Das Münchner Oktoberfest ist für viele Unternehmen ein beliebter Anlass, die Belegschaft zu einer Firmenfeier einzuladen. Doch wo Bier und ausgelassene Stimmung herrschen, kommt es schnell zu Situationen, die arbeitsrechtlich heikel werden können. Immer wieder stellt sich die Frage: Kann Fehlverhalten auf einer Firmenfeier eine fristlose Kündigung rechtfertigen?
Arbeitsrechtliche Einordnung: Firmenfeier = Arbeitsbezug
Eine Betriebsfeier ist keine rein private Veranstaltung. Sie steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, auch wenn sie außerhalb der regulären Arbeitszeit oder auf dem Oktoberfest stattfindet. Beleidigungen, Tätlichkeiten oder sexuelle Belästigungen gegenüber Kollegen, Vorgesetzten oder Kunden können daher arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – bis hin zur fristlosen Kündigung.
Wann eine fristlose Kündigung möglich ist
Eine fristlose Kündigung setzt voraus, dass das Verhalten so gravierend ist, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist (§ 626 BGB). Beispiele sind:
- Körperliche Übergriffe (z. B. Schlägerei im Festzelt)
- Massive Beleidigungen von Kollegen oder Vorgesetzten
- Sexuelle Belästigung oder Übergriffigkeit
- Diebstahl oder Sachbeschädigung (z. B. Mitnahme von Firmeneigentum oder mutwillige Zerstörung)
Solche Vorfälle können auch dann eine Kündigung rechtfertigen, wenn sie im alkoholisierten Zustand passieren. Alkohol entschuldigt Fehlverhalten nicht.
Der Tag danach – kann Kater oder Fehlen am Arbeitsplatz zur Kündigung führen?
Nicht nur das Verhalten auf der Feier selbst, auch der Tag danach kann entscheidend sein:
- Unentschuldigtes Fehlen nach der Feier („krankfeiern“) kann eine Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen.
- Erscheint ein Arbeitnehmer am Folgetag arbeitsunfähig aufgrund von übermäßigem Alkoholkonsum, ist dies zwar zunächst ein Krankheitsfall – aber wenn dies wiederholt passiert oder offensichtlich selbstverschuldet ist, kann der Arbeitgeber reagieren.
- Leistungseinbrüche am Arbeitsplatz wegen übermäßigem Alkoholkonsum gelten nicht als Entschuldigung.
Abmahnung oder Kündigung – was ist verhältnismäßig?
Nicht jedes Fehlverhalten führt sofort zur fristlosen Kündigung. Oft muss zuvor eine Abmahnung erfolgen. Entscheidend ist, wie schwerwiegend das Verhalten war und ob eine Vertrauensbasis noch besteht. Besonders bei körperlichen Übergriffen oder Belästigungen kann eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung zulässig sein.
Das Arbeitsgericht München – erfahren in Oktoberfest-Fällen
Gerade in München spielt das Oktoberfest auch in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen eine Rolle. Das Arbeitsgericht München hat bereits zahlreiche Fälle erlebt, in denen es um Fehlverhalten auf Betriebsfeiern oder im Zusammenhang mit dem Oktoberfest ging. Ob Schlägereien, übermäßiger Alkoholkonsum oder Streitigkeiten am Tag danach – die Münchner Richter haben hier viel Erfahrung und entscheiden regelmäßig, ob eine fristlose Kündigung rechtmäßig war oder nicht.
Fazit: Vorsicht auf dem Oktoberfest
Firmenfeiern wie das Oktoberfest bieten Chancen für Teamgeist und gemeinsame Erlebnisse. Doch Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein: Der arbeitsrechtliche Schutz endet nicht im Festzelt. Wer sich danebenbenimmt, riskiert eine fristlose Kündigung – und zwar nicht nur auf der Feier selbst, sondern auch durch das Verhalten am Folgetag.
👉 Unser Tipp von der Kanzlei HK-Recht:
Wenn Sie eine Kündigung wegen Vorfällen auf einer Firmenfeier erhalten haben, sollten Sie sofort rechtlichen Rat einholen. Eine fristlose Kündigung ist nur unter strengen Voraussetzungen wirksam. Wir prüfen Ihre Chancen für eine Kündigungsschutzklage und vertreten Sie als erfahrene Anwälte für Arbeitsrecht in München und Bayern.
