Alles, was Sie über Abfindungen wissen sollten
Als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht stellt sich in unseren Beratungen zur Kündigung häufig die Frage nach der Abfindung. In diesem Artikel finden Sie jede Menge Tipps und die wichtigsten Fakten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die häufig im Zusammenhang mit einer Kündigung geleistet wird. Sie dient als finanzieller Ausgleich, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, oft im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder einer betriebsbedingten Kündigung.

Abfindung Anwalt München | Musterbild
Was ist eine Abfindung?
Zunächst einmal müssen Sie wissen, was eine Abfindung überhaupt ist und warum sie gezahlt wird. Wenn anlässlich der Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder in einer Aufhebungsvereinbarung eine Geldzahlung vom Arbeitgeber erfolgt, die keine Lohnzahlung ist, wird diese Leistung als Abfindung bezeichnet. Sie stellt also einen Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes dar.
Soweit, so gut! Bei der Höhe der Abfindung kommt es also darauf an, dass das Arbeitsverhältnis im Betrieb lange bestanden hat und der durchschnittliche Monatsverdienst hoch war, je höher, desto besser.
Weil sich die Abfindung gemäß § 1a Kündigungsschutzgesetz aus der Dauer des Arbeitsverhältnisses und der Höhe des Monatslohns errechnet, haben Arbeitnehmer diese Formel im Kopf und erwarten bei jeder Kündigung eine Abfindung. Das Gesetz sieht diese Abfindung aber nur dann vor, wenn der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung ausspricht und die Abfindung in der Kündigung anbietet.
Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Der Begriff "gesetzliche Abfindung" führt häufig zu Missverständnissen, da es in Deutschland grundsätzlich gar keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt, wenn ein Arbeitsverhältnis endet. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, in denen das Gesetz die Zahlung einer Abfindung vorsieht oder zumindest ermöglicht.
Situationen mit gesetzlicher Abfindung
Abfindung nach § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG):
- Wird eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen und bietet der Arbeitgeber gleichzeitig eine Abfindung an, verzichtet der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage.
Abfindung im Rahmen eines Sozialplans:
- Sozialpläne entstehen bei größeren Betriebsänderungen, z. B. bei Umstrukturierungen, Schließungen oder Massenentlassungen.
- Arbeitnehmer, die von den Maßnahmen betroffen sind, erhalten Abfindungen gemäß den im Sozialplan festgelegten Regelungen.
- Die Höhe richtet sich häufig nach Betriebszugehörigkeit und Gehalt.
Abfindung bei einer gerichtlichen Einigung:
- Im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens kann das Gericht eine Einigung fördern, bei der der Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung bereit ist.
- Die Höhe wird individuell verhandelt.
Abfindung nach Betriebsverfassungsrecht (§ 113 BetrVG):
- Wenn ein Arbeitgeber eine Betriebsänderung ohne einen notwendigen Interessenausgleich durchführt, können betroffene Arbeitnehmer Anspruch auf eine sogenannte Nachteilsausgleichsabfindung haben.
Tipp von Rechtsanwalt Klose: Verhandeln Sie Ihre Abfindung individuell und lassen Sie sich beraten. Oft ist mehr möglich, als gesetzlich vorgesehen, denn beide Parteien profitieren von einer zeitnahen Einigung durch Verzicht auf die Kündigungsschutzklage. Schriftlich könnte das dann etwa so lauten:
„Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, keine Kündigungsschutzklage gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzureichen und erklärt mit der Annahme der Abfindung alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung als abgegolten.“
Ein Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage muss schriftlich und freiwillig erfolgen. Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz (z. B. Schwerbehinderte, Schwangere, Betriebsratsmitglieder) können in der Regel nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden gekündigt werden. Häufig wird eine höhere Abfindung angeboten, um den besonderen Schutz zu umgehen, insbesondere im Rahmen eines Aufhebungsvertrags.
