November 15, 2021

3G am Arbeitsplatz

Was bedeutet "3G" am Arbeitsplatz

Corona hat uns im Herbst 2021 wieder fest im Griff; die Inzidenzen steigen täglich. Doch was bedeutet das für unseren Alltag? Steht uns ein erneuter Lockdown bevor? Fakt ist, dass bereits einige Bundesländer Maßnahmen ergriffen haben. Welche das sind und was die Regelungen vor allem für ungeimpfte Bürger bedeuten, erfahren Sie in folgendem Artikel.

Corona Herbst 2021: Diese Regelungen gelten ab November

Bayern ist eines der ersten Bundesländer, das einen drastischen Schritt in die Wege geleitet hat: Von nun an dürfen nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete ihren Arbeitsplatz aufsuchen. 3G am Arbeitsplatz bedeutet also vor allem für Ungeimpfte schwerwiegende Änderungen.

3G gleicht Testen für Ungeimpfte Personen

Ab dem 09.11.2021 müssen sich Ungeimpfte mehrmals in der Woche testen lassen. Bereits am 03.11.2021 wurde die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung um einige Punkte ergänzt.

Ausschlaggebend ist die sogenannte Krankenhausampel: Diese springt von Gelb auf Rot, wenn mehr als 600 der Intensivbetten in Krankenhäusern mit Covid-Patienten belegt sind. Bereits am 08.11.2021 wurde dieser Wert überschritten und dementsprechend umfassende Maßnahmen eingeleitet.

Wichtigste Maßnahme der roten Ampelphase: Am Arbeitsplatz gilt nunmehr die 3G-Regel: Ungeimpfte müssen sich demnach an mindestens zwei Tagen in der Woche einem Test unterziehen. Für vollständig Geimpfte und Genesene ändert sich hingegen nichts. Allerdings gilt die 3G Regel auch nur in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern beziehungsweise wenn regelmäßiger Kundenverkehr herrscht. Diverse Ausnahmen gibt es lediglich für den Handel, den ÖPNV und die Beförderung von Schülern. 

Was müssen Sie zur rechtlichen Grundlage wissen?

In der Praxis sind die vorgenannten Maßnahmen nicht einfach umzusetzen. Der Grund: Rechtlich gesehen sind Sie nicht verpflichtet, Ihren Impfstatus preiszugeben (es sei denn, Sie arbeiten in der Pflege oder als Lehrkraft). Es muss also eine entsprechende Verordnung erlassen werden, die Arbeitgeber dazu verpflichtet, sich testen zu lassen.

Was aber passiert mit den Arbeitnehmern, die sich schlichtweg weigern, einen Test durchführen zu lassen? Tatsächlich wird man niemanden zwingen. In der Praxis wird es dann wohl so aussehen, dass Arbeitgeber das Gespräch mit ihren Arbeitnehmern suchen und an deren Vernunft appellieren. Eine Lösung wäre das Home Office. Arbeitet der Mitarbeiter eng mit Kunden zusammen, könnte er zudem in eine andere Abteilung versetzt werden. Möglich ist es zudem, dass Arbeitgeber, die sich gegen einen Test wehren, von der Arbeit freigestellt werden.

Es sind also noch viele Fragen offen. Fakt ist: Sinn machen die 3G Corona Regeln am Arbeitsplatz nur dann, wenn eine Auskunftspflicht besteht. Solch eine Auskunftspflicht gibt es bereits für Pflegekräfte, Erzieherinnen und Erzieher oder Lehrkräfte: Sie müssen die Frage nach ihrem Impfstatus zwingend wahrheitsgemäß beantworten. Die Gewerkschaften stehen dieser Auskunftspflicht kritisch gegenüber und sind der Meinung, dass sie zu sehr in das Persönlichkeitsrecht eingreift.

Die neuen Corona Regeln am Arbeitsplatz haben eine weitere drastische Auswirkung für alle Ungeimpften: Wer jetzt in eine staatlich angeordnete Quarantäne muss, erhält in Bayern von seinem Arbeitgeber für diese Zeit keinen Lohn. Auch der Staat springt nicht ein. Man muss also mit deutlichen finanziellen Einbußen rechnen. 

Was bedeutet 3G eigentlich?

3G bedeutet im Gegensatz zu 2G nichts anderes, als dass Sie entweder getestet, geimpft oder genesen sein müssen. Als Testnachweis gilt ausschließlich ein maximal 24 Stunden alter negativer Schnelltest beziehungsweise ein bis zu 48 Stunden alter PCR-Test. 


Der Unterschied zu 3G plus ist ebenfalls schnell erklärt. In diesem Fall genügt ein Schnelltest nicht, sondern es muss sich um einen negativen PCR-Test handeln. PCR-Tests sind sicherer und genauer als die Schnelltests. Die 3G-Regel, die nunmehr auch am Arbeitsplatz gelten soll, gilt in Bayern bereits seit dem 01.10.2021 für alle öffentlichen Einrichtungen wie Clubs und Discotheken, Kinos und Restaurants, Sportveranstaltungen aller Art sowie für den Besuch in Krankenhäusern und Pflegeheimen.

