bußgeldkatalog 2021: Höhere Strafen für Raser und Falschparker

Es wird teurer für Teilnehmer am Straßenverkehr – wenn sie sich nicht an die StVO halten. Der neue Bußgeldkatalog sieht unter anderem höhere Strafen für Raser und Falschparker vor, bittet aber auch bei völlig neuen Vergehen zur Kasse. Im Fokus der Novelle, die am 9. November 2021 in Kraft tritt, stehen Umwelt, Radfahrer und Fußgänger, die durch Verschärfungen besser geschützt werden sollen. Wie die Änderungen im Bußgeldkatalog lauten und wie Sie sich mit Ihrem Anwalt für Verkehrsrecht in München erfolgreich gegen Bußgeldbescheide wehren, erfahren Sie hier.

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Kurz und knapp: Die Neuerungen im Bußgeldkatalog

Nachdem der 2020 verabschiedete Katalog wegen eines Formfehlers für verfassungswidrig erklärt wurde, sollen ursprüngliche Änderungen nun im zweiten Anlauf rechtsgültig werden. Einige Passagen sind dagegen gänzlich neu. Folgende Neuheiten beinhaltet der Bußgeldkatalog 2021:

  • Fahrer von Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen, die beim Rechtsabbiegen schneller als Schrittgeschwindigkeit (max. 11 km/h) fahren, müssen 70 Euro zahlen
  • das unerlaubte Parken an einem E-Auto-Ladeplatz oder auf einem Carsharing-Parkplatz kostet 55 Euro
  • das Durchfahren eine Rettungsgasse wird mit mindestens 240 Euro und maximal 320 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg bestraft

Bußgeldkatalog 2021: Falschparken wird härter bestraft

Auf deutlich höhere Bußgelder müssen sich alle Fahrer einstellen, die regelwidrig parken. In erster Linie sollen damit Fußgänger und Radfahrer, aber auch Rettungswagen vor Behinderungen geschützt werden.

Deutlich teurer wird das Parken in zweiter Reihe sowie auf Geh- und Radwegen. Statt 35 Euro sind nunmehr mindestens 55 Euro fällig. Wer andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, riskiert sogar ein Verwarngeld von 80 Euro inklusive eines Punktes in Flensburg. Dasselbe gilt für alle, die ihr Fahrzeug länger als eine Stunde regelwidrig abstellen. Kommt es im Zuge der Behinderung sogar zu einer Sachbeschädigung, werden 110 Euro fällig.

Jeweils 55 Euro kosten das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte, an einer E-Auto-Ladesäule sowie auf einem Carsharing-Parkplatz. Teurer wird ebenfalls das herkömmliche Falschparken. Wer im allgemeinen Halte- oder Parkverbot steht, riskiert statt 15 Euro nun 25 Euro oder 35 Euro, wenn es sich um einen unübersichtlichen oder engen Bereich handelt. Nach einer Stunde Falschparken erhöht sich die Gebühr auf 50 Euro.

Eine Besonderheit stellen Feuerwehrzufahrten dar. Das Zuparken dieser wird mit 100 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft.

Die sonstigen Regelverstöße im Bußgeldkatalog 2021

Auf ein deutlich höheres Verwarngeld müssen sich sogenannte Auto-Poser einstellen. Wer unnütz hin- und herfährt oder zum Beispiel durch das Aufheulen des Motors für eine starke Abgas- und Lärmbelästigung sorgt, zahlt statt 20 Euro nun 100 Euro.

Das rücksichtslose Abbiegen nach rechts durch Auto- und Motorradfahrer, ohne auf Fußgänger und Radfahrer Rücksicht zu nehmen, wird statt mit 70 Euro nun mit 140 Euro bestraft. Ebenso werden ein Punkt und ein Monat Fahrverbot fällig. Doch auch Radfahrer zahlen bei Rücksichtlosigkeit zumindest 70 Euro und handeln sich ebenso einen Punkt ein.

Zudem wurden die Bußgelder bei weiteren kleinen Verstößen nach oben angepasst. Dies gilt zum Beispiel beim sorglosen Ein- und Aussteigen sowie beim fehlerhaften Abbiegen.