Häufig gibt es einen Vergleich. Ein Vergleich im Zusammenhang mit einer Abfindung ist eine einvernehmliche Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die häufig im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht oder bei Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag erzielt wird. Ziel des Vergleichs ist es, den Konflikt außergerichtlich oder frühzeitig beizulegen, indem beide Seiten Zugeständnisse machen.Der Arbeitnehmer sollte vor der Unterzeichnung eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Typische Fälle in unserer täglichen Praxis sehen in etwa so aus:
In den geschilderten Fällen könnte der gekündigte Arbeitnehmer die Kündigung akzeptieren, sich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden und sein Glück in der Zukunft beim neuen Arbeitgeber suchen. Richtig ist das nicht, denn etwas erreichen kann man nur, wenn man sich wehrt und seine Rechte kennt.
Grundsätzlich muss allein der Arbeitgeber eine Kündigung nachprüfbar begründen können, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Kann der Arbeitgeber keine rechtlich relevanten Gründe für die Kündigung vorbringen – was häufig der Fall ist – ist er bereit, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung zu beenden. Dabei ist die Höhe der Abfindung nicht auf 0,5 Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr beschränkt.
Wie wird die Höhe der Abfindung berechnet?
Die übliche Faustformel lautet: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
Allerdings können Faktoren wie Gehalt, Alter, Betriebszugehörigkeit und Verhandlungsstärke des Arbeitnehmers die Abfindungshöhe beeinflussen.
Tatsächliche Werte:
- Je nach Branche, Position und Verhandlung kann die Abfindung zwischen 0,25 bis 2,0 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr liegen.
- Der bundesweite Durchschnitt bewegt sich etwa bei 15.000 bis 30.000 Euro, bei Langzeitangestellten oder Führungskräften können die Summen jedoch deutlich höher ausfallen.
Spektakuläres Beispiel: Volkswagen und der Diesel-Skandal
- Fall: Einige Führungskräfte bei Volkswagen wurden im Zuge des Diesel-Skandals gekündigt. Sie klagten gegen ihre Entlassung und forderten hohe Abfindungen.
- Abfindungssummen: Medienberichte nannten Summen von bis zu 10 Millionen Euro für Top-Manager.
- Hintergrund:
- Die Fälle wurden oft außergerichtlich geregelt, um negative Publicity für VW zu vermeiden.
- Der Skandal zeigt, dass Unternehmen bereit sind, hohe Abfindungen zu zahlen, um langwierige Prozesse und weitere Rufschädigung zu vermeiden.
Probieren Sie hier unseren Abfindungsrechner aus.
Verhandlungstipps für Arbeitnehmer: So sichern Sie sich eine höhere Abfindung
- Rechtzeitig rechtlichen Beistand holen: Ein Anwalt kann realistische Forderungen einschätzen und durchsetzen.
- Kündigungsschutzklage einreichen: Viele Arbeitgeber sind bereit, höhere Abfindungen zu zahlen, um teure Gerichtsverfahren zu vermeiden.
- Emotionen rauslassen: Konzentrieren Sie sich auf sachliche Argumente und auf ihre wirtschaftlichen Vorteile.
- Betriebsbedingte Kündigung: Arbeitnehmer können eine Abfindung beanspruchen, wenn sie im Zuge eines Sozialplans oder einer Umstrukturierung gekündigt werden.
Während eine Abfindung eine Zahlung des Arbeitgebers ist, die (meist als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes) im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder freiwillig gewährt werden kann, handelt es sich bei einem Aufhebungsvertrag um eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, mit der das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird.
Häufig enthält auch der Aufhebungsvertrag eine Abfindung, um den Arbeitnehmer zum Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage zu bewegen. Wer das nicht selbst verhandeln möchte, fragt am besten einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Zusatztipps:
- Zeigen Sie, warum Ihre Kündigung problematisch sein könnte (z. B. Fehler im Verfahren, Diskriminierung).
- Annahmeverzugslohn entsteht, wenn ein Arbeitnehmer zu Unrecht von der Arbeit ausgeschlossen wird. Der Arbeitgeber muss den vollen Lohn inklusive aller Ansprüche nachzahlen, abzüglich etwaiger Einnahmen aus anderweitiger Beschäftigung.
