März 14, 2024

THC und Entziehung der Fahrerlaubnis

Nach dem Joint gefahren – Entzug der Fahrerlaubnis

Tetrahydrocannabinol (THC) und dessen Abbauprodukt THC-COOH in Blut und Urin: Relevanz für den Führerschein

Was passiert denn nun mit dem Führerschein und der Fahrerlaubnis, wenn ich legal einen Joint rauchen darf und die Münchner Polizei mit danach mit dem Auto anhält?

Da wird es jetzt sehr technisch.

Das erklären wir: Tetrahydrocannabinol, besser bekannt als THC, ist der primäre psychoaktive Bestandteil von Cannabis. Der ist im menschlichen Körper über erstaunlich lange Zeiträume feststellbar ist. Das bedeutet, dass THC-Werte auch nach längerer Zeit nach dem Konsum noch nachweisbar sein können durch Blutanalysen nachgewiesen werden.

Für Alle, die Cannabis konsumieren (egal ob als Joint geraucht oder als Keks gegessen), ist eine Frage wichtig. Nach welcher Zeit kann ich wieder sicher Autofahren, ohne das Risiko einzugehen, bei einer Polizeikontrolle den Führerschein zu verlieren? Die Antwort darauf ist abhängig von den individuellen THC-Werten, also von der persönlichen Abbaugeschwindigkeit.

Im Fokus steht dabei insbesondere der aktive THC-Wert im Körper, der Rückschlüsse auf den Zeitpunkt des letzten Cannabis-Konsums zulässt, sowie der Wert von THC-COOH, einem Abbauprodukt von THC.

Aktiver THC-Wert

Die Nachweisbarkeit von THC im Blut ist zeitlich begrenzt. Der aktive THC-Wert gibt daher Aufschluss darüber, wie viel Zeit seit dem letzten Konsum vergangen ist. Auch nach der Legalisierung des Konsums bleibt es zunächst fürs Fahren beim Alten. In München und Bayern ist bei einem Wert von mindestens 1,0 ng/ml im Blut der Führerschein und die Fahrerlaubnis in Gefahr. Dieser analytische Grenzwert wird von der aktuellen Rechtsprechung als zu hoch betrachtet und gilt als Indikator für eine potenzielle Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, obwohl neuere Empfehlungen einen Grenzwert von 3,0 ng/ml vorschlagen. Ob der Grenzwert erhöht wird und wieweit ist noch offen.

Die Konzentration nach dem Joint hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom individuellen Konsumverhalten:

  • Bei regelmäßigem Cannabis-Konsum kann die THC-Konzentration auch 72 Stunden nach dem letzten Konsum noch über dem Grenzwert liegen.
  • Bei mäßigem Konsum ist THC bis zu 24 oder sogar 48 Stunden nachweisbar.
  • Bei gelegentlichem oder einmaligem Konsum kann die Konzentration innerhalb von sechs Stunden nach dem Rauchen auf etwa 1,0 ng/ml sinken.

Für regelmäßige Konsumenten bedeutet dies, dass Autofahren und Cannabis-Konsum nicht vereinbar sind. Bei einer Kontrolle ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die THC-Konzentration im Blut den Grenzwert überschreitet. Bei mäßigem Konsum ist es ratsam, mindestens 24 Stunden zu warten, abhängig von Häufigkeit und Menge des Konsums eventuell auch 48 Stunden.

THC-COOH-Wert

Aber nicht nur der frische Rausch ist ein Problem. THC-COOH, ein nicht-psychoaktives Abbauprodukt von THC, wird im Körperfett gespeichert und nur langsam abgebaut, was die Nachweisbarkeit beeinflussen kann. Der THC-COOH Wert gibt Aufschluss über die Häufigkeit des Konsums und kann darauf hinweisen, ob jemand regelmäßig oder nur gelegentlich Cannabis konsumiert, wobei in München beides schon zu Problemen mit dem Führschein führt. Die Fahrerlaubnisbehörden sind aktuell noch gnadenlos.

