Januar 27, 2022

Muss ich arbeiten, wenn ich in Quarantäne bin?

Die Zahlen der aktuellen Corona-Infektionen sind hoch. Viele Arbeitnehmer befinden sich in Quarantäne und sind damit in Ihrem Alltag stark eingeschränkt. So ist es allgemein wichtig, die Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis im Blick zu haben.

Eine vom Gesundheitsamt angeordnete Selbstisolation (auch Quarantäne) führt nicht automatisch dazu, dass Ihre Pflicht zur Arbeit „ruht“.

Vielmehr ist die Frage, ob Sie während der Dauer Ihrer Quarantäne arbeiten müssen von Ihrem gesundheitlichen Zustand abhängig.


Ja, ich habe Symptome einer Covid-19 Erkrankung:

Sie müssen in diesem Fall natürlich nicht arbeiten, wenn Sie in Quarantäne sind.

Sollten Sie Anzeichen der Erkrankung verspüren, wie etwa Fieber, Hals- oder Gliederschmerzen, dann darf Sie Ihr Hausarzt laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) krankschreiben.

Achtung: Ein positiver Corona-Test genügt gerade nicht. Sie müssen sich bei Ihrem Arbeitgeber krankmelden und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.

Nein, ich habe keine Symptome einer Covid-19 Erkrankung aber ich bin anderweitig erkrankt:

Sie müssen auch in diesem Fall nicht arbeiten, wenn Sie in Quarantäne sind. Voraussetzung ist auch für diesen Fall, dass Sie von ihrem Hausarzt einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten und sich bei Ihrem Arbeitgeber krankmelden.

Ich habe weder Symptome einer Covid-19 Erkrankung; noch bin ich sonst arbeitsunfähig:

Sie müssen zwingend in Quarantäne arbeiten. Diese Pflicht gilt unabhängig von Ihrem derzeitigen Aufenthaltsort. Es ist also egal, ob Sie sich zu Hause in Quarantäne oder an einem anderen Ort befinden.

Einzige Voraussetzung ist, dass Ihnen Home-Office möglich ist und Ihnen die notwendigen Arbeitsmittel zu Hause zur Verfügung stehen bzw. gestellt werden.

Ihr Arbeitgeber hat im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten Ihnen als Arbeitnehmer anzubieten, diese Tätigkeiten in Ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.

Sie müssen als Arbeitnehmer das Angebot Ihres Arbeitgebers im Home-Office in Quarantäne zu arbeiten annehmen. Anders sieht dies nur dann aus, wenn Ihrerseits Gründe gegen ein Homeoffice wie beispielsweise mangelnde räumliche Gegebenheiten in Ihrer Wohnung entgegenstehen. Dies müssen Sie dem Arbeitgeber jedoch mitteilen.

Achtung:

Sollten Sie in diesem Fall während der Quarantäne nicht arbeiten, droht Ihnen eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung bzw. eine Kündigung.

Ich habe weder Symptome einer Covid-19 Erkrankung, noch bin ich arbeitsunfähig aber mir ist Home-Office aufgrund meiner Tätigkeit nicht möglich:

Wenn Sie zwingend im Betrieb arbeiten müssen dann sind Sie in Quarantäne grundsätzlich von Ihrer Arbeitspflicht befreit.

Achtung: Ihr Arbeitgeber darf Ihnen jedoch im Rahmen seines Weisungsrechts aus §106 GewO auch Aufgaben zuweisen, die sie innerhalb der Quarantäne erledigen könnten.

Sollten Sie unsicher sein, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. In einem Beratungsgespräch können wir Sie zu Ihren rechtlichen Fragen rund um Corona und Home- Office umfassend beraten.

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