- Heben Sie Ihre lange Betriebszugehörigkeit oder familiäre Verpflichtungen hervor.
- Kenntnis der Berechnungsgrundlagen sind von Vorteil. Verhandlungen können jedoch zu höheren Sätzen führen. Berechnen Sie selbst auf unserem Abfindungsrechner, was Ihnen zustehen kann.
- Psychologische Faktoren: Arbeitgeber möchten oft einen Imageschaden oder juristische Auseinandersetzungen vermeiden. Dies kann die Verhandlungsposition stärken.
Verhandlungstipps für Arbeitgeber: So kündigen Sie rechtssicher
- Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: Beachten Sie die Kündigungsfristen gemäß Arbeitsvertrag und Kündigungsschutzgesetz. Falls es einen Betriebsrat gibt, hören Sie ihn an. Mehr über die Rolle des Betriebsrates lesen Sie in unserem Artikel über die fristlose Kündigung.
- Kündigungsgründe dokumentieren: Eine sorgfältige Begründung bei betriebs-, verhaltens- oder personenbedingten Kündigungen ist wichtig. Fehlverhalten oder Leistungsmängel müssen Sie rechtzeitig abmahnen. Bei einer personenbedingten Kündigung wegen Krankheit kann eine Abfindung gezahlt werden, insbesondere wenn eine Kündigungsschutzklage droht.
- Sozialauswahl beachten: Bei betriebsbedingten Kündigungen ist die Sozialauswahl entscheidend (Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten). Lassen Sie sich dabei beraten.
Strategien, um Fehler bei Abfindungen zu vermeiden oder zu reduzieren:
- Aufklärung der Mitarbeiter: Alternativen zur Kündigung anbieten (z. B. Versetzung, Änderungskündigung).
- Keine Fehler im Verfahren: Formfehler vermeiden, da sie Kündigungen anfechtbar machen können.
- Verhandlungsgeschick: Bei unvermeidbaren Abfindungen sollten Sie die Verhandlungen im Vorfeld strategisch und mit einem Anwalt führen. Ein professionell ausgearbeiteter und detaillierter Sozialplan kann rasch für Klarheit und Planungssicherheit sorgen.
Wie wirkt sich die Abfindung auf Steuern und Sozialleistungen aus?
- Versteuerung: Abfindungen sind steuerpflichtig, können jedoch steuerlich begünstigt werden. Die Fünftelregelung (§ 34 Abs. 1 EStG) bietet eine steuerliche Entlastung, indem sie die Progression bei der Besteuerung der Abfindung abmildert.
- Arbeitslosengeld: Abfindungen beeinflussen nicht den Anspruch auf Arbeitslosengeld, sie werden nicht direkt auf das Arbeitslosengeld (ALG I) angerechnet. können aber bei verspäteter Kündigung eine Sperrzeit nach sich ziehen, wenn der Arbeitnehmer z. B. durch einen Aufhebungsvertrag selbst zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses beiträgt. Auch Ruhenszeiten sind möglich, wenn die Abfindung den Zeitraum der gesetzlichen Kündigungsfrist abdeckt.
- Auswirkungen auf das Bürgergeld: Als Einkommen: Die Abfindung wird im Monat der Auszahlung angerechnet und kann die Leistungen reduzieren oder aufheben. Als Vermögen: Nach der 12-monatigen Karenzzeit zählt die Abfindung als Vermögen, wobei Freibeträge (40.000 € für Einzelpersonen, plus 15.000 € je weitere Person) gelten.
- Rentenansprüche: Die Einzahlung in die Rentenkasse kann freiwillig erhöht werden, um Lücken zu vermeiden oder Abschläge für einen vorzeitigen Renteneintritt auszugleichen.
- Kein Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen: Abfindungen sind nicht beitragspflichtig zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), da sie nicht als Arbeitsentgelt angesehen werden. Privat Versicherte zahlen ebenfalls keine Beiträge auf Abfindungen.
