Teilzeit

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Arbeitsverhältnis 

Musterbild Arbeitsvertrag | Anwalt für Arbeitsrecht München

Ist ein Arbeitsverhältnis mit einer bestimmten Wochenstundenzahl abgeschlossen und verändern sich die persönlichen Umstände des Arbeitnehmers, ist die Verringerung oder Verlängerung der Arbeitszeit eine sinnvolle Möglichkeit, das Berufsleben an das Privatleben anzupassen.

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz bietet Arbeitnehmern unter gewissen Umständen die Möglichkeit, die Verringerung der zunächst vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zu verlangen. Diesem Verlangen muss der Arbeitgeber zustimmen, wenn nicht betriebliche Gründe entgegenstehen.

Das Gesetzt bietet auch die Möglichkeit, die Arbeitszeit zu verlängern, z.B. von 30 Wochenstunden auf 40 Stunden in der Woche. Hier kann der Arbeitnehmer aber nur einen Wunsch äußern (nicht verlangen); der Arbeitgeber muss diesen Wunsch dann bei der Besetzung von Stellen berücksichtigen, er ist aber nicht verpflichtet, eine neue Stelle zu schaffen.

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