Januar 14, 2025

Automobilzulieferer Heyco (94104 Tittling) baut 120 Stellen ab: Aufhebungsverträge verteilt

HEYCO in 94104 Tittling baut 120 Stellen ab: Aufhebungsverträge wurden verteilt

Wie Beschäftigte nun reagieren können und sollen: Aufhebungsverträge vom Profi prüfen lassen und ggf. einen Kündigungsschutzprozess führen. Keinesfalls blind unterschreiben!

Nachdem Mitte 2024 durch zähe Verhandlungen ein Tarifabschluss erzielt werden konnte und die US-Sparte des Remscheider Unternehmens boomt(e), sollen 120 Beschäftigte im tittlinger Werk (Landkreis Passau) gehen. Laut Medienberichten wurden den Mitarbeitern Aufhebungsverträge ausgehändigt - die Mitarbeiter sollen nun unterschreiben.

Niemals ohne Rat vom Anwalt einen Aufhebungsvertrag unterschreiben!

Unabhängig davon, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem schlecht oder falsch formulierten Aufhebungsvertrag schnell eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld I riskieren (siehe unten): Wer den Vertrag vorformuliert, der "schnitzt" sich den Vertrag so, wie er für ihn selbst passt. Kein Arbeitgeber, der einen Aufhebungsvertrag vorlegt, denkt dabei wirkich an den Arbeitnehmer... Er will das Arbeitsverhältnis möglichst schnell und "billig" lösen.

Eine ungeprüfte Aufhebungsvereinbarung anzunehmen ist wie Kopf voran in unbekanntes Wasser zu springen: Sie wissen nicht, ob Sie sich nicht gleich das Genick an einem Felsen abstoßen oder gleich vom Hai gefressen werden.

Was passiert, wenn ich den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibe?

Wer den Aufhebungsvertrag nicht postwendend unterschreibt sondern sich einen Profi an Bord holt, kann in der Regel kurzfristig mit dem Arbeitgeber in Verhandlungen eintreten: Für den Arbeitnehmer bzw. für die Arbeitnehmerin nachteilige Formulierungen können angepasst werden, oft kann man auch die Konditionen (Abfindung, Ausscheidedatum, Ablösung Jobrad etc.) nachverhandeln.

Kann man einen Aufhebungsvertrag nachverhandeln?

Einfache Antwort: Ja. Wie die Verhandlungen ausgehen, kann man natürlich nicht vorhersagen. Aber ein versierter (Fach-)Anwalt für Arbeitsrecht weiß, welche Punkte und welche Konditionen den beiden Parteien in der Regel "weniger wehtun". Denn wer einen Aufhebungsvertrag geschickt strickt, der kann mit einem ordentlich geschnürten Aufhebungspaket steuer- und abgabenrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten ausnutzen, die z.B. dem Arbeitgeber wenig wehtun und dem Arbeitnehmer (m/w/d) viel (Netto) bringen.

Kann es sein, dass ich eine Sperre beim Arbeitslosengeld riskiere, wenn ich einen Aufhebungsvertrag annehme?

Leider ja. In unserer Kanzlei haben wir im Durchschnitt jede Woche ein bis drei Aufhebungsvertragsentwürfe zur Prüfung vorliegen, mit denen Beschäftigte voll "ins Messer" laufen würden, was eine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit angeht. Häufig ist dies auf Unwissen zurückzuführen - aber einmal unterschrieben ist es zu spät!

Eine Sperrzeit kann schnell sehr teuer werden: Eine Abfindung ist in der Regel dann nicht mehr viel wert, weil man als Arbeiter ja beides möchte: Abfindung und Arbeitslosengeld. Wem das Arbeitslosengeld wegfällt, dem fehlt bares Geld!

Ist eine Abfindung in einem Aufhebungsvertrag Pflicht?

Gesetzlich ist in einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung nicht verpflichtend. Üblich ist sie allemal. Je nach Situation des Arbeitnehmers kann es aber finanziell attraktiver sein, sich unbezahlt freistellen zu lassen - das sind alles Dinge die vor der Unterschrift geprüft werden müssen.

Aber um es kurz zu machen: Ein Aufhebungsvertrag ohne Abfindung ist unüblich; darum ist es umso wichtiger zu wissen, ob die Abfindung nicht zu niedrig ist.

Muss ich einen sich ggf. anschließenden Kündigungsschutzprozess fürchten?

Wer nicht unterschreibt wird in der Regel irgendwann gekündigt: Einen sich anschließenden Kündigungsschutzprozess nach einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung ist nichts Schlimmes. Auch im Gerichtsverfahren kann man sich jederzeit auf eine Abfindung einigen, deswegen ist noch nichts verloren.

Häufig können auch richtig gute Ergebnisse erst im Kündigungsschutzverfahren eingefahren werden: Wenn der Arbeitgeber weiß, wie viele Kolleginnen und Kollegen sein erstes "billiges" Angebot angenommen haben weiß er besser, wie viel Geld er noch für die letzten "Erledigungen" in Form von gerichtlichen Vergleichen er noch hat.

Haben auch Sie einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommen? Als eine der erfolgreichsten auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzleien in Ober- und Südostbayern bieten wir Ihnen die kurzfristige, umgehende Prüfung Ihres Aufhebungsvertragsangebots an. Auf Wunsch begleiten wir Sie diskret auch bei den Nachverhandlungen bishin zu einer eventuell notwendigen Kündigungsschutzklage.

Autor: Fachanwalt Torsten Klose

Anwalt für Arbeitsrecht in München

Anwalt für Verkehrsrecht in München

​Das könnte Sie auch interessieren: