Was in einem Aufhebungsvertrag oder einer Abwicklungsvereinbarung geregelt werden kann und sollte: Kanzlei Torsten Klose Checkliste für eine Aufhebungs- oder Abwicklungsvereinbarung
Eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann – gut und richtig gestaltet – eine faire und darum rechtssichere Lösung sein bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sein. Juristisch unterscheidet man dabei zwischen zwei Varianten:
- Aufhebungsvereinbarung: Beendigung ohne vorherige Kündigung
- Abwicklungsvereinbarung: Beendigung nach Ausspruch einer Kündigung aber ohne Kündigungsschutzklage
Inhaltlich ähneln sich beide stark – entscheidend ist, dass alle wichtigen Punkte klar geregelt werden.
Hier sind unsere wichtigsten Punkte, die in keiner Vereinbarung fehlen sollten:
1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das Enddatum muss eindeutig festgelegt sein, die Kündigungsfristen sind zu beachten und auch zwingend einzuhalten.
Bei einer Aufhebungsvereinbarung sollte der Grund für die Beendigung präzise formuliert werden, weil es hier keine Kündigung gibt.
Bei einer Abwicklungsvereinbarung: „aufgrund ordentlicher betriebsbedingter Kündigung vom … endet das Arbeitsverhältnis zum …“.
2 Freistellung
Soll der Arbeitnehmer noch arbeiten oder wird er freigestellt?
- Widerruflich oder unwiderruflich? Kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter zurückrufen oder nicht?
- Offener Urlaub oder Freizeitausgleich sollte konkret benannt werden. Nur wenn keine Missverständnisse bestehen, kann am Ende auch alles abschließend geregelt werden.
- Eventuelle Urlaubsabgeltung regeln. Kann Urlaub nicht mehr genutzt werden, dann ist er abzugelten, also zu bezahlen. Hier ist zu wissen, dass das Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld haben kann.
- Wichtig: Anrechnung anderweitigen Verdienstes (§ 615 S. 2 BGB) – ja oder nein? Darf der Arbeitnehmer also in seiner Freistellung schon einen anderen Job annehmen?
3 Vergütung
Das Arbeitsentgelt bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses ist genau zu beziffern. Auch Sonderzahlungen wie Boni, Provisionen oder Urlaubsgeld sollten ausdrücklich erwähnt werden.
Abrechnungs- und Zahlungstermine gehören in den Vertrag.
4 Abfindung
Als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes wird häufig eine Abfindung vereinbart.
Regeln Sie:
- Höhe der Abfindung. Hier besteht Verhandlungsspielraum. Auf unserem Abfindungsrechner können Sie das ausprobieren
- Fälligkeit (Zahlungstermin), also wann wird die Abfindung gezahlt.
- Vererblichkeit des Abfindungsanspruchs, ein wichtiges Thema, das oft übersehen wird
5 Vorzeitiges Ende und Zusatzabfindung
Soll der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden dürfen, also für den Fall, dass er wider Erwarten noch in der Freistellungsphase eine neue Anstellung findet
Wenn ja: Welche Beendigungsfrist soll gelten und soll der Arbeitgeber für die eingesparten Gehälter eine ergänzende Abfindung zahlen (z. B. 75 % oder 100 %)?
6 Rückgabe von Arbeitsmitteln
Was passiert mit Firmenwagen, Laptop, Schlüssel etc. Das sollte alles geregelt werden. Festlegen, wann und in welchem Zustand die Rückgabe erfolgt.
7 Outplacementberatung
Gerade bei längeren Beschäftigungen kann eine vom Arbeitgeber finanzierte Outplacementberatung den Übergang erleichtern. Professionelle Berater kümmern sich um die Gestaltung von Lebenslauf & Co. In den letzten Jahren hat sich viel getan. Wer lange im Anstellungsverhältnis war, hat sich darum nicht gekümmert und sollte Unterstützung nutzen.
8 Geheimhaltung und Kommunikation
Vertraulichkeit ist Pflicht – in beide Richtungen. Zudem sollte vereinbart werden, wie das Ausscheiden nach außen kommuniziert wird – insbesondere bei Führungskräften („auf eigenen Wunsch“, „im besten Einvernehmen“ etc.).
9 Zeugnis
Ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis ist der Standard, aber diese Formulierung sagt noch nichts über den Inhalt aus. Daher:
- Inhalt für Zwischen- und Endzeugnis regeln
- Gewünschte Gesamtnote festlegen
- Anspruch auf die sogenannte dreistufige Abschlussformel: Bedauern – Dank – gute Wünsche
- Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer den Textentwurf stellt
10 Betriebliche Altersversorgung
Bestehen unverfallbare Anwartschaften, sollte deren Übertragung oder Fortführung geprüft werden. Was ist mit Versicherungen, können diese übertragen werden, und wie?
11 Abgeltungsklausel
Eine abschließende Regelung verhindert spätere Forderungen:
Mit der Unterzeichnung sind alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung abgegolten – sofern dies gewünscht ist.
Warum so und nicht anders?
Ein Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag kann Konflikte vermeiden – aber nur, wenn er juristisch durchdacht und individuell formuliert ist.
Da jede Formulierung Folgen haben kann (z. B. für Sperrzeit, Abfindung oder Zeugnis), sollte vor Unterzeichnung stets eine anwaltliche Prüfung erfolgen.
Möchten Sie Ihren Vertrag prüfen oder professionell gestalten lassen?
👉 Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht in München: www.hk-recht.de