Oktober 16, 2023

Fortbildungsvereinbarung mit Rückzahlungsklausel bei Bindungsverpflichtung

Warum Sie bei einer Rückforderung von Ausbildungskosten einen spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht in München benötigen

Haben Sie als Arbeitnehmer in München bereits eine Fortbildungsvereinbarung mit einer Rückzahlungsklausel abgeschlossen und steht Ihnen nun eine hohe Rückforderung durch Ihren Arbeitgeber ins Haus? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um sich rechtlichen Beistand zu holen. Als erfahrene Anwälte für Arbeitsrecht in München sind wir Ihre erste Anlaufstelle, um Ihre Rechte zu schützen und eine ungerechtfertigte Rückforderung abzuwehren. Fast immer sind die Vereinbarungen angreifbar und unwirksam, Sie schulden dann keine Kostenerstattung.

Der Ausgangsfall: Hohe Rückforderung von Ausbildungskosten

Sie haben ein duales Studium oder eine andere Fortbildung absolviert und dafür eine Vereinbarung mit einer Rückzahlungsklausel unterzeichnet. Diese Klausel im Praktikums-/Ausbildungsvertrags, sieht vor, dass Sie die Ausbildungskosten zurückzahlen müssen, wenn Sie das Unternehmen innerhalb einer bestimmten Frist verlassen. Nun haben Sie gekündigt oder wurden gekündigt, und Ihr Arbeitgeber fordert eine hohe Summe zurück.

Die rechtliche Einschätzung: Unwirksamkeit der Rückzahlungsklausel?

Nicht selten sind solche Rückzahlungsklauseln rechtlich angreifbar. Gerichte haben in der Vergangenheit solche Klauseln auf Basis von § 305 ff. BGB und § 307 I 1 BGB für unwirksam erklärt, wenn sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen. Dies kann der Fall sein, wenn die Klausel nicht zwischen verschiedenen Kündigungsgründen unterscheidet oder wenn sie den Arbeitnehmer in seinen Grundrechten, etwa der freien Arbeitsplatzwahl gemäß Art. 12 I 1 GG, unzulässig einschränkt.

Unsere Rolle als Ihre Anwälte im Arbeitsrecht

Als Ihre Anwälte für Arbeitsrecht in München prüfen wir die Rückzahlungsklausel in Ihrer Fortbildungsvereinbarung sorgfältig. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten und entwickeln eine Strategie, um eine ungerechtfertigte Rückforderung abzuwehren. Wir setzen alles daran, dass Sie nicht in die Falle einer unfairen Rückzahlungsklausel tappen und Ihre berufliche Weiterentwicklung nicht durch rechtliche Fallstricke behindert wird.

Fazit: Lassen Sie sich jetzt beraten und schützen Sie Ihre Rechte

Wenn Ihr Arbeitgeber eine hohe Rückforderung von Ausbildungskosten geltend macht, sollten Sie nicht zögern, professionelle rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Als erfahrene Anwälte im Arbeitsrecht in München stehen wir Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns, und lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie nicht durch ungerechtfertigte Forderungen finanziell belastet werden.

Autor: Fachanwalt Torsten Klose

Anwalt für Arbeitsrecht in München

Anwalt für Verkehrsrecht in München

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