Ein überzeugender Text, passende Paragrafen und mehrere Gerichtsurteile: Was eine künstliche Intelligenz formuliert, kann auf den ersten Blick wie eine fundierte juristische Begründung aussehen. Doch existieren die zitierten Entscheidungen tatsächlich? Und tragen sie das behauptete Ergebnis?
Ein Beschluss des Bundesarbeitsgerichts zeigt, welche Folgen eine fehlende Kontrolle haben kann. Wer fremde Schriftsätze ungeprüft übernimmt, gefährdet die wirksame Prozessführung – auch dann, wenn ein Rechtsanwalt sie signiert.
Was hat das Bundesarbeitsgericht entschieden?
Im Verfahren BAG, Beschluss vom 30. September 2026 – 2 AZN 339/26, enthielt eine Nichtzulassungsbeschwerde zahlreiche erfundene oder inhaltlich falsch wiedergegebene Gerichtsentscheidungen. Auch Gestaltung und Formulierungen wichen auffällig von den übrigen anwaltlichen Schriftsätzen ab.
Das BAG war überzeugt, dass der Anwalt den fremden Text ohne eigenverantwortliche Prüfung signiert hatte. Es verwarf die Beschwerde als unzulässig. Zusätzlich erfüllte die Begründung die gesetzlichen Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht.
Warum reicht die Unterschrift nicht immer aus?
Grundsätzlich belegt die anwaltliche Unterschrift die Übernahme der Verantwortung. Steht nach den Umständen jedoch zweifelsfrei fest, dass ein fremder Schriftsatz ungeprüft übernommen wurde, genügt sie ausnahmsweise nicht. Die Prozesshandlung ist dann wegen des nicht erfüllten Vertretungszwangs unwirksam.
Eine erst nach Ablauf der Begründungsfrist erklärte Übernahme der Verantwortung half im entschiedenen Fall nicht mehr. Ein einzelnes Fehlzitat führt allerdings nicht automatisch zur Unwirksamkeit. Entscheidend waren die eindeutigen Umstände des konkreten Falls.
Sind KI-generierte Schriftsätze damit verboten?
Nein. Der Beschluss enthält kein allgemeines KI-Verbot. Sein Maßstab ist die eigenverantwortliche anwaltliche Prüfung. Welches konkrete KI-System möglicherweise eingesetzt wurde, stellt das BAG nicht fest.
Für die Praxis folgt daraus: KI-Ergebnisse sollten als Arbeitsgrundlage behandelt werden, die überprüft werden muss. Zu einer belastbaren Kontrolle gehört insbesondere, jede angeführte Entscheidung im Original nachzulesen. Gericht, Datum und Aktenzeichen müssen stimmen. Ebenso entscheidend ist, ob das Urteil die behauptete Aussage überhaupt enthält und ob diese auf den eigenen Fall übertragbar ist.
Eine tatsächlich existierende Entscheidung kann genauso ungeeignet sein wie eine erfundene Fundstelle – etwa dann, wenn sie einen anderen Sachverhalt oder eine andere Rechtsfrage betrifft.
Was bedeutet das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
Wer einen arbeitsrechtlichen Konflikt vorbereitet, kann seinem Anwalt eigene Notizen, eine zeitliche Übersicht und konkrete Fragen übermitteln. Besonders hilfreich sind die Originalunterlagen: Arbeitsvertrag, Kündigung, Abmahnungen und der relevante Schriftverkehr.
Ein bereits ausformulierter KI-Text ersetzt diese Grundlagen nicht. Unsere Empfehlung: Kennzeichnen Sie solche Entwürfe und lassen Sie die darin enthaltenen rechtlichen Aussagen prüfen, bevor sie gegenüber dem Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Gericht verwendet werden.
Denn ein arbeitsrechtlicher Schriftsatz muss mehr leisten als überzeugend klingen. Er muss den richtigen Antrag enthalten, den entscheidenden Sachverhalt darstellen, erforderliche Beweise benennen und die jeweiligen Verfahrensanforderungen erfüllen.
Gilt vor jedem Arbeitsgericht ein Anwaltszwang?
Nein. Vor dem Arbeitsgericht können Arbeitnehmer und Arbeitgeber ihren Rechtsstreit grundsätzlich selbst führen. Vor dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht besteht dagegen grundsätzlich Vertretungszwang. Neben Rechtsanwälten sind die gesetzlich zugelassenen Organisationen unter den Voraussetzungen des § 11 ArbGG vertretungsbefugt.
Die Entscheidung lässt sich deshalb nicht pauschal auf jede selbst eingereichte Kündigungsschutzklage übertragen. Fehler bei Anträgen, Tatsachenvortrag oder Fristen können aber auch in der ersten Instanz erhebliche Nachteile verursachen.
Bei Kündigungen zählt weiterhin die Dreiwochenfrist
Wer eine schriftliche Kündigung angreifen möchte, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach deren Zugang Kündigungsschutzklage erheben. Eine Anfrage an einen Chatbot oder ein Widerspruch gegenüber dem Arbeitgeber ersetzt die Klage nicht.
Warten Sie deshalb nicht darauf, dass ein selbst erstellter Entwurf vermeintlich perfekt ist. Lassen Sie frühzeitig prüfen, welche Schritte zur Wahrung Ihrer Rechte erforderlich sind.
Arbeitsrecht in München: Persönliche Prüfung und klare Prozessstrategie
Ob Kündigung, Abmahnung oder Streit um eine Abfindung: Eine tragfähige Strategie beginnt mit der sorgfältigen Prüfung des Einzelfalls.
Rechtsanwalt Torsten Klose, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und das Team der Kanzlei Klose in München beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber und vertreten ihre Interessen vor den Arbeitsgerichten. Wir prüfen Ihre Unterlagen, erläutern Chancen und Risiken und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Mehr zum Thema erfahren Sie in unserem Beitrag „KI ersetzt keinen Anwalt – warum Verhandlungen im Arbeitsrecht Erfahrung brauchen“ sowie auf unserer Seite zu Kündigungsschutz und Abfindung.
Rechtliche Grundlage: BAG, Beschluss vom 30.09.2026 – 2 AZN 339/26, insbesondere Rn. 2–10; § 11 ArbGG; § 72a ArbGG; § 4 KSchG. Stand: 16.10.2026.