Geschwindigkeitsüberschreitungen:
Das ändert sich im Bußgeldkatalog 2021 

Für Temposünder wird es ab November deutlich teurer. Zum Teil verdoppeln sich die Bußgelder ab November. Innerorts 20 km/h zu schnell gewesen zu sein, kostet statt bisher 35 Euro nun 70 Euro. Außerorts werden für kleinere Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 10 km/h statt 10 Euro nun 20 Euro berechnet.

Auch für Raser erhöhen sich die Bußgelder massiv. Bis zu 800 Euro werden nun veranschlagt. Wie gewohnt ist das zu schnelle Fahren mit Anhänger oder Gefahrengütern sowie von Fahrzeugen mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen etwas teurer.

Weiterhin droht ein Fahrverbot, wenn Sie innerorts mindestens 31 km/h, außerorts 41 km/h oder zum wiederholten Male 25 km/h zu schnell fahren.

Die verfassungswidrige Novelle sah dagegen schon ein Fahrverbot bei einer Temposünde von 21 km/h innerorts (26 km/h außerorts) vor.

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Folgende Verwarngelder gelten laut des Bußgeldkataloges 2021 für Temposünder und Raser:

Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgeld innerorts (alt/neu) Bußgeld außerorts (alt/neu)
bis 10 km/h 15 Euro / 30 Euro 10 Euro / 20 Euro
11-15 km/h 25 Euro / 50 Euro 20 Euro / 40 Euro
16-20 km/h 35 Euro / 70 Euro 30 Euro / 60 Euro
21-25 km/h 80 Euro / 115 Euro 70 Euro / 100 Euro
26-30 km/h 100 Euro / 180 Euro 80 Euro / 150 Euro
31-40 km/h 160 Euro / 260 Euro 120 Euro / 200 Euro
41-50 km/h 200 Euro / 400 Euro 160 Euro / 320 Euro
51-60 km/h 280 Euro / 560 Euro 240 Euro / 480 Euro
61-70 km/h 480 Euro / 700 Euro 440 Euro / 600 Euro
über 70 km/h 680 Euro / 800 Euro 600 Euro / 700 Euro

Fehlerhafter Bußgeldbescheid? Ihr Anwalt für Verkehrsrecht hilft!

Den Fuß zu lange auf dem Gas gelassen? In der Innenstadt ist wieder einmal kein Parkplatz zu finden? Diese Situationen kennt jeder und doch werden Vergehen in diesem Zusammenhang rigoros bestraft. Oft geschieht das zu Recht – jedoch gilt eine Vielzahl an Bußgeldbescheiden als fehlerhaft!

Geschätzt werden deutschlandweit 20 Millionen Bescheide über ein Bußgeld pro Jahr ausgestellt. Davon ist etwa ein Drittel fehlerhaft. Dabei muss der Bußgeldbescheid nicht einmal unberechtigt sein. Schon einfache Formfehler reichen aus, damit Sie sich erfolgreich dagegen wehren können.

Schwieriger nachzuweisen sind technische Fehler, zum Beispiel an Blitzern. Dennoch treten sie häufig genug auf. Klarheit bringt in diesem Fall lediglich die Akteneinsicht, die Ihnen normalerweise jedoch nur mit anwaltlicher Unterstützung gewährt wird. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in München hilft Ihnen.

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Während die Bußgelder steigen, bleiben die Punktegrenzen konstant. Gefährdende Verstöße, die mindestens 60 Euro kosten, bringen einen Punkt ein. Bis zu drei Punkte in Flensburg werden pro Verstoß fällig, ab dem achten Punkt muss der Führerschein abgegeben werden. Ein Fahrverbot kann jedoch schon vorher bei einem groben Verstoß gegen die StVO ausgesprochen werden.

Geldbußen sind zumindest ärgerlich, jedoch kann ein Fahrverbot sogar existenzbedrohend sein, wenn Sie auf Ihr Auto angewiesen sind. Haben Sie den Verdacht, dass Ihr Bußgeldbescheid fehlerhaft sein könnte? Lassen Sie ihn vom Anwalt für Verkehrsrecht in München prüfen!

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