Januar 31, 2022

Rote Ampel überfahren?

Rote Ampel überfahren - welche Folgen werden auf mich zu kommen? Lohnt sich ein Einspruch?

Rotlichtverstoß d.h. rote Ampel überfahren

Der Bußgeldkatalog legt gravierende Konsequenzen für Rotlichtverstöße fest. Sollten Sie eine rote Ampel überfahren haben, müssen Sie mit einer Geldstrafe in Form von Bußgeld, Punkten und gegebenenfalls einem Fahrverbot rechnen. Die Strafen für einen Rotlichtverstoß hängen davon ab, wie lange die Ampel schon rot war und ob Sie andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder Sachen beschädigt haben.

Von einem Rotlichtverstoß ist dann die Rede, wenn Sie als Verkehrsteilnehmer trotz roter Ampel los- bzw. weiterfahren. 

Aber: Nicht immer, wenn eine rote Ampel überfahren wird, liegt ein Rotlichtverstoß vor.

Sie können auch nur einen Haltelinienverstoß begangen haben. Dieser wird mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro geahndet. Im Vergleich zu den Folgen die Ihnen bei einem Rotlichtverstoß drohen, lohnt es sich den Unterschied zu kennen.

Achtung: Viel teurer und mit deutlicheren Konsequenzen haben Sie zu rechnen, wenn Sie einen sog. Rotlichtverstoß begangen haben. 

Die Unterscheidung kann jedoch schwierig sein, vor allem bei größeren Kreuzungen, denn dort liegt der sogenannte geschützte Bereich nicht unmittelbar hinter der Haltelinie, sodass hier ganz genau geprüft werden muss, ob es sich um einen Haltelinienverstoß oder sogar um einen Rotlichtverstoß handelt.

Bei einem Haltelinienverstoß wird zwar die Haltelinie und die rote Ampel oder das Stoppschild überfahren, das Fahrzeug wird jedoch noch vor dem geschützten Bereich zum Stehen gebracht.
Laut Definition beginnt der geschützte Bereich einer Ampel erst an der querenden Fußgänger- bzw. Radfahrerfurt bzw. bei Fehlen einer Furt an den Schnittkanten der Kreuzung bzw. Einmündung. Mit anderen Worten: als geschützter Bereich werden sowohl die Kreuzung oder der Bahnübergang als auch die Fußgängerfurt, welche an Ampelanlagen für den Fußgängerquerverkehr eingerichtet werden müssen, bezeichnet.

Für die Unterscheidung kommt es also maßgeblich darauf an, ob Sie als Verkehrsteilnehmer zusätzlich in den geschützten Bereich eingetreten sind oder nicht.

Wie wird festgestellt, ob ich nur einen Haltelinienverstoß oder doch schon einen Rotlichtverstoß begangen habe?

Dies lässt sich durch den Ampelblitzer feststellen. Der Ampelblitzer löst in der Regel zweimal aus, d.h. er macht zwei Fotos von dem Auto. Das erste Mal beim Überfahren der Haltelinie und das zweite Mal, wenn das Fahrzeug in den Bereich der Kreuzung einfährt.

Rotlichtverstoß, rote Ampel überfahren, Tipps vom Anwalt für Verkehrsrecht München

Rotlichtverstoß ist jedoch nicht gleich Rotlichtverstoß. 

Es gibt nämlich den einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoß.

Der einfache Rotlichtverstoß wird mit einem Bußgeld in Höhe von 90 Euro und einem Punkt im (Verkehrseignungsregister) in Flensburg geahndet.

Achtung: Werden zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, andere Autos oder Gegenstände beschädigt, müssen Sie mit zwei Punkten in Flensburg rechnen. Hinzu kommt, dass das Bußgeld auf bis zu 200 Euro erhöht wird und es folgt einen Monat Fahrverbot.

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß hat ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro zur Folge.

Achtung: Es werden in jedem Fall zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot verhängt! Ohne, dass zusätzlich eine Gefährdung oder Sachbeschädigung vorliegt.