Häufig gestellte Fragen und Sonderfälle zur Abfindung
Nein, die Abfindung richtet sich primär nach der Betriebszugehörigkeit und den Verhandlungen.
Eine rechtliche Überprüfung der Kündigung ist der erste Schritt, um Verhandlungsspielräume zu erkennen. Hierbei sollten Formfehler und der Kündigungsgrund geprüft werden. Wurde zum Beispiel der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört, sofern vorhanden?
Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung. In seltenen Fällen kann ein Sozialplan Abfindungszahlungen vorsehen, diese sind jedoch oft stark begrenzt, da Insolvenzverwalter die Masse schützen müssen. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld (max. für 3 Monate rückwirkend), aber nicht auf eine Abfindung.
Massenentlassungen erfordern einen Interessenausgleich und Sozialplan zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (§ 112 BetrVG). Sozialpläne enthalten in der Regel Abfindungen. Die Höhe ist oft pauschal geregelt und richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit, dem Alter und dem Gehalt.
Im öffentlichen Dienst gibt es keinen generellen Anspruch auf Abfindung. In Einzelfällen werden Abfindungen gezahlt, z. B. bei Restrukturierungen, Aufhebungsverträgen oder bei gerichtlichen Vergleichen. Besondere Regelungen können in Tarifverträgen enthalten sein.
Minijobs und Teilzeit: Abfindungen können genauso wie bei Vollzeitstellen gezahlt werden. Die Höhe orientiert sich am Bruttogehalt und der Betriebszugehörigkeit.
Die Abfindung bei Kurzarbeit wird auf Grundlage des ursprünglichen Vollgehalts berechnet, nicht des gekürzten Kurzarbeitergelds.
Saisonarbeitskräfte haben in der Regel keinen Anspruch auf Abfindungen, da ihre Arbeitsverhältnisse oft befristet sind und mit dem Zeitablauf enden (§ 14 TzBfG). Eine Abfindung kann nur bei unwirksamer Befristung oder nach Verhandlungen im Einzelfall gewährt werden.
Eine Änderungskündigung bietet dem Arbeitnehmer an, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Lehnt der Arbeitnehmer die Änderungen ab und erhebt eine Änderungsschutzklage, kann dies zu einer Abfindung führen, wenn die Änderungskündigung unwirksam ist oder der Arbeitgeber einen Vergleich vorschlägt.
Eine Kündigung allein garantiert keine Abfindung. Abfindungen sind grundsätzlich freiwillig oder das Ergebnis von Verhandlungen. Arbeitnehmer können jedoch eine Kündigung provozieren (z. B. durch Gespräche über einen Aufhebungsvertrag) und dabei eine Abfindung aushandeln. Vorsicht: Bei absichtlichem Fehlverhalten droht die fristlose Kündigung ohne Abfindung.
Zusatztipp von Rechtsanwalt Klose:
Eine unrechtmäßige oder fehlerhafte Kündigung verschafft eine bessere Verhandlungsposition für eine Abfindung. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Arbeitnehmern und Arbeitgebern helfen, Schwachstellen aufzudecken, bevor es zu Gericht geht.
Zusammenfassung: Der erste Schritt zur optimalen Abfindung
Egal, ob Sie als Arbeitnehmer Ihre Ansprüche durchsetzen möchten oder als Arbeitgeber eine faire Lösung suchen – frühzeitige Beratung ist der Schlüssel. Vereinbaren Sie noch heute ein Beratungsgespräch, um Ihre persönlichen rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.
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Wichtig im Arbeitsrecht: Fristen einhalten!
Hierbei ist es wichtig auf die gesetzlich vorgegebenen Fristen zu achten. Wollen Sie eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht einfach hinnehmen? Wollen Sie für die Abfindung kämpfen und eine Extrazahlung erzielen
muss die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage zum zuständigen Arbeitsgericht angegriffen werden.
Die Klagefrist hierfür beträgt drei Wochen ab Erhalt der schriftlichen Kündigung.
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