In der Beratungspraxis im Arbeitsrecht begegnet uns ein Klassiker: Arbeitnehmer mit gutem Gehalt (oft oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze) leisten regelmäßig Mehrarbeit – und am Ende heißt es, Überstunden seien „selbstverständlich“ im Gehalt enthalten. So einfach ist Weiterlesen
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- Autor: Rechtsanwalt Torsten Klose
