Ärger mit den Punkten in Flensburg
Nicht nur Auswärtsteams der Regionalliga Nord im Fußball können Punkte in Flensburg sammeln. Im Straßenverkehr „schafft“ das jeder. Der Unterschied: Das Punktekonto soll im letztgenannten Fall möglichst leer bleiben. Auch mit Ruhm bekleckert sich niemand, der sein Punktekonto füllt.
Die Punkte werden in Flensburg gespeichert, da dort der Sitz der Bundesbehörde liegt, die das Fahreignungsregister führt. Es handelt sich hierbei um das Kraftfahrt-Bundesamt. Genau genommen bekommt man somit keine Punkte in Flensburg. Sie werden dort nur gespeichert. Gesammelt werden sie deutschlandweit. Die Höhe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes.
Eine Reform erfuhr das das Punktesystem zum 01. Mai 2014. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde der Führerschein erst bei 18 Punkten entzogen. Nunmehr erfolgt die Entziehung des Führerscheins bereits bei 8 gesammelten Punkten. Dies rechtfertigt sich jedoch mit der Regelung, dass Verkehrsverstöße nicht mehr mit bis zu 7, sondern nur mit 1 bis 3 Punkten geahndet werden können. Auch bei den Tilgungsfristen hat sich einiges geändert. Genaueres zu dem aktuellen Punktesystem, gibt der folgende Überblick.
Für welchen Verstoß gibt es wie viele Punkte?
Für einen Verstoß im Straßenverkehr, gibt es mittlerweile nur noch maximal 3 Punkte. Die Einteilung erfolgt nach der Schwere des begangenen Verstoßes.
Bei einem schweren Verstoß, der eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wird 1 Punkt vergeben. Dieser wird beispielsweise erteilt bei einem Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer, bei einer Überziehung des TÜV um 8 Monate oder einer falschen, beziehungsweise fehlenden Ladungssicherung.
2 Punkte werden vergeben bei einem besonders schweren Verkehrsverstoß. In der Regel handelt es sich hierbei um Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot oder Straftaten, die maximal ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten, jedoch keine Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Dies ist beispielsweise gegeben bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von über 30 km/h oder bei einer Missachtung von Rotlicht, wenn die Rotlichtphase bereits länger als eine Sekunde andauerte.
3 Punkte gibt es bei Straftaten, die die Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Dies ist beispielsweise gegeben, bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen, oder einer Gefährdung des Straßenverkehrs durch alkoholbedingte Nichtbeherrschung des Fahrzeugs.
Wie verfallen die Punkte wieder?
Ab 8 Punkten wird dem Betroffenen der Führerschein entzogen. Da stellt sich natürlich die Frage, ob die gesammelten Punkte für immer im Fahreignungsregister gespeichert werden, oder das Punktekonto auch wieder leer werden kann.
Die gute Antwort: Punkte verfallen von selbst. Einmal alle fünf Jahre kann ein Punkt auch gelöscht werden. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar. Die kosten muss der Betroffene selbst tragen. Sie belaufen sich derzeit auf ca. 400 Euro. Der Abbau eines Punkts durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ist jedoch nur möglich, wenn auf dem Punktekonto des Betroffenen nicht mehr als 5 Punkte sind. Das bedeutet, dass mit dem sechsten Punkt besondere Vorsicht geboten ist. Die Punkte können nun nur noch durch das Verstreichen der Tilgungsfristen abgebaut werden.
Bei den Tilgungsfristen handelt es sich um die Zeiträume, die es braucht, bis Punkte wieder abgebaut werden. Der Unterschied zu dem Punktesystem vor der Reform 2014 ist der, dass die Punkte nun unabhängig von neuen Punkten abgebaut werden. Sollte also für einen Verstoß ein Punkt erteilt werden und einige Zeit später ein weiterer, beeinflusst der spätere Punkt nicht den Wegfall des erstmals erteilten Punkts.
- Bei Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Punkt geahndet werden, beträgt die Tilgungsfrist 2,5 Jahre.
- Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die mit 2 Punkten geahndet werden, haben eine Tilgungsfrist von 5 Jahren zur Folge.
- Wurden aufgrund einer Straftat, die die Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich zieht, 3 Punkte vergeben, so beträgt die Tilgungsfrist für diese, 10 Jahre.
Die jeweiligen Punkte verfallen dabei als „Paket“ zusammen, je nachdem, wie viele Punkte der jeweilige Verstoß zur Folge hatte.
Tilgungsfrist – nicht zu verwechseln mit der Überliegefrist
Die Überliegefrist bestand auch schon vor der Reform 2014 und beträgt ein Jahr. Sie sorgt dafür, dass Punkte, die durch den Ablauf der Tilgungsfrist an sich abgebaut sind, sich noch ein Jahr auswirken können. Schließlich kann es sein, dass ein Verstoß begangen wird, der kurz vor dem Ablauf der Tilgungsfrist eines Punkts oder mehrerer Punkte begangen wird. Bis die Behörde einen entsprechenden Bescheid erlässt und ein neuer Punkt ins Register eingetragen wird, kann dann die Tilgungsfrist für den alten Punkt jedoch schon abgelaufen sein. Da die nun eigentlich weggefallenen Punkte aber im Zeitpunkt des erneuten Verstoßes noch existent waren und nur aufgrund der Bearbeitungszeit durch die Behörde, die Tilgungsfrist abgelaufen ist, werden die alten Punkte noch berücksichtigt. Die Punkte sind daher bis zum Ablauf eines Jahres nach Ablauf der Tilgungsfrist noch zu berücksichtigen. Diese Jahresfrist wird Überliegefrist genannt.
Durch diese Überliegefrist wird verhindert, dass allein aufgrund der Straffung des Zeitrahmens des behördlichen Verfahrens, ein Entzug der Fahrerlaubnis umgangen wird, obwohl im maßgeblichen Zeitpunkt die eigentlich nicht mehr zu berücksichtigenden Punkte, noch vorhanden waren.
Ab wie vielen Punkten wird es ernst?
Mit dem achten Punkt folgt der Führerscheinentzug. Die Fahrerlaubnis kann dann frühestens nach Ablauf von sechs Monaten wieder beantragt werden. Unter Umständen wird auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.
Doch auch vor dem achten Punkt soll eine Warnfunktion erfüllt werden. Bei 4 bis 5 Punkten wird eine Ermahnung erteilt. Bei 6 bis 7 Punkten erfolgt eine Verwarnung. Der Punktabbau durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ist nun nicht mehr möglich.
Woher weiß ich, wie viele Punkte ich bereits habe?
Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg gibt auf Anfrage Auskunft über den aktuellen Punktestand des Betroffenen. Hierfür stehen online Muster zur Verfügung. Auch per Post wird die entsprechende Auskunft erteilt, wenn hierfür der Fragebogen ausgefüllt und übersandt wurde.
Fazit:
Punkte in Flensburg sind, je nach Verstoß, schnell gesammelt. Statt 18 Punkten sind seit 2014 bereits 8 Punkte ausreichend, um den Entzug der Fahrerlaubnis herbeizuführen. Pro Verstoß werden maximal 3 Punkte erteilt. Je nachdem, ob es sich um einen 1-, 2- oder 3-Punkteverstoß handelt, gelten unterschiedliche Tilgungsfristen. Sind nicht mehr als 5 Punkte eingetragen, kann einmal alle 5 Jahre durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, ein Punkt abgebaut werden. Der aktuelle Punktestand kann jederzeit beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg abgefragt werden.
Bei weiteren Fragen zum verkehrsrechtlichen Punktesystem, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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