Sonderleistungen

Sonderleistungen
Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld

Arbeitsvertrag Muster Anwalt Arbeitsrecht München

Sonderleistungen des Arbeitgebers wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld sind nicht im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer geregelt. Einen Anspruch darauf hat der Arbeitnehmer nur, wenn es eine vertragliche Vereinbarung gibt oder der Arbeitgeber über einen Zeitraum von drei Jahren die Sonderleistungen abgerechnet hat und den Arbeitnehmer nicht darauf hingewiesen hat, dass es sich um eine einmalige Leistung handelt (sog. Betriebliche Übung).

Zahlt ein Arbeitgeber über mehrere Jahre Weihnachtsgeld, ohne bei der Zahlung deutlich eine Bindung für die Zukunft auszuschließen, darf daraus geschlossen werden, dass sich der Arbeitgeber dauerhaft verpflichten will. Oft finden sich in Arbeitsverträgen Klauseln, die genau das verhindern sollen oder sogar die Rückzahlung von Sonderleistungen vorsehen, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Das Bundesarbeitsgericht hat viele solcher Klauseln als unwirksam angesehen, da sie unklar formuliert sind und den Arbeitnehmer benachteiligen.

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