Aber auch hier gilt: bei Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer oder Sachbeschädigungen steigt die Höhe des Bußgeldes sogar auf bis zu 360 Euro.

Wann begehe ich einen einfachen Rotlichtverstoß?

  • Wenn die Ampel weniger als 1 Sekunde lang rot ist.
  • Wann liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor?
  • Ampel länger als 1 Sekunde lang rot.

Das Bußgeld beim Überfahren einer roten Ampel hängt also davon ab, wie lange die Ampel bereits rot war.

Es ist sinnvoll den Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen, denn es gibt viele wichtige Faktoren, bei deren Vorliegen Sie einen Einspruch einlegen können, beispielsweise, wenn der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist oder nicht innerhalb von 3 Monaten zugestellt wird.

Was Sie bei einem Rotlichtverstoß tun sollten:

Zunächst sollten Sie sich nicht durch unvorsichtige Aussagen selbst überführen nach dem Motto: „Ich dachte, ich schaffe es noch über Gelb zu fahren“. Diese Gefahr besteht vor allem dann, wenn Sie unmittelbar nach dem Vorfall von der Polizei angehalten werden.

Tipp: Schweigen ist in diesem Fall zunächst die beste Verteidigung bis Sie sich Rechtsrat eingeholt haben. Dies gilt auch bezüglich dem Anhörungsbogen. Sollten Sie geblitzt worden sein, erhalten Sie nämlich Post. Die Behörde wird Ihnen in der Regel einen Anhörungsbogen zuschicken. Damit versucht die Behörde, den Halter des Fahrzeugs sowie den Fahrer zu ermitteln. Sie müssen keine Angaben zum Tatbestand machen, da Sie sich nicht selber belasten müssen.

Soforthilfe von Ihren Anwälten für Verkehrsrecht

Wichtige Fristen nicht verstreichen lassen!


Jetzt schnell anwaltlichen Rat erhalten. Schadensregulierung, Verkehrs-Strafrecht, Bußgeldverfahren. Alles zum Verkehrsrecht. Soforthilfe unter:

Beim Vorgehen gegen Bußgeld und Punkte gibt es verschiedene Ansatzpunkte:

Erste Angriffsfläche kann die Messtechnik bieten:
Die Behörde muss beweisen, dass Sie als Verkehrsteilnehmer bei Rot über die Ampel gefahren sind.
Um Ihnen einen einfachen Rotlichtverstoß nachzuweisen reicht grundsätzlich die Zeugenaussage eines Polizisten als Beweis aus.

Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß muss die Behörde dagegen nachweisen, dass die rote Ampel tatsächlich schon länger als eine Sekunde rot war. In der Regel führt die Polizei diesen Beweis mit Hilfe Ampelblitzers.

Ein Ampelblitzer ist eine Messanlage, die mit Induktionsschleifen versehen ist und genau erfasst, wann das Auto die Haltelinie überfahrt.

Eine weitere Angriffsfläche kann die bereits erwähnte kurze Verjährungsfrist sein. In der Regel hat eine Ordnungswidrigkeit eine Verjährungsfrist von 3 Monaten, vgl. § 26 Abs.3 StVG. Eine Verjährung beginnt mit Beendigung der ordnungswidrigen Handlung.

Fallbeispiel für die Verjährung von Bußgeldbescheiden:

Der Autofahrer A hat am 15. April eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Straßenverkehrsordnung begangen. Diese Ordnungswidrigkeit verjährt, wenn der Bußgeldbescheid nicht bis zum 14. Juli ausgestellt wird.


Der Tag des Ablaufens der Frist geht dem Tag des Vergehens voraus, damit läuft die Frist immer einen Tag zuvor ab.

Vorsicht: Eine Ordnungswidrigkeit verjährt nicht immer automatisch nach 3 Monaten. Die Verjährungsfrist kann auch unterbrochen werden. Beispielsweise wird bereits bei Eintreffen des Anhörungsbogens die Verjährung unterbrochen, d.h. die Frist von 3 Monaten fängt mit Zustellung des Schreibens wieder von vorne an. Die absolute Verjährungsfrist bei einem Bußgeldbescheid beträgt jedoch zwei Jahre, wenn es z.B. zu einer Gerichtsverhandlung kommt. 