Bei regelmäßigem Konsum kann es zum Führerscheinentzug kommen, obwohl die juristische Einordnung der relevanten Werte variiert. Als Anhaltspunkt gilt: Ein THC-COOH-Wert von 75 ng/ml innerhalb von acht Tagen weist auf regelmäßigen Konsum hin, während Werte zwischen 5 - 75 ng/ml auf gelegentlichen Konsum hindeuten können. Der gelegentliche Konsum allein reicht für einen Entzug der Fahrerlaubnis so nicht aus; es muss zusätzlich ein mangelndes „Trennungsvermögen“ nachgewiesen werden.

Diese Kenntnisse sind entscheidend für die rechtlichen Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis:

  • Ein einmaliger Probierkonsum außerhalb des Straßenverkehrs hat in der Regel keine Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis.
  • Gelegentliche Konsumenten müssen zwischen dem Konsum von Cannabis und dem Führen eines Fahrzeugs trennen können. Wird ein THC-Wert von 1,0 ng/ml oder höher während einer Verkehrskontrolle festgestellt, ist das das Indiz für die fehlende Trennung
  • Bei nachgewiesenem regelmäßigem Konsum wird die Fahrerlaubnis auch ohne direkten Nachweis einer Drogenfahrt entzogen.

Bei der Frage des Trennvermögens muss aber nicht die Behörde nachweisen, dass der Kiffer nicht trennen kann. Es läuft andersherum: Der Konsument muss nachweisen, dass er trennen kann. Da ist dann eine MPU, also der „Depperltest“ fällig. Wir empfehlen das ernst zu nehmen und sich besser für die Abstinenz als das Trennvermögen zu entscheiden.

Handlungsempfehlung

Der Umgang mit den rechtlichen Folgen von Cannabis-Konsum im Straßenverkehr ist komplex und kann weitreichende Konsequenzen für alle Betroffenen, nicht nur in München und Bayern haben. Unser Team im Arbeits- und Verkehrsrecht möchte Ihnen einige wichtige Tipps geben:

  1. Keine Angaben ohne Rechtsbeistand: Sollten Sie im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten werden, raten wir Ihnen, zunächst keine Angaben zum Sachverhalt zu machen. Kontaktieren Sie so schnell wie möglich einen Anwalt, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist.
  2. Konsumpause: Bei einem laufenden Verfahren oder Verdacht auf ein solches ist es ratsam, den Cannabis-Konsum unverzüglich vollständig einzustellen. Dies ist besonders wichtig, da die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten anfordern kann, welches Ihren Konsumstatus auch Monate nach dem Vorfall klärt.
  3. Medizinische und juristische Dokumentation: Halten Sie alle medizinischen Untersuchungen, Testergebnisse und juristischen Schritte schriftlich fest. Diese Dokumentation kann in Ihrem Fall eine wesentliche Rolle spielen.
  4. Informieren Sie sich über Ihre Rechte: Verstehen Sie die rechtlichen Grundlagen und mögliche Auswirkungen Ihres Konsums auf die Fahrerlaubnis. Unsere Kanzlei bietet hierzu umfangreiche Beratung und Unterstützung.
  5. Proaktives Handeln: Wenn Sie bereits mit einem Fahrverbot oder einer Geldstrafe im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens belegt wurden, beachten Sie, dass dies unabhängig von einem möglichen Fahrerlaubnisentzug ist. Ergreifen Sie proaktive Maßnahmen, um weiteren rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen.

Unser Ziel ist es, Sie durch diese unsichere Zeit zu begleiten und die bestmöglichen Ergebnisse für Sie zu erzielen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine umfassende Beratung und Vertretung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine erste Einschätzung Ihres Falles und erfahren Sie, wie wir Sie unterstützen können, denn ohne Führerschein ist oft auch das Arbeitsrecht betroffen – niemand sollte eine Kündigung riskieren.

Autor: Fachanwalt Torsten Klose

Anwalt für Arbeitsrecht in München

Anwalt für Verkehrsrecht in München

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