Wann tritt 3G in Kraft?

Diese 3G-Regel greift immer dann, wenn die Inzidenz über 35 ansteigt. Seit dem Herbst 2021 betrifft das nahezu alle Bundesländer Deutschlands. Maßgeblich davon unterscheidet sich die 1G-Regel: Damit sind ausschließlich Getestete gemeint. Grund für solch eine 1G-Regel: Auch Geimpfte und Genesene können das Coronavirus weiterhin übertragen. Einige Restaurants und auch eine Klinik in Bayern haben sich daher bis vor Kurzem noch für diese Regelung entschieden. Noch anders sieht es bei der 2G-Regel aus: Hier nützt Ihnen ein negatives Testergebnis nichts. Sie müssen entweder vollständig geimpft oder aber genesen sein. Ist da der Fall, entfallen ähnlich wie bei 3G plus alle Masken- und Abstandspflichten auch bei Großveranstaltungen.

Das muss der Arbeitgeber bei 3G am Arbeitsplatz beachten

Fortan sind alle Arbeitgeber verpflichtet, ein bestimmts Hygienekonzept auszuarbeiten. Spezielle Vorschriften, wie dies genau auszusehen hat, gibt es nicht. Es kann sich um eine Verschärfung der Abstandsregeln, um Desinfektionsspender oder auch eine strengere Maskenpflicht handeln. 


Alle Beschäftigten, auch die Geimpften und Genesenen, müssen sich an das Hygienekonzept halten; es darf keine Sonderrechte geben. Solange alle Beschäftigten freiwillig ihren Impfstauts preisgeben, kann ein Betrieb selbst entscheiden, ob er 2G, 3G oder 3G plus verordnet.

Die Arbeitsschutzverordnung sieht weiterhin vor, dass den Beschäftigten an mindestens zwei Tagen in der Woche ein Test angeboten werden muss. Allerdings müssen die Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber das Testergebnis nicht mitteilen. 

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung:
Das müssen Sie als Arbeitgeber noch wissen

Oberstes Ziel der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist es, die Gesundheit er Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz zu erhalten und ein Infektionsrisiko mit dem Coronavirus zu minimieren. Folgende Maßnahmen sollen das ermöglichen:

  • Betriebliche Hygienekonzepte
  • Mund-/Nase- und Atemschutz
  • Bereitstellung von Tests
  • Betriebliche Beiträge zur Erhöhung der Impfbereitschaft
  • Allgemeine Maßnahmen
Zu den Allgemeinen Maßnahmen zählt zum Beispiel, dass ein Konzept entwickelt wird, welche Personen wann gemeinsam Kantinen oder Aufenthaltsräume besuchen. Diese Nutzung sollte auf ein Minimum reduziert werden.

Zusammenkünfte mehrerer Personen in einem Betrieb sollten vermieden und durch digitale Techniken wie zum Beispiel eine Videokonferenz ersetzt werden. Kann das in der Praxis nicht realisiert werden, ist der Arbeitgeber angehalten, andere Schutzmaßnahmen durchzuführen. Das können ein spezielles Lüftungskonzept oder auch Trennwände zwischen den Personen sein.

Weiterhin ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinen Arbeitnehmern FFP2-Masken zur Verfügung zu stellen. Auch die Kosten für Tests, die den Arbeitnehmern mindestens zweimal in der Woche zur Verfügung gestellt werden müssen, haben die Arbeitgeber zu tragen. Ganz wichtig: Der Arbeitgeber sollte seine Arbeitnehmer über die Möglichkeiten einer Impfung gegen das Covid19-Virus aufklären. Hat ein Arbeitgeber einen Impftermin außerhalb des Betriebes, ist er für die Zeit der Impfung freizustellen. 

Fakt ist: Die Regeln für Ungeimpfte werden definitiv strenger. Das gilt in einigen Bundesländern wie Bayern nunmehr nicht mehr nur für den Besuch von Gaststätten und Kinos, sondern auch für den Arbeitsplatz. 


Warum 3G am Arbeitsplatz?

Ziel dieser Maßnahmen soll es sein, möglichst viele der momentanen Impfgegner zu überzeugen. Nach wie vor ist eine Impfung gegen das Covid19-Virus in Deutschland keine Pflicht. Selbst wer im Gesundheitswesen, in Schulen oder Kitas arbeitet, muss sich nicht impfen lassen. Allerdings müssen diese Personen die Frage nach ihrem Impfstatus wahrheitsgemäß beantworten.

Mehr Details zu Corona im Arbeitsrecht finden Sie hier.

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