Ein Einspruch gegen den Rotlichtverstoß und das damit verbundene Bußgeld hat zudem Aussicht auf Erfolg bei:

  • Fehlerhafter Induktionsschleife: Gerade auf stark befahrenen Straßen kann sich die Induktionsschleife verschieben und nicht mehr zuverlässig messen
  • nicht geeichten Anlagen
  • falsch kalibrierten Anlagen
  • Unfallvermeidung: würde z.B. eine vorschriftsmäßige Bremsung an der Ampel zu einem Auffahrunfall mit nachfolgenden Fahrzeugen führen, kann dies unter Umständen einen Rotlichtverstoß rechtfertigen
  • Sie können auch die Ampelschaltungen anzweifeln: v.a. zu kurze Gelbphasen könnten eine Option für eine Entlastung sein. Denn innerorts muss die Gelb-Phase je nach erlaubter Geschwindigkeit mindestens zwischen drei und fünf Sekunden dauern. Sollte die Ampel kürzer gelb anzeigen, können Sie anführen, dass Sie nicht mehr rechtzeitig bremsen konnten und das Überfahren der Ampel unvermeidlich war.

Gelegentlich kommt es zu gravierenden Fehlschaltungen, in denen eine Ampel statt rot, grün anzeigt. In so einem Fall kann Ihr Anwalt/Ihre Anwältin einen Schaltplan der Ampel oder das Gutachten eines Sachverständigen anfordern.

  • Nicht eindeutiges Beweisfoto: In der Regel ist das Foto des Ampelblitzers der entscheidende Beweis. Deshalb müssen, eine Vielzahl von biometrischen Merkmalen auf diesem Foto erkennbar sein, z.B. muss das Gesicht des Fahrers klar erkennbar sein. Es darf beispielsweise nicht durch dessen Hand oder einer Sonnenblende teilweise verdeckt sein.
  • Anders sieht es dann aus, wenn die Polizei den Verkehrsteilnehmer auf frischer Tat ertappt.

Sollten Sie mit dem Einspruch nur das Fahrverbot angreifen wollen, ist dies möglich, falls ein sog. Augenblicksversagen vorlag. Ein Augenblicksversagen ist ein sehr kurzfristiges Fehlverhalten, welches von verschiedenen Faktoren abhängig ist, wie beispielsweise Ortskenntnis.

Achtung: Hüten Sie sich davor einen Fahrer anzugeben, der nicht bei dem Rotlichtverstoß am Steuer saß. Hierbei handelt es sich um eine falsche Verdächtigung. Dies stellt eine Straftat dar.

Sie haben bereits einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?

Zögern Sie nicht lange und kontaktieren Sie uns. Wir besprechen dann, ob ein Einspruch für Sie in Frage kommt. Ein Einspruch kann sich vor allem dann für Sie lohnen, wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind, da ein Monat Fahrverbot drohen kann.

Soforthilfe von Ihren Anwälten für Verkehrsrecht

Wichtige Fristen nicht verstreichen lassen!


Jetzt schnell anwaltlichen Rat erhalten. Schadensregulierung, Verkehrs-Strafrecht, Bußgeldverfahren. Alles zum Verkehrsrecht. Soforthilfe unter:

Der Einspruch muss binnen 14 Tagen nach Erhalt des Bescheids schriftlich bei der Bußgeldstelle eingehen!

Vorsicht in der Probezeit: Das Überfahren einer roten Ampel während der Probezeit gilt als schwerwiegender Verstoß, der nach dem Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße als sogenannter a Verstoß geahndet wird. Neben einem Bußgeld für das Überfahren der roten Ampel wird die Probezeit um weitere 2 Jahre verlängert.  

​Das könnte Sie auch interessieren: