Ist krank immer krank und muss der Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten? Wichtiges BAG-Urteil zu Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Urteil vom 13. Dezember 2023 (5 AZR 137/23) wieder wichtige Klarstellungen zum Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorgenommen. Dieses Urteil hat Bedeutung für Arbeitnehmer, insbesondere im Kontext einer Krankheit im Zusammenhang mit der Kündigung. Was Sie als Arbeitnehmer wissen müssen, denn die Rechtsprechung entwickelt sich.
Hintergrund des Urteils
Ausgangspunkt des Urteils war der Fall eines Arbeitnehmers, der nach Erhalt einer Kündigung durch den Arbeitgeber mehrere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlegte. Die Arbeitsunfähigkeit wurde bis zum Ende der Kündigungsfrist bescheinigten, auf den Tag genau. Nach Ablauf der Kündigungsfrist trat der Arbeitnehmer eine neue Stelle an. Der Arbeitgeber zweifelte daraufhin die Arbeitsunfähigkeit an und verweigerte die Entgeltfortzahlung.
Das Urteil und was es für Arbeitnehmer bedeutet
In den letzten Jahren hat das Bundesarbeitsgericht die Rechtsprechung zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ständig im Blick gehabt. Normalerweise ist es so, dass die vom Arzt festgestellte Arbeitsunfähigkeit einen hohen Wahrheitswert hat. Wer also krank ist, der ist krank. Nun erklärt das Arbeitsgericht, dass unter bestimmten Umständen der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert werden kann. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist also vorhanden, sie darf aber angezweifelt werden. Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie in der Beweispflicht stehen können, sollte der Arbeitgeber begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit vorbringen. Dann muss der Arzt vor Gericht aussagen.
Kernpunkte des Urteils
- Einzelfallprüfung: Das Gericht betont, dass immer eine Einzelfallprüfung der Umstände notwendig ist.
- Beweislast: Falls der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert ist, muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass er tatsächlich arbeitsunfähig war.
- Transparenz: Die Entscheidung erinnert daran, wie wichtig es ist, dass Arbeitnehmer transparent und nachvollziehbar handeln, insbesondere bei der Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
Fazit und Handlungsempfehlung
Das BAG-Urteil unterstreicht die Bedeutung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und setzt klare Rahmenbedingungen für deren Beweiskraft. Es macht deutlich, dass nicht allein die Vorlage solcher Bescheinigungen ausreicht, sondern dass der Kontext der Ausstellung und das Verhalten des Arbeitnehmers eine wesentliche Rolle spielen. In der Praxis bedeutet das, dass Arbeitgeber bei entsprechenden Konstellationen aktiv werden müssen. Die Arbeitnehmer müssen dann die Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit ausräumen.
Sollten Sie Fragen haben oder sich unsicher sein, wie Sie in einer bestimmten Situation vorgehen sollen, zögern Sie nicht, rechtlichen Rat einzuholen.