Urlaubsanspruch im Arbeitsrecht – was Arbeitnehmer wissen müssen

Kanzlei Torsten Klose – Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in München

Wann bekommt wer Urlaub? Muss der Chef jeden Wunsch genehmigen? Darf der Arbeitgeber einen Mitarbeiter aus dem Urlaub zurückholen, zum Beispiel weil gerade ein großer Auftrag angenommen wurde?

Diese Fragen sorgen im Alltag oft für Streit – gerade in größeren Betrieben im Raum München. Damit bei Euch alles gut läuft, unterstützen wir als erfahrene Fachkanzlei für Arbeitsrecht, Ihre Rechte rund um den Urlaubsanspruch durchzusetzen. Denn: Urlaub ist ein gesetzlich garantiertes Erholungsrecht – kein freiwilliges Entgegenkommen des Arbeitgebers.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch: Was steht Arbeitnehmern zu?

Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Wenn du aber von Montag bis Samstag arbeitest, dann sind des 24 Urlaubstage. Viele Arbeitsverträge oder Tarifvereinbarungen sehen sogar mehr Urlaub vor – z. B. 26 oder 30 Tage jährlich.

Wichtig: Der Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Nur wenn dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen (z. B. Krankheit) nicht möglich ist, darf er bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden. Damit der Urlaub aber überhaupt genommen werden kann, muss ein Urlaubsantrag gestellt werden.

Wann darf der Arbeitgeber Urlaub verweigern?

Der Arbeitgeber darf Urlaubsanträge nicht grundlos ablehnen. Er darf nur dann Nein sagen, wenn:

  • dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen (z. B. Produktionsengpass, Urlaubssperre),
  • oder wenn sozial vorrangige Mitarbeiter zur gleichen Zeit Urlaub wollen (z. B. Eltern schulpflichtiger Kinder in den Ferien).

In beiden Fällen muss der Arbeitgeber abwägen – Willkür ist nicht erlaubt. Wer zuerst Urlaub beantragt, hat nicht automatisch Vorrang, denn so könntest du die Urlaubstage anderer Mitarbeiter blockieren.

Tipp: Rechtzeitig mit den Kollegen sprechen und intern für eine rotierendes System sorgen, um Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Kann der Arbeitgeber Urlaub anordnen?

Grundsätzlich gilt: Der Arbeitnehmer beantragt, der Arbeitgeber genehmigt. Urlaub zwangsweise festlegen darf der Arbeitgeber nur:

  • wenn ein Betriebsurlaub angekündigt und arbeitsvertraglich vereinbart wurde,
  • oder wenn der Urlaub ansonsten verfallen würde und der Arbeitnehmer keinen Antrag stellt,
  • oder in echten Ausnahmefällen, z. B. bei Insolvenz oder drohendem Schaden.
Darf der Arbeitgeber den Urlaub widerrufen oder mich zurückrufen?

Ein einmal genehmigter Urlaub ist verbindlich. Der Arbeitgeber kann ihn nur in extremen Notfällen widerrufen oder abbrechen – z. B. wenn:

✅ ein unvorhersehbarer Notfall im Betrieb eintritt,

✅ keine Vertretung möglich ist,

✅ und der Arbeitnehmer ausdrücklich zustimmt.

Dabei gilt: Sie sind nicht verpflichtet, aus dem Urlaub zurückzukehren. Und: Der Arbeitgeber muss sämtliche Kosten (z. B. Flugumbuchung, Hotelstorno) übernehmen.

Fazit: Urlaub ist ein geschütztes Recht – wir setzen es für Sie durch

Ob Urlaubsverweigerung, Ablehnung zur Ferienzeit oder unzulässiger Rückruf: Die Kanzlei Torsten Klose ist ihr zuverlässiger Partner für Arbeitsrecht in München. Wir vertreten ausschließlich die Interessen der Mandanten und sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche auf Erholung und Gleichbehandlung nicht untergehen.

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Juli 23, 2025

Autor: Fachanwalt Torsten Klose

Anwalt für Arbeitsrecht